Kann man mit Hartz auf eine Insel ziehen?
Ein Kollege ist auf Hartz4 und möchte gern auf eine Insel, damit er Ruhe hat. Er will mit Menschen bzw. Menschenmassen nicht mehr viel zu tun haben, will die Stille genießen etc.
Er hat sich als Ziel die Insel Neuwerk ausgesucht. Die liegt im Wattenmeer so 10km von Cuxhaven etwa. Die Insel selbst gehört aber zu Hamburg (um 150km weg) und hat soweit ich gegoogelt hab nur etwas ü 20 Einwohner.
Er denkt sich halt, dass er dann nicht zu irgendwelchen Gesprächen muss zum Amt, schon gar nicht nach Hamburg. Auch keine Stellenangebote etc. Denn von der Insel wegzukommen ist nicht einfach so möglich, halt nur bei Ebbe und dann auch nur wenn die Wasserstellen im Watt nicht zu tief sind.
Könnte sein Plan aufgehen? Er wäre allein durch die Lage schon sehr unattraktiv für Arbeitgeber denk ich und wenn er nach Hamburg zum Amt müsste, dann bekommt er ja Fahrgeld...was nicht wenig wäre. Er könnte ja rechtlich sicher auch wohnen wo er will oder?
9 Antworten
Sie müssen ihm das dort ja ersteinmal zahlen. Und irgendwie kriegt die Insel doch ihre Güter, ich glaub nicht, dass die sich komplett selbst versorgt.
Sowas wie eine Kutsche. Aber die fahren nur bei Ebbe und wenn das Wasser zu tief ist gehts nicht
Nein, sein Plan kann nicht aufgehen. Erstmal muss sein Umzug vom aktuellen Jobcenter genehmigt werden, das wird er aber nur, wenn er am neuen Wohnort ein Jobangebot hat, seine Miete sich erhöht hat und nun über dem Spiegel vom JC liegt, die Wohnung aufgrund von Eigenbedarf gekündigt wurde oder unbewohnbar ist.
Nun Mal angenommen, das JC bewilligt den Umzug, er findet eine neue Wohnung und zieht um. Wie bestreitet er seinen Lebensunterhalt und seine Miete? Genau, wieder vom JC und das schickt, egal wo man wohnt Vermittlungsvorschläge, macht regelmäßig Termine und will auch weiterhin alle sechs Monate den WBA vorliegen haben.
Neuwerk hat sofort einen Arbeitsplatz für ihn. Da wird jede helfende Hand gebraucht.
Vermittlungsvorschläge ja, aber wer stellt so wen ein, der nicht zuverlässig die Insel verlassen kann? Auch wenn er nach Hamburg zum Gespräch muss....rechne mal 150km x 40 Cent Fahrpauschale. Ich denk das überlegen die sich 2x ob sie den einladen oder?
Ebbe und Flut kommen recht regelmäßig. Ich bin mir außerdem sicher, dass die Leute die dort leben auch irgendwas arbeiten werden.
Nö, das überlegen die sich eben nicht, sondern dein Kollege muss sich zweimal überlegen, wie sinnvoll seine Idee ist. Dem JC ist es im Prinzip egal, ob der Kunde auf einer Halig oder einer Großstadt wohnt. Termine werden vergeben und müssen eingehalten werden. Als Arbeitsloser ist er auch verpflichtet alles zu tun im seine Bedürftigkeit zu beenden, Fahrzeiten zur Arbeitstelle von mehr als 2 Stunden sind zumutbar. Wie jemand auf einer Halig seinem AG nun erklärt, warum er wegen Landunter nicht zur Arbeit kommt, ist eine andere Sache. Aber die Regeln und Gesetze gelten für alle und in der gesamten BRD.
Ach Gastro sucht oft.
Und wen er MAL nicht zur Arbeit kann dann ist das halt so. Zu 99% Word das ja funktioniert.
Ich könnte bei einem Schneesturm oder Bahnstreik auch nicht in Büro. So what?
Ach und übrigens von Mai bis Oktober fahren täglich Schiffe von und nach Neuwerk, die Fahrzeiten sind nur tideabhängig. Dann könnte er zumindest als Saisonarbeiter auf dem Bau oder auf dem Acker arbeiten. Das ist nur eine Insel und keine Halig. Die Menschen auf Sylt, Borkum, Norderney etc. fahren auch täglich mit dem Schiff aufs Festland. Der Plan deines Kollegen ist absolut hirnlos und null durchdacht. Er ist einfach nur faul und arbeitscheu.
Warum geht er nicht arbeiten?
Ihm gefällt das so ohne Arbeit. Er ist schon 10 Jahre glücklich arbeitslos meint er
kann ja nicht glücklich sein wenn er nach Neuwerk umziehen will
Auf die Insel zu ziehen ist an sich erstmal kein Problem solange die Miete angemessen ist. Schließlich darf man hinziehen wohin man möchte.
Allerdings ändert das nichts an seinen Mitwirkungspflichten das heißt er muss weiterhin:
- Per Briefpost erreichbar sein
- Persönliche Termine wahrnehmen
- Sich um Arbeit bemühen und sich auf Stellenvermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung bewerben falls die Stelle zumutbar ist.
Und genau da wird es spannend. Dazu ein Blick ins § 140 SGB 3
(4) [...] Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einer arbeitslosen Person zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.
Was das SGB 3 nun mit Hartz-IV zu tun hat? Nach § 10 SGB II ist erstmal fast jede Arbeit zumutbar außer die dort genannten Ausnahmen. Eine Ausnahme ist dabei:
der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
Nun könnte man Argumentieren die Pendelzeiten sind zu lang. Tja leider macht da einen das SGB 3 wieder ein Strich durch die Rechnung (Theoretisch zumindestens).
Ziehen kann er, wohin er will - seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter muß er jedoch dennoch nachkommen.
Sein "Plan" wird in dieser Form nicht "aufgehen".
Ja mit Wattwagen, aber die fahren nicht regelmäßig