Mietminderung bei Hartz-4-Bezug nicht möglich?

Das Thema war vorerst erledigt, könnte aber bald wieder aktuell werden.

Situation aus der Vergangenheit war: Ich hatte mal die Miete gemindert, weil im Winter keine Heizung ging. Der Vermieter seinerseits ist dann hinter meinem Rücken einfach zum Jobcenter gelaufen und hat sich beschwert.

Ich als Hartz-4-Empfänger bekam dann direkt ein Anhörungs-Schreiben und wurde zum Jobcenter geladen, wo ich mich rechtfertigen musste und mir klar gemacht wurde, dass ich das nicht machen könnte, bzw. dass das mit dem Jobcenter abgesprochen werden müsse, weil dann ja auch weniger ALG-II Anspruch besteht.

Sprich', wenn ich die Miete um 30 % mindere, dann bekäme ich auch 30 % weniger Geld vom Jobcenter.

An dieser Stelle möchte man fragen: Haben die eigentlich noch alle Latten am Zaun?

... Ich will vorallem fragen: Ist das wirklich rechtens? Oder gibt es da bereits Gerichtsurteile zugunsten der Mieter?

Denn; für mich ist es komplett unverständlich, warum das Jobcenter entschädigt werden soll, wenn ich im Kalten sitze! Mietminderung ist doch ein Recht, welches die Mieter und nur die Mieter haben. Und gerade bei kalten Temperaturen im Winter ist der Totalausfall der Heizung über mehrere Tage oder Wochen hinweg ja wohl so ziemlich das Übelste, was ein Vermieter anrichten kann. Da habe ich schon dutzende Gerichtsurteile gefunden, nach denen der Mieter berechtigt war, gar keine Miete zu zahlen. Da ist eine Minderung von 30 % noch extrem nett.

Aber, wenn man nun als Mieter im Hartz-4-Bezug ist, dann hat man das Recht zwar immernoch, hat im Grunde aber gleichzeitig davon nichts, weil die Entschädigung ja so gesehen dem Jobcenter zu Gute kommt?! Was ist das denn für eine verkehrte Welt?

Recht, Mietrecht, Sozialrecht, Gesetz, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Unterhalt der Eltern bei krankem Kind Ü25 - erwerbsunfähig?

Es geht hierbei um meine chronisch kranke Schwester.

Zuerst die Frage in kurz, dann den Hintergrund:

Müssen Eltern

1. für ein erkranktes Kind Alter: 27 Jahre welches Sozialgeld - Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung - erhält, Unterhalt zahlen?

2. Zweiter Fall: müssen die Eltern Unterhalt bezahlen wenn die deutsche Rentenversicherung die 27 Jährige voll Erwerbsminderung eingestuft wurde und Rentengeld + Aufstockend Sozialgeld, erhält?

Es geht um folgendes. Meine Schwester ist von Kindheitstagen an erkrankt. Schon zur Schulzeit würde sie von der Schule befreit und ab 18 hatte sie die volle Erwerbsminderung Zeitraum über 6 Jahre. Sie beendete die Erwerbsminderung selbstständig, gegen jeglichen Rat und wollte versuchen zu Arbeiten, ohne Erfolg, Krankheit machte es unmöglich.. Erhielt dann ALG2. Diese schickten sie nun zur ärztlichen Unterssuchung mit Ergebnis - arbeitsunfähig weniger als 3 Stunden und zwangen sie nun Erwerbsminderungs-Rente zu beantragen und einen Antrag beim Sozialamt zu stellen.

Nun als wir gemeinsam den Antrag ausfüllten, musste sie unsere Eltern eintragen und deren Beruf und Gehalt.

Keiner dort gab ihr dann Auskunft ob die Eltern bei kranken Kinder Alter:27 Unterhalt zahlen müssen.

Sie wussten es schlicht weg nicht. Man solle abwarten.

Im Netz findet man immer wieder Aussagen wie bei Kinder mit Krankheiten und Behinderung sind Eltern lebenslang Unterhaltsverpflichtet unabhängig vom Kindesalter.

Dann liest man wieder ab Einkommen 100.000€ im Jahr.

Ich selbst kann meine Schwester zwar finanziell unterstützen, allerdings wäre es eine Katastrophe wenn die Eltern zahlen müssten. Aus persönlichen Gründen - nicht unbedingt finanziell.

