Hallo,
ich habe ein etwas umfangreicheres Problem und hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich bin im Februar 2012 arbeitslos geworden. Nachdem ich 3 Monate ALG I (der Anspruch wurde für ein Jahr bewilligt) erhalten habe, aber keine Arbeit zu finden war, bin ich nach Schottland ausgewandert. Ich habe mein ALG I für sechs Monate mitgenommen, bin aber dann noch nicht wieder zurückgekehrt, sondern erst im September 2013. Es hieß damals, dass der Restanspruch auf ALG I verfällt, wenn man sich im Ursprungsland (also Deutschland) nicht spätestens nach 6 Monaten wieder meldet und zurückkehrt.
Nachdem ich leider auch im Ausland arbeitstechnisch nicht fündig geworden bin, kam ich zurück nach Deutschland und habe am 18.09.2013 Hartz IV / ALG II beantragt. diesem Antrag wurde bis Ende Februar dann auch stattgegeben, allerdings wurde ich aufgefordert, "vorrangige Leistungen" zu beantragen, da laut Computer ja noch ein ALG I-Restanspruch von 3 Monaten besteht. Das habe ich dann auch getan (am 14.10.), und erhielt jetzt folgendes Schreiben von der Agentur für Arbeit (Kopie der Weiterleitung ans Jobcenter): "Erstattungsanspruch - Sie haben xy ALG II bewilligt. XY hat am 14.10. ALG I beantragt. Sie hat folgenden Anspruch ... Bitte teilen sie mir auf dem beigefügten Formular mit ob und wenn ja, in welcher Höhe sie einen erstattungsanspruch geltend machen (§ 104 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch). Die Leistung für die Zeit vom 14. Oktober 2013 bis zum 13. Januar 2014 behalte ich ein, um ihren erstattungsanspruch zu erfüllen. Ab dem 14. Januar 2014 werde ich xy das ALG in voller Höhe auszahlen."
So wie ich das verstehe, habe ich jetzt vom 18.09. bis 14.10. ALG II bekommen und bekomme jetzt ab 14.10. ALG I, ohne es jedoch zu bekommen. Da ich nach meiner Rückkehr erstmal in der Einzimmerwohnung meiner Schwester als Gast untergekommen bin, brauche ich dringend eine eigene Bleibe. Ganz zu Schweigen von einer Arbeitsstelle. Als ich meinen ALG II-Antrag abgegeben habe, habe ich auch schon einen Antrag auf Umzug gestellt. Man sagte mir dieser würde ruhen, bis man von der Agentur für Arbeit bezüglich des ALG I-Anspruchs gehört hätte. Ganz davon abgesehen, dass ich dem Frieden, was das ALG I betrifft nicht so ganz traue, stellen sich mir dutzende andere Fragen. Wer hilft mir mit meinem Umzug? Wer hilft bei auswärtigen Vorstellungsgesprächen? Und wenn ich eine Wohnung finde, hilft mir jemand - und wenn ja, wer -, die Mietkaution / Genossenschaftsanteile aufzubringen (ich habe keine finanziellen Rücklagen). Wer ist jetzt überhaupt für mich zuständig? Über die Servicenummer erreiche ich heute niemanden und gestern bekam ich die Auskunft ich sollte mich erstmal weiter mit dem Jobcenter auseinandersetzen, denn der dortige Ansprechpartner wäre bei mir noch eingetragen. Ich habe im Oktober außerdem ein Sozialticket für den ÖPNV gekauft, auf dass ich mit ALG I ja gar keinen Anspruch hätte, und wie sich jetzt rausstellt auch schon den halben Oktober nicht hätte benutzen dürfen.
Danke!