Also meines Wissens kann das Amt erst nach einem Jahr des Zusammenwohnens von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen.

Wenn du sagst, dass ihr erst Anfang des Jahres zusammengezogen seid und du ab September nur noch die Miete anteilig vom Amt bekommst, sollte es keine Probleme geben.

Mit den Möbeln kann man sich was überlegen.

Kannst z.B. sagen, dass deine Familie dir die Möbel geschenkt hat und es deiner Freundin Bar wiedergegeben hat, eben weil du erfahren hast das ihr dadurch eine Bedarfsgemeinschaft bildet und dies aber nicht der Fall ist.

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