Sollte das Geld vom Jobcenter jetzt angekommen sein (7 AM)?

7 Antworten

Telefonische Kommunikation ist rechtlich wertlos.

Das Geld kann, wenn es keinen tatsächlichen Grund für eine Nichtzahlung gibt, heute oder ggf. in den nächsten Tagen noch kommen.

Immer mal ruhig bleiben.

Meines Wissens wird ein einmaliges Vergehen dieser Schwere nie mit einer sofortigen 100% Sanktionierung bestraft. Und ja, so etwas muss vorher postialisch angekündigt werden.

migebuff  31.08.2021, 07:25
Meines Wissens wird ein einmaliges Vergehen dieser Schwere

Welches Fehlverhalten soll hier vorliegen?

nie mit einer sofortigen 100% Sanktionierung bestraft

Natürlich nicht, zumal die Obergrenze seit dem BSG-Urteil bei 30% liegt.

Und ja, so etwas muss vorher postialisch angekündigt werden.

Die Leistungen können nach §331 SGB III ohne Bescheid vorübergehend eingestellt werden.

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ALG 2 kommt spätestens am ersten Werktag des Monats. ALG 1 am letzten Werktag.

Also hab Geduld.

Und ja, eine Sanktion muss schriftlich dir zugestellt werden, wo du auch noch Widerruf einlegen kannst.

Hast du ein Schreiben bekommen, dass du einen telefonischen Beratungstermin hast? War dieser Termin mit Rechtsfolgen?

Ich fürchte, sie bestrafen mich weil ich nicht auf ihren Anruf rangegangen bin

Das lässt sich künftig einfach vermeiden, indem du die freiwillig angegebene Telefonnummer löschen lässt. Du bist nicht verpflichtet, per Telefon erreichbar zu sein oder überhaupt eins zu sitzen. Du musst werktags einmal täglich deinen Briefkasten kontrollieren und in der Lage sein, Einladungen zeitnah nachzukommen. Wenn das der Fall ist, hast du deine Pflicht gemäß Erreichbarkeitsanordnung erfüllt.

So eine Abbrechung der Leistungen muss doch mit einem Post Bescheid gemacht werden oder?

Wenn es sich um eine vorläufige Leistungseinstellung handelt, kann das ohne Bescheid erfolgen. Du erhältst dann nur irgendwann eine Benachrichtung darüber.

Diese Leistungseinstellung wäre rechtswidrig, da es dafür gemäß §331 SGB III Kenntnis von Tatsachen braucht, die zum Wegfall des Leistungsanspruch führen. Das Jobcenter kann aus einem nicht wahrgenommenen Telefontermin (welcher stets freiwillig ist) nicht schlussfolgern, dass eine Ortsabwesenheit vorliegen könnte, denn das wäre keine Kenntnis von Tatsachen, sondern eine reine Vermutung. In der Praxis wird es trotzdem regelmäßig gemacht, was mit einem Eilantrag ans Sozialgericht schnell behoben ist.

Orient999 
Fragesteller
 31.08.2021, 07:48

Wie stelle ich diesen Antrag ans Sozialgericht?

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migebuff  31.08.2021, 12:25
@Orient999

Formlos, entweder schriftlich per Brief, per Fax, oder mündlich zur Niederschrift im Gericht selbst.

Du musst lediglich kurz die Sachlage, dein Begehren und die Begründung dafür schildern, also beispielsweise dass dir das Jobcenter am XX Leistungen in Höhe von YY bewilligt hat, diese aktuell aber nicht mehr zahlt - sei es mit oder nähere Begründung. Eine Leistungseinstellung kann nur aufgrund der Kenntnis von Tatsachen, nicht aufgrund der Vermutung von Eventualitäten erfolgen. Der Antragsgegner ist nicht in der Lage, konkrete Tatsachen zu nennen und leitet lediglich Vermutungen aus einem nicht wahrgenommenen, freiwilligen Telefontermin ab, welcher nichtmal unter die allgemeine Meldepflicht fällt. Daher wird beantragt, den Antragsgegner zu verurteilen, die bewilligten Leistungen weiterhin auszuzahlen. Da du keine Rücklagen hast, um monatelang bis zu einer Entscheidung zu überbrücken, bittest du darum, das Verfahren als Eilverfahren zu behandeln.

Du brauchst dafür keinen Anwalt oder Prozesskostenhilfe, ein Verfahren vor dem Sozialgericht ist immer kostenlos. Wenn du Fehler bei der Formulierung machst, hat das Gericht zu ermitteln, was du meinen könntest und muss den Antrag entsprechend zu deuten. Du kannst daher nicht viel falsch machen und musst keine Kosten befürchten.

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