Krankengeld lückenlose AU?
Hallo,
ich bekomme aktuell Krankengeld und meine AU ist noch bis einschließlich heute gültig. Morgen, also am 29.05. ist ja Feiertag.
Reicht es dann aus, wenn ich am 30.05. zum Arzt gehe und eine neue AU einreiche, um den Krankengeldbezug nicht zu gefährden?
Viele Grüße
Alex
3 Antworten
Hi, es reicht wenn du am Freitag gehst.
Hier ein Zitat aus dem SGB V:
Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.
Zuletzt bescheinigtes Ende ist in deinem Fall der 28.05.
Der 29.05. ist ein Feiertag und der 30.05. somit der nächste Werktag.
Das bedeutet also, dass du spätestens am Freitag, den 30.05. zum Arzt musst.
So ist es korrekt und auch in der "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.
Mach's besser heute. Dann hast du das in trockenen Tüchern. Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!
Du solltest dringend noch heute die AU verlängern lassen.
Da geht man lieber einen Tag eher als später.
Da morgen der Feiertag ist, nehmen sich nämlich viele Arztpraxen den Brückentag und haben zu. Dann müsstest Du zur Vertretung. Und da kann es passieren, dass der Doc dort nicht rückwirkend krankschreibt.
Und da kann es passieren, dass der Doc dort nicht rückwirkend krankschreibt.
Es würde sich dann nicht um eine rückwirkende Bescheinigung handeln - die in Zusammenhang mit dem Bezug von Krankengeld sowieso nicht erlaubt ist (Ausnahme: Nicht-Verschulden des Arbeitnehmers).
Siehe die richtige Antwort von druil.