Muss ich einen Einkommensnachweis meines Bruders abgeben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ZwiePlanlos schreibt:

Bruder (23) und ich (27) leben zusammen in einer Wohngemeinschaft (Miete, kein Eigentum). Das Jobcenter möchte einen Einkommensnachweis von ihm, jedoch sind wir de facto weder eine Bedarfsgemeinschaft, noch eine Haushaltsgemeinschaft.

Von einer Bedarfsgemeinschaft ist in SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit Absatz 5 auch gar nicht die Rede. Dort heißt es lediglich:

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Nun geht das Jobcenter offenbar von einer Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten" aus, was bei zwei Brüdern in einem Haushalt auch üblich ist. Allerdings gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Vermutung, dass sie dies auch tun. Dazu schreibt Rechtsanwalt Sönke Nippel aus Remscheid:

Voraussetzung für eine Haushaltsgemeinschaft ist gemäß dem SGB II eine Wirtschaftsgemeinschaft, deren Bestehen allerdings – im Unterschied zur Hilfe zum Lebensunterhalt – beim Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt nicht vermutet wird.
Das Bestehen der Wirtschaftsgemeinschaft muss ausdrücklich festgestellt werden. Gelingt dem Jobcenter der Nachweis nicht, so geht dies zu seinen Lasten. [...]

Wer vor einem Streitfall aber einfach einen Einkommensnachweis vorlegt, sieht den Fall in vielen Fällen aber erledigt angesichts der Bereinigung des Einkommens.

ZwiePlanlos schreibt:

Ich möchte daher eine Widerspruch mit genau dieser Erklärung beifügen.

Einen Widerspruch kann man nur zielführend einlegen gegen einen Verwaltungsakt. Die Bitte um Unterlagen ist kein Verwaltungsakt - erst die Versagung von Leistungen wegen fehlender Unterlagen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich möchte daher eine Widerspruch mit genau dieser Erklärung beifügen.

Anrede musst du anpassen:

Sehr geehrte Frau / Herr / Damen und Herren,
Sie fordern mich auf, dass ich Einkommensnachweise von meinem Mitbewohner (NAME) an Sie übersenden soll. Dieser Aufforderung kann ich nicht nachkommen, zudem bin ich dazu auch nicht verpflichtet, da ich weder Erlaubnis noch Zugang zu den Unterlagen meines Mitbewohners habe. Wenn Sie Unterlagen zu seiner Person haben wollen, so müssen Sie sich an (NAME) wenden.
Mit freundlichen Grüßen

Dein "Mitbewohner" schreibt dann folgendes sobald die sich melden:

Sehr geehrte Frau / Herr / Damen und Herren,
Sie fordern von mir Einkommensnachweise meiner Person, für die Bedarfsgemeinschaft meines Mitbewohners Herrn (NAME). Ihrer "bitte" werde ich selbstverständlich nicht nachkommen können geschweige muss ich dieses nicht, da ich nicht Teil der BG von Herrn (NAME) bin und sein möchte. Herr (NAME) hat keinen Zugriff und keine Erlaubnisse meine persönlichen Unterlagen Dritten zu übermitteln, ebenso hat Herr (NAME) auch keinen Zugang zu meinen Finanzen.
Es besteht kein wechselseitiger Wille füreinander Sorge zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr könnt vom Gesetz her gar keine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, weil Du erstens ab 25 eh deine eigene BG - bilden würdest und zweitens, dein Bruder dir im SGB - ll nicht zum Unterhalt verpflichtet ist.

Demnach könntet ihr max.eine Haushaltsgemeinschaft bildet, wenn ihr euch gegenseitig freiwillig unterstützen wollt.

Da ihr das nach deiner Aussage nicht wollt, bildet ihr eine ganz normale WG.

Deshalb würde ich dem Jobcenter schriftlich und formlos mitteilen, dass dein Bruder dich nicht unterstützt, ihr getrennt wirtschaftet und deshalb dein Bruder auch keine Auskunft über sein Einkommen und Vermögen macht.

Dein Bruder ist dir gegen über auch nicht unterhaltspflichtig. Ihm wird also nur sein Anteil der Unterkunftskosten angerechnet.