Wie schaut das denn aus? Gehen die Deutsche Rentenversicherung oder das Sozialamt noch im Alter von 27 an die Eltern bei chronischer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit?

Recht, Anwalt, Sozialrecht, Unterhalt, Familienrecht, Kindesunterhalt, Rentenversicherung, Sozialamt, Ämtergänge, Ausbildung und Studium
Muss ich Hauptwohnsitz ummelden, wo ich nur anlässlich Pflege Angehöriger sein werde?

Hallo,

wie sich nun nach längerer Zeit heute „endgültig“ herausgestellt hat, werde nach Beendigung meiner Weiterbildung ein bzw. zwei Familienangehörige pflegen „müssen“. Zurzeit arbeite ich in Teilzeit, mache berufsbegleitend eine Weiterbildung zur Betriebsleiterin und beziehe aufstockendes Alg2.

Ich wohne 800 km von meiner Familie entfernt (was auch so gewollt ist und nur noch Kontakt mit meiner Oma und behinderten Bruder besteht!); habe hier in Stadt A meine eigene Wohnung und festes soziales Umfeld (was ich zuvor nicht hatte) und lebe in einer Beziehung (getrennte Wohnung- man weiß ja nie…) möchte meine Wohnung bzw. mein "eigentlichen" Lebensmittelpunkt auch nicht aufgeben!!!

Kurz zu meinem Lebenslauf: 2010 Fachabi in Hessen 2012 Berufsausbildung im Sozialwesen 2015 (voraussichtlich) Abschluss zur Betriebsleiterin

Von meinen Eltern geplant: Mitte 2015 zur Pflege meiner Oma (hat PS II) in die 800 km entfernte Stadt B, da meine Mutter damit überfordert ist und ja noch meinen geistig Behinderten Bruder pflegen muss. Evtl. werde ich mich zusätzlich auch noch um meinen Bruder kümmern müssen, da meine Mutter ja mittlerweile selbst 63. ist, „fertig mit den Nerven“. Wie kann ich mich in einem solchen Fall, wenn ich rund um die Uhr persönliche Assistenz leisten muss, finanzieren?! Mehr als ein Minijob (den ich flexibel ausüben können muss) wird nicht drin sein. Das Pflegegeld ist ja für die zu Pflegende Person bestimmt, fällt also weg.

Ist es aus sozial- und melderechtlicher Sicht möglich, meinen Wohnsitz dort zu behalten, wo ich eigentlich auch wohne? Meine Oma müsste wird voraussichtlich 32 h / Woche betreut / gepflegt werden.

Oder meinen Hauptwohnsitz dort anmelden, wo ich nur wegen der Pflege sein werde, mein komplettes soziales Umfeld aber hier ist?! Meine Wohnung werde ich auf jeden Fall behalten und möchte auch- sofern Ersatzbetreuung möglich ist, gerne zurückkommen in meine Wohnung, zu meinen Freunden…. Dass mein Hauptwohnsitz nicht bei der zu betreuenden Person sein soll und ich ja auch nur deswegen in Stadt B komme, hat auch mit negativen Erlebnissen aus meiner Kindheit zu tun…

Danke im Voraus.

LG ;)

Pflege, Rente, Hartz, Sozialrecht, ALG, Angehörige, melden, Melderecht, Wohnsitz
Muss das Sozialamt eine Ratenzahlung akzeptieren?

Muss das Sozialamt eine Ratenzahlung akzeptieren? Habe ja in meinem letzten Beitrag erzählt von dem Sparbuch, was ich von meiner Tante bekommen habe. Da waren mit Zinsen umgerechnet 111,00 Euro drauf. Das Sparbuch war auf meinen Name 1 oder 2 Jahre nach meiner Geburt eröffnet worden und von der Sparkasse, wie ich vor 5 Tagen ca. Erfahren habe, wegen Inaktivität bereits vor Langem gekündigt worden.

