Ändert sich Hartz4 mit Heirat?

5 Antworten

a) Ja, wenn er genug verdient, dass er damit seinen und deinen Regelsatz (teilweise) decken kann, bekommst du weniger oder auch gar nichts mehr. Wenn er dann auch noch genug verdient, um seinen und deinen Anteil zur KDU zu decken, gibts da auch nichts mehr (oder eben anteilig weniger).

b) Ja, die werden verlangt.

c) siehe a.

Und das ist auch gut so.

1.) Du würdest das bekommen was dir dann zu deinem Bedarf noch fehlen würde.

2.) JA,denn dann ist er vorrangig für deinen Lebensunterhalt zuständig.

3.) Du kannst über ihn dann in die Familienversicherung,wenn er nicht privat versichert ist,dann ändert sich die Höhe deiner Regelleistung von derzeit 409 € auf dann nur noch 368 € pro Monat.

Dein Grundbedarf würde dann also bei minus 41 € liegen,der Rest würde zunächst dein Bedarf bleiben.

Wenn ihr dann weiter getrennt wohnen würdet,dass aber nicht dauerhaft,dann würde deinem Mann dann sein Bedarf nach dem SGB - ll zustehen bzw.Berücksichtigung finden,also seine Regelleistung von 368 € und dazu seine derzeitige tatsächliche KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.

Er kann dann nach § 11 b SGB - ll seine Freibeträge auf Erwerbseinkommen geltend machen,dass wären bei min. 1200 € Brutto derzeit max. 300 € und diese kann er auf jeden Fall schon mal von seinem Nettoeinkommen abziehen.

Dann bleibt sein anrechenbares Nettoeinkommen und davon kann er seinen Bedarf nach dem SGB - ll abziehen,mit dem evtl.Überschuss müsste er deinen Lebensunterhalt finanzieren und sollte noch etwas fehlen würdest du dies durch eine Aufstockung bekommen.

nach eurer Heirat muss dein Ehemann Gehaltsnachweise vorlegen, denn ihr könnt nur noch gemeinsam Alg2 erhalten, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Verdient er ausreichend Geld für euch beide, gibt es auch kein Alg2 für euch beide. Versichert bist du dann mit ihm, also familienversichert. 

Und Alg2 fällt für dich dann wahrscheinlich weg, wenn er entsprechendes Einkommen hat. Allerdings kann er dann auch die Steuerklasse 3 bekommen und bekommt damit einiges an Netto mehr raus als bisher. Denn er kann deinen Freibetrag mitnutzen.

Nein, das Einkommen wird zum.teil.mit.herangezogen
.... Und das mit Recht

Wenn Ihr heiratet, ist Dein Mann für Dich verantwortlich.

Verdient er genug, braucht Ihr nichts mehr vom JC. Als Ehefrau kannst Du Dich bei Deinem Mann in der Kv familienversichern lassen.