Muss das Sozialamt eine Ratenzahlung akzeptieren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Grundsicherung wegen Erwerbsminderung nach dem SGB XII sind die Vorgaben bezüglich Einkommenszufluss strenger, als bei Grundsicherung für Arbeitsuchende. Deswegen wirst du leider die 111 EUR angeben müssen.

Verstehe mich bitte nicht falsch - aber warum eine Ratenzahlung, wenn du das Geld noch hast und in einer Summe zurückbezahlen kannst?

Nosferatu1991 
Fragesteller
 30.12.2021, 19:11

Gegenfrage, warum nicht?

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Nosferatu1991 
Fragesteller
 30.12.2021, 19:12

Ich habe damit bereits Schulden bezahlt und verfüge deshalb eben nicht mehr darüber.

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Nosferatu1991 
Fragesteller
 30.12.2021, 19:13

Keine Sorge, ich verstehe es nicht falsch :-)

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Nosferatu1991 
Fragesteller
 30.12.2021, 19:33

@Pepiamstart eines aber noch:

Das Geld wurde ja in den 90ern eingezahlt auf das Sparkonto. Somit müsste es trotz aller Umstände zum Vermögen zählen, oder?

(§ 12 SGB II/§ 90 und § 60a SGB XII) - Einsatz des eigenen Vermögens bei Bezug von Leistungen nach SGB II und SGB XII besagt:

Grundsätzlich ist verwertbares Vermögen zu veräußern, bevor Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII verlangt werden können.

Allerdings braucht nicht das gesamte Vermögen veräußert zu werden, sondern es gibt bestimmte Vermögensteile, das sogenannte „Schonvermögen“,

das von der Verwertungspflicht ausgenommen ist. Bei Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Hilfe zur Pflege) liegt die Schonvermögensgrenze bei 5.000 EURO (§ 90 SGB XII).

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PepiamStart  30.12.2021, 19:40
@Nosferatu1991

Du hast gut recherchiert. Der Fall wird dann differenziert betrachtet, da steht ja schon „Hilfe zur Pflege“. Schonvermögen kann auch eine teure Einrichtung sein oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung. Mein Rat wäre mit dem Sachbearbeiter zu sprechen. 👍🏻

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Nosferatu1991 
Fragesteller
 30.12.2021, 19:45
@PepiamStart

Da steht ja "zum Beispiel" Hilfe zur Pflege :D Das ist nicht direkt meine Recherche gewesen, das hat jemand anderes vorher unter meinem letzten Post kommentiert

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