Könnte es eventuell sein das du hier hartz 4 ( alg2 , Jobcenter) und alg1 ( agentur für arbeit) verwechselst?
"Grundsicherung für arbeitsuchende, erwerbsfähige Personen und deren
Familienangehörige durch Gewährung finanzieller Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts.
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
alle hilfebedürftigen, erwerbsfähigen Personen im Alter ab 15 Jahren bis
zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren
die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Personen, die nicht erwerbsfähig sind, (z. B. Kinder unter 15 Jahren)
erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt.
Hilfebedürftig ist wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht
ausreichend selbst durch den Einsatz von eigenem Einkommen und/oder
Vermögen sicherstellen kann. Bei Personen, die in einer
Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und das Vermögen des
Partners zu berücksichtigen. Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen
in Geld oder Geldeswert, wie z. B. Arbeitsverdienst,
Unterhaltsleistungen, Kindergeld, oder freiwillige Zuwendungen Dritter.
Personen, die durch Alter (65 Jahre) oder dauerhafte Erwerbsminderung
endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren
Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten
können, beantragen Grundsicherung. " (quelle: http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1073978/)