Kann ich geld vom sparbuch meiner mutter abheben (sparkasse)?

6 Antworten

Ein Sparbuch ist ein Inhaberpapier und damit selbst ein Wertpapier, jeder der mit dem Sparbuch zur Bank geht, bekommt davon im möglichen Rahmen Guthaben ausgezahlt. Der mögliche Rahmen ist zum einen das bestehende Guthaben, sowie monatliche Höchstgrenzen die zwischen Bank und Sparer vereinbart wurden. Soweit ich weiß sind