Wie läuft ein Medizinisches Gutachten der BG ab?

5 Antworten

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Du musst keinen der 3, von der BG vorgeschlagenen Gutachter anerkennen und darfst Dir selber einen Gutachter Deines Vertrauens suchen. Allerdings muss der BG-tauglich sein. Das kann man aber vorher beim jeweiligen Arzt erfragen.

Du bist doch sicher bei einem Durchgangsarzt behandelt worden. Dann frag den doch einfach, ob er Dich auch begutachtet. Bekommst Du eine Zusage, dann ruf einfach Deinen Sachbearbeiter bei der BG an und teile ihm mit, bei wem Du begutachtet werden möchtest.

Körperliche und psychische Gutachten sind immer 2-Paar Schuhe, weil ja z.B. ein BG-Arzt im Krankenhaus nicht immer auch eine psychologische Ausbildung hat. Solltest Du aber auch auf psychischem Gebiet Probleme haben, dann lass Dich nicht abwimmeln und das ebenfalls abklären.

Vorerkrankungen werden natürlich mit abgefragt.

Wichtig wäre noch - schreibe im eigenen Interesse von jedem Telefonat mit der BG eine Gesprächsnotiz und schick die zur BG hin. Auch Deine Notizen werden dann Bestandteil Deiner Akte und im Nachhinein kann dann keiner behaupten, dass Absprachen nicht statt gefunden haben.

Du hast auch ein Recht, von allem was sich in Deiner Akte befindet eine Kopie für Deine Unterlagen zu erhalten. Alle Unterlagen sind fortlaufend durch nummeriert.

Falls Du noch in keinem Sozialverband bist, dann solltest Du dort Mitglied werden.

Schau in die beiden Links und dann guck, welcher sich in Deiner Nähe befindet:

https://www.vdk.de/deutschland/

https://www.sovd.de/

Arbeiten tun beide gleich. Schau also nur, wer in Deiner Nähe ein Büro hat. Hier bekommst Du alle Unterstützung im Zusammenhang mit dem Sozialrecht - bis hin zu einer evtl. anwaltlichen, falls es zu einer Klage kommen sollte.

Selbst einem Gutachten bist Du nicht einfach so ausgeliefert. Man darf durchaus auch sein Befinden selber schildern. Und wenn das Gutachten von Deinem tatsächlichen Ist-Zustand abweicht, dann beschreibe "schriftlich" haarklein, mit welchen Beschwerden Du durch den Unfall nach wie vor zu tun hast.

Nach einem Arbeitsunfall ist die BG in der Pflicht Dich zu unterstützen, bis Du entweder wieder beruflich Fuß fasst (Reha, Umschulung, etc.), oder aber bei Feststellung einer Erwerbsminderung die Zahlung einer prozentualen (ab 20 % Erwerbsminderung) Rente.

Falls Du das Gefühl hast, dass Du weiterhin Unterstützung der BG brauchst, dann formuliere Deine Anfrage auch genau so. Nur wer gezielt kommuniziert, dass er alleine nicht weiter kommt, dem werden dann weitere Wege aufgezeigt!

Gute Besserung und alles Gute wünsche ich Dir!

auchmama  13.01.2021, 16:14

Danke fürs Sternchen ⭐

Viel Erfolg und auch weiterhin gute Besserung wünsche ich Dir 🙏

Hi quuestions,

wichtig ist daß hierbei mind. eine Erwerbsminderung von 20% festgestellt wird, um überhaupt eine Verletztenrente (Unfallrente) zu erhalten:

Voraussetzung ist eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/index.jsp

Gruß sioloa55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zum Gutachten gehört natürlich die Anamnese, also die persönliche 'Vorgeschichte' an Erkrankungen, dazu.
Es ist sinnvoll, entsprechende Unterlagen mitzubringen, wenn sie dir vorliegen.
Ansonsten macht sich der Gutachter ein Bild über deine aktuelle gesundheitliche Situation und versucht, den Einfluss des Arbeitsfalls darauf festzustellen.
Falls es notwendig erscheint, wird er sich auch ein Bild über deine seelisch-geistige Gesundheit machen durch Befragung, Fragebogen oder weitere Hinzuziehung eines Facharztes.

Die Neutralität des Gutachters ist ja bereits dadurch gegeben, dass du dir einen von dreien aussuchen kannst.

Die körperliche Untersuchung wird tatsächlich von Kopf bis Fuß durchgeführt. Das ganze Procedere kann auch schon mal eine Stunde dauern.

Vorerkrankungen werden abgefragt, um unfallbedingte Beeinträchtigungen von normalen altersgemäßen Verschleiß abgrenzen zu können.

Anfechten kannst du das Gutachten, nur mit einem Gegengutachten, das du dann aber vorerst selbst bezahlen musst.

Du wirst wegen der Unfallfolgen untersucht, körperlich und psychisch. Dann gibt es ein Gutachten. Vorerkrankungen musst Du schon angeben und auch Deine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Zum Gutachten kannst Du Stellung nehmen, Du kannst auch ein Gegengutachten machen lassen oder dagegen klagen. Aber das Gutachten kann ja auch in Ordnung in Deinem Sinne sein.