Das Geld lag allerdings in einem Fonds, und habe ich mittlerweile aufs Konto überwiesen bekommen. Bis zum 24.12.2021 wusste ich nicht mal was davon, dass es für mich ein Sparkonto gab. Nun möchte ich Ordnungsgemäß dem Sozialamt diesen Umstand melden, bevor man auf die Dumme Idee kommt, mir Verheimlichung vorzuwerfen und eine Ratenzahlung anbieten. Da sowohl dieses geld vom Sparkonto als auch meine Grundsicherung bereits auf dem Konto sind.

Bisher konnte man mir keine rechtliche Grundlage nennen, weshalb ich das Geld nicht angeben bräuchte, sodass ich davon ausgehen muss, dass es Meldungspflichtig ist. Welche Bedingungen gibt es für eine Ratenzahlung an das Sozialamt? Ach und nebenbei, Verletzung der Meldepflicht kann das nicht sein, da ich erst ca. Am 27. Erfahren habe, dass da noch Geld ist, was mir von Seiten der Sparkasse zusteht.

Aber sieht man halt, wie unfair das hier teilweise abläuft. Ich hab zum Zeitpunkt der Beantragung der Grundsicherung und bis einschließlich dem 27.12.2021 nichts von dem Geld gewusst, das bereits seit 28 Jahren für mich gedacht ist und muss es trotzdem abgeben.

Sozialrecht, Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Anspruch auf Wohngeld bei Nießbrauchrecht?

Hallo an alle Sozialrechtskundigen !

Bevor ich mich zu den Ämtern begebe und dort womöglich abwimmeln lasse, hoffe ich, dass sich hier vielleicht Jemand auskennt und mir raten kann - entsprechende Auskünfte zu ergooglen ist mir leider nicht gelungen.

Seit 25 Jahren lebe ich in einem alten, kleinen Haus in Niedersachsen wo ich Nießbrauchrecht habe - zahle also keine Miete, nur alle NK, bin aber für sämtliche Reparaturen und Renovierungen zuständig, was bei einem alten Haus (teilweise von 1776, der Rest ca. 80 Jahre alt) eigentlich ein Faß ohne Boden ist.

Aus gesundheitlichen Gründen war ich sehr lange arbeitslos und habe erst seit ein paar Monaten einen Halbtagsjob, weshalb ich seit langem absolut nichts mehr in die Instandhaltung investieren konnte und auch jetzt reicht es gerade so zum Überleben, so dass ich auch weiterhin Nichts übrig habe um mich um das Nötigste zu kümmern. Es tut richtig weh, zusehen zu müssen wie das Haus langsam verfällt !

Nun meine Frage: - habe ich Anspruch auf Wohngeld obwohl ich keine Miete zahle ? Oder gibt es andere Möglichkeiten einen Renovierungszuschuß zu beantragen ? Falls ja - bei welcher Behörde ? Denkmalschutz besteht nicht. Der Eigentümer kann sich auch nicht beteiligen weil er dort wo er wohnt selber Miete zahlen muss und als Sozialarbeiter nur ein bescheidenes Einkommen hat.

Vielen Dank für jeden Tipp ! LG von veritas55

Recht, Sozialrecht, Gesetz, Immobilien, Reparatur, Renovierung, Amt, Antrag, Nebenkosten, Niedersachsen, Nießbrauchrecht, Wohngeld, Zuschuss
Gibt es eine gesetzliche Regelung für die Einarbeitung einer Pflegehlferin mit Behandlungsschein nach lg1 u. 2?

Guten tag zusammen.

Wie immer möchte ich zu allererst um vernünftige antworten bitten, so auch keine Beleidigungen oder Vorwürfe.

Also, ich bin seit dem 1.9.16 in einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Davor hatte ich ein Praktikum vom 22.8.16 bis ende August. Es gab bis vor 3 Tagen keine Tourentafel mit den geregelten Touren von Patienten. In den Pflegemappen der Patienten waren auch keine Pflegeplanungen aufgeführt, wo man hätte nach lesen können, was bei einem Patient gemacht werden muss. In meiner Praktikumszeit, wurden mir nur 2 Patienten gezeigt, wie man diese pflegt und dies auch nur einmal. Ab dem 1.9.16 musste ich dann 7 Patienten morgens versorgen, wo ich erst mal ins kalte Wasser geschmissen wurde. Ich muss 2 Patienten Tabletten stellen und verabreichen, einem Trombosestrümpfe an ziehen und zudem noch eine Wundversorgung durchführen.

Ich habe noch keinerlei Erfahrungen im ambulanten Pflege Bereich, habe nur ein 6 wöchiges Praktikum im Pflegeheim absolviert. Davor habe ich noch nie in der Pflege gearbeitet.

Jetzt zur meiner Frage.

Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Einarbeitung im ambulanten Pflege Bereich? Wenn ja wo finde ich dieses?

Ich weiß dass man gewisse Dinge der Behandlung erst nach 2 Jahren Berufserfahrung durchführen darf, welche Dinge darf ich jetzt nur ausführen? Ist dies auch gesetzlich geregelt, wenn ja, wo finde ich dies detaliert beschrieben?

Pflege, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Gesetz, ambulante Pflege, Pflegedienst, Sozialgesetz, Sozialgesetzbuch
kein geld für wohnung da ich krankengeld beziehe. welche möglichkeiten habe ich für unterstützung?

meine momentane situation : ich beziehe seit einem jahr krankengeld da ich aufgrund eines doppelten bandscheibenvorfalls z.zt. nicht arbeiten kann. habe bereits eine erfolglose reha hinter mir. desweiteren befinde ich mich z.zt in einer medizinischen trainigstherapie um die sache mit der bandscheibe in den griff zu bekommen. zudem habe ich eine 50 prozentige schwerbehinderung da ich sehr schlecht höre. ich befinde mich noch im arbeitsverhältniss, aber mein arbeitgeber hat beim zuständigem versorgungsamt einen antrag auf eine ordentliche kündigung gestellt. diese habe ich widersprochen und ist soweit noch nicht geklärt. nun zum eigentlichen problem. ich wohne nach der trennung meine ex bei einem bekannten mit dem ich mich nicht mehr so gut verstehe da er will das ich ausziehe. nun will ich mir eine wohnung/zimmer am ehemaligem wohnort und somit im bundesland niedersachsen suchen.z.zt. wohne ich in nordrhein-westfalen. da ich nur 750€ krankengeld monatlich beziehe ist mir dies aber nicht möglich. von dem geld bezahle ich schulden ab muss davon lebensmittel kaufen und fahre alle zwei wochen 800km um meinen sohn ( 7 jahre) zu besuchen. tanke dann für 120€.

was kann ich tun um mir eine wohnung leisten zu können. welche ämter könnten mir aus dieser notsituation raus helfen ? an welche behörden muss ich mich wenden die mir helfen könnten ? wenn ich wieder arbeite würde ich meine wohnung dann selbstverständlich alleine finanzieren. wisst ihr guten rat ?

Recht, Sozialrecht, Stadt, ARGE, Behörden, Hartz IV, Krankengeld, Sozialamt, Soziales, Sozialhilfe, Wohngeld
Krankenversicherung bei Meisterlehrgang?

Hallo zusammen,

ich habe im letzten jahr den Meister gemacht (vom 15.05.2011 - 15.01.2012) habe kein Meister-Bafög bekommen, da ich schonmal den staatlich gepr. Techniker versucht habe, diesen aber nicht bestand. Ich hab mir den Meister selber finanziert, in Vollzeit. Mein Erspartes, ging für die laufenden Kosten der Weiterbildung, sowie für meinen Lebensunterhalt drauf. Ich hatte keine offiziellen Einkünfte. Habe also dementsprechend nichts verdient!! Seid dem 01.02.2012. bin ich bei einer Firma angestellt. Die Krankenversicherung möchte nun heute (14.03.2012) wissen, wo ich im Zeitraum des Meisterlehrgangs versichert war. Ich weiß, das ich mich aus finanziellen Gründen nicht selbst versichert habe. Es war mir einfach zu teuer, und ich musste halt sparen, da ich nicht so viel zur Verfügung hatte. Mir war schon bewusst, das ich bei einem Unfall oder auf dem Weg zur Meisterschule jeden Teil hätte selber bezahlen müssen. Ist mir aber nicht passiert, ich hatte nichts dergleichen und musste auch für niemanden etwas zahlen. Ich weiß es war leichtsinnig, aber es war und ist halt so gewesen!!

Also im Moment bin ich ja wieder versichert.

Muss ich nun evtl. die Beiträge nachzahlen, obwohl ich nicht krank war und auch nicht bei einem Arzt oder sonstiges war?

Was soll ich der Krankenversicherung sagen, wo ich zu dem Zeitraum versichert war? Soll ich sagen nirgends? Weil ich kein Geld dafür hatte?

Also ich weiß jetzt gerade echt nicht mehr weiter...

Wäre über jede erdenkliche Hilfe froh, so lange sie sich auf meine Frage bezieht und mir nicht irgend etwas von Leichtsinnig oder der gleichen vorwirft.

Sage jetzt schon mal besten Dank, und freue mich auf eure Inhalte, hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Gruß Fork

Sozialrecht, Arbeitsrecht, Krankenversicherung, BGB
Jobcenter Rückforderung, obwohl Betreuer das Geld nicht eingeteilt hat und betroffene Person nicht wusste, dass überhaupt Leistungen beantragt wurden?

Einer meiner bekannten lebt noch bei den Eltern. Er ist 23 und hatte bis vor kurzem eine gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Er hat einen Minijob (Sonntagsblatt verteilen) wo er während des ganzen Zeitraums bis jetzt monatlich 70 Euro verdiente. Von dem Geld hat er sich Lebensmittel selbst gekauft.

Nun bekam er vom Jobcenter eine Rückforderung. Er soll angeblich zu viel Geld bezogen haben und es jetzt zurückzahlen.

Er wusste aber von nichts. Er wusste nicht einmal, dass Anträge im Jobcenter gestellt worden sind geschweige denn dass Leistungen bezogen wurden. Anträge hat der Betreuer allein gestellt und das Geld (auch sein Anteil) sei angeblich auf das Konto der Eltern überwiesen worden.

Normalerweise könnte das gar nicht sein. Der Betreuer wäre eigentlich dafür zuständig gewesen, das Geld einzuteilen. In dem Fall wären also nicht die Eltern, sondern Betreuer verantwortlich gewesen. Im Großen und Ganzen kann hier sogar von einer Pflichtverletzung gesprochen werden.

Meint ihr, dass der Betreuer hier zur Rechenschaft gezogen werden könnte und meinem Freund die Leistungen erstatten müsste? Die Betreuung wurde bereits vor mehreren Monaten beendet.

Recht, Sozialrecht, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Jobcenter, Rückforderung, Wirtschaft und Finanzen
Jobcenter Notquartier nach Wasserschaden

Situation: Rohrbruch Wasserschaden -> Keller-Wohnung unbewohnbar -> habe erstmal für 7 tage kostenlos bei einer freundin ein notquartier beziehen können und nach mehrtägigen nachsetzen von meinen Vermieter/Eigentümer ein handg. Zettel bekommen das die Wohnung nicht nutzbar ist und ein für mich kostenloses angebot über ein pensionszimmer als ersatz. nach dem erhalt der schadensersatzforderung weigert er sich mir die anreise zur pension zu gestatten (und demnach auch die kosten dafür zu tragen) Jetzt hatte ich mit meiner Freundin schon vorher besprochen das sie eine pauschale erhält falls ich länger als 7 tage dort wohnen muss. Jetzt habe ich ein schreiben aufgesetzt in welchem drinsteht das ich ihrer aufforderung zur zahlung einer pauschale für das NOTQUARTIER nachkomme. Jetzt hat sie angst das das jobcenter ihr sozialbetrug vorwirft. Als pauschale habe ich 20€ reingeschrieben (zusammenstellung ist im brief nicht aufgefürt:10€beitrag zur whg.+5€ Nebenkosten www/telefon wasser strom etc. + 5€ aufwandsenschädigung aufgrund der besonderen belastung) ein hotel würde mich täglich fast 40€kosten! Habe auch nicht das geld ein hotel auf unbestimmte zeit im voraus zu bezahlen bis mir der vermieter das erstattet. sie bietet mir ein notquartier! und wir bilden keine neue bedarfsgemeinschaft! habe auch nicht vor mich umzumelden beim einwohnermeldeamt!! (d.h. ich such schon nach ner neuen whg. ziehe aber nicht bei ihr ein) Wie handhabt das jobcenter so eine ausnahmesituation Wir sind beide hartz4-empfänger und wollen daraus garantiert keinen gewinn erzielen!!!!

Mietrecht, Sozialrecht, Jobcenter