Wann erfolgt Anweisung von Jobcenter an Bank?
Hallo liebe Leute,
am 31.08. wird meine Alg. 2 Regelleistung auf meinem Konto eingehen.
Was ich aber gerne wissen möchte, wann wird mein Jobcenter (keine Optionskommune) die Zahlung an meine Hausbank anweisen?
Ich hatte mal davon gehört, dass es dafür ein bestimmtes Datum im Monat gibt.
Ist das so, und welcher Tag wird das sein?
Wenn dem so sein sollte, kann man sich bei der Bank informieren, ob die Anweisung eingegangen ist?
Danke für Antwort
5 Antworten
Laufende Leistungen werden im Regelfall je nach Monat um den 20 herum zur Anweisung gebracht, also im Regelfall 5 - 6 Werktage bevor es auf dem Konto zur Verfügung stehen muss.
Diesen Monat sollte das dann ab dem 20 der Fall sein, ich nehme an spätestens am 23 des Monats.
Deine Bank sollte also angenommen spätestens 1Tag vorher sehen ob für dich Leistungen eingegangen sind, im Regelfall schon früher.
Es kommt doch nur darauf an, dass dir deine Leistungen zur Fälligkeit auch zur Verfügung stehen.
Wenn Du deinen Bewilligungsbescheid schon hast, dann wirst Du deine Leistungen auch pünktlich auf deinem Konto haben.
Ich habe bei meiner Bank noch nie vor Fälligkeit nach dem Eingang von Leistungen gefragt.
Bitteschön
angenommen
Du schreibst in vielen Antworten "angenommen" = Vermutung.
Kannst Du auch durch Wissen glänzen?
Auf jeden Fall mit mehr als Du es hast !
Dann such es dir selber aus dem Internet, oder muss man dir alles mundgerecht servieren ?
Mir hat das auch keiner gesagt und musste mir alles selber suchen und Wissen aufbauen !
Und nur so nebenbei, dass habe ich aus einer Quelle die es ( SB ) wissen sollte.
An welchem Tag die Überweisungen beauftragt werden, weiß ich nicht.
Dafür kenne ich einen bestimmten Tag im Monat, nach dessen Verstreichen leistungsrelevante Änderungen für den Folgemonat nicht mehr berücksichtigt werden können.
Meinst Du das?
Abgesehen davon - wieso ist für Dich der Tag der Überweisungsbeauftragung von Bedeutung?
Ich weiß, wessen Antwort Du meinst aber darauf würde ich an Deiner Stelle mich nicht verlassen.
Die gleiche Antwort hätte ich Dir auch geben können. Jedoch weiß ich nicht, ob sie der Wahrheit i.S. der Fragestellung entspräche.
Danke, Frage wurde beantwortet :)
Das klingt mir aber nach mehr als nach einem "Hinweis".
In der Tat ist der 20. eines Monats der Tag, nach dessen Verstreichen die JC keine leistungsrelevanten Änderungen mehr für den Folgemonat berücksichtigen.
Dies läßt den Schluß zu, daß anschließend die Überweisungen beauftragt werden.
Wann das jedoch genau geschieht, wissen wohl nur JC-Mitarbeiter.
@isomatte ist nach meiner Kenntnis Laie, bezieht selbst ALG 2 und arbeitet weder für das, noch im Jobcenter. Für mich gilt dasselbe.
ich bin seit 3 Jahren im ALG 2 Bezug... ICH nehme alles lediglich als Hinweis auf. Sind ja keine eidestattliche Erklärungen :) ...
Und genau deshalb ist mir auch bekannt, wann laufende Leistungen angewiesen werden, dass habe ich aus einer sicheren Quelle ( SB ) erfahren und auch im Internet gefunden, man muss nur lange genug suchen !
Im übrigen werden z.B. auch Fahrkosten angewiesen, die man sich bei einer Einladung durchs Jobcenter statten lassen kann, da dauert es nach der Anweisung im Regelfall auch 3 - 5 Werktage bevor das Geld auf dem Konto ist.
Wenn du deinen Bescheid hast,hast du auf jeden Fall am 31. August dein Geld auf dem Konto.
Danke, das weiß ich. Meine Frage war aber auf etwas anderes gerichtet :-)
Bis etwa zum 23. eines Monats werden noch Änderungen zur Leistungshöhe berücksichtigt.
Was dann an Deine Bank angewiesen wird, wird Dir am Monatsletzten zur Verfügung gestellt.
Dein letzter Satz ist so pauschal nicht korrekt !
Der letzte eines Monats kann auch ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, dann muss es schon vorher zur Verfügung stehen und zwar spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, dann in Voraus für den Folgemonat.
Immer zum Ende des Monats, spätestens am letzten Werktag.
Prima, danke :) Bin gespannt, ob Bank vor dem 31. Auskunft erteilt.