Bedarfsgemeinschaft wegen Möbel?

3 Antworten

Also meines Wissens kann das Amt erst nach einem Jahr des Zusammenwohnens von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen.

Wenn du sagst, dass ihr erst Anfang des Jahres zusammengezogen seid und du ab September nur noch die Miete anteilig vom Amt bekommst, sollte es keine Probleme geben.

Mit den Möbeln kann man sich was überlegen.

Kannst z.B. sagen, dass deine Familie dir die Möbel geschenkt hat und es deiner Freundin Bar wiedergegeben hat, eben weil du erfahren hast das ihr dadurch eine Bedarfsgemeinschaft bildet und dies aber nicht der Fall ist.

paschmann87 
Fragesteller
 30.07.2019, 21:55

Genau, ab September bekomme ich Ausbildungsgeld und nur noch anteilig einen Zuschuss zur Miete, der Rest wird von der BA übernommen. Das mit den Möbeln wäre ne Idee, danke für den Hinweis.

Darf mir meine Familie denn überhaupt was schenken ohne das es gleich als Einkommen angerechnet wird?

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druil  30.07.2019, 22:07
@paschmann87

Natürlich dürfen die das. Ich gehe mal davon aus das deine Familie nicht im ALG 2 Bezug steht.

Von daher ist es denen überlassen, was sie dir schenken.

Das einzige wo du dich erkundigen solltest (weiß ich leider nicht mehr aus dem Kopf) ist, ob man nur einen bestimmten Betrag geschenkt bekommen darf bzw. wie hoch der ausfällt.

Falls du dir ganz unsicher bist, würde ich dir empfehlen einen Anwalt aufzusuchen der sich im Sozialrecht auskennt. Dann hast du Gewissheit und bist auf der sicheren Seite ;)

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druil  30.07.2019, 22:17
@druil

Habe eine ähnliche Situation, nur dass ich ab nächstem Jahr anfange zu arbeiten. Damit dieser Stress erst gar nicht entsteht, hat meine Freundin die ganzen Käufe über ihr Konto abgewickelt und somit gab es keine Fragen, aber aus Fehlern lernt man.

Schlimmstenfalls musst du für die paar Monate den überzahlten Betrag zurückzahlen, aber sind ja auch keine Unsummen.

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...mit meiner Freundin zusammengezogen...

Das ist die Kernaussage. Deswegen erhältst du zu Unrecht den vollen Regelsatz!

paschmann87 
Fragesteller
 30.07.2019, 19:51

Wieso zu Unrecht? Ich habe einen Untermietvertrag und wir wirtschaften getrennt. Jeder kauft seine eigenen Lebensmittel. Wenn es zu Unrecht wäre, hätte der Bearbeiter das ja früher gemerkt.

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wattdennnu  30.07.2019, 19:53
@paschmann87
und dort ist ersichtlich, dass sie mir Geld für Möbel, Teppiche usw. überwiesen hat.

Dort investiert sie Geld, aber Lebensmittel kauft ihr getrennt? Das kannst du deiner Großmutter erzählen, Pinocchio.

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paschmann87 
Fragesteller
 30.07.2019, 20:18
@wattdennnu

Kannst du auch normal antworten? Was haben bitte Lebensmittel mit Möbeln zu tun? Kann man wohl schlecht vergleichen.

Einen Wohnzimmerteppich benutzt man logischerweise gemeinsam, Lebensmittel wohl kaum.

Was wenn zb. einer vegan lebt und der andere nicht?

Außerdem arbeitet sie, was ein gemeinsames Essen nicht möglich macht!

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wattdennnu  30.07.2019, 21:12
@paschmann87
Einen Wohnzimmerteppich benutzt man logischerweise gemeinsam, Lebensmittel wohl kaum.

Wenn das deine "Logik" sein soll, dann erübrigt sich eine weitere Diskussion!

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druil  30.07.2019, 22:02
@wattdennnu

Was ist das denn bitte für ein Schmarn?

Wer zusammen lebt, benutzt auch gewisse Gegenstände zusammen. Wenn bspw. seine Freundin vegan lebt, wird sie wohl kaum seine Wurst bezahlen und essen ;) Ich habe im Freundeskreis auch ein Pärchen das zwar in einer Wohnung lebt, aber dennoch getrennt wirtschaftet.

Daran ist nichts verwerflich und im ersten Jahr muss das Amt erstmal beweisen, dass die beiden wirklich aus einem Topf haushalten. Nach einem Jahr sieht die Sache dann wieder anders aus.

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dass sie mir Geld für Möbel, Teppiche 

Sag denen doch, dass sie dir die Möbel abgekauft hat, weil ihr plant eure WG aufzulösen...

paschmann87 
Fragesteller
 30.07.2019, 20:26

Naja es ist ja keine WG.

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Kessie1  30.07.2019, 20:27
@paschmann87

Offiziell ja wohl doch... Denn wenn ihr als Paar auftretet, dann seid ihr doch eine Bedarfsgemeinschaft. Oder wie habt ihr das dem Amt sonst erklärt?

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paschmann87 
Fragesteller
 30.07.2019, 21:53
@Kessie1

Das ist es ja. Ich habe einen Untermietvertrag bekommen wo auch angegeben war, dass ich die gesamte Wohnfläche nutze. Dazu habe ich ein Schreiben beigelegt, wo ich reingeschrieben habe, dass wir zwar als Paar zusammen leben und die gesamte Wohnung nutzen, aber nicht für einander einstehen.

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Kessie1  30.07.2019, 22:32
@paschmann87

Aha... dann kann man ja auch sagen, dass man ja schwerlich in ein Wohnzimmer 2 Sofas, zwei Tische und 2 Fernseher stellt... Deswegen ist eine gemeinsame Anschaffung nötig, ändert aber ja nichts daran, dass ihr nicht füreinander einsteht.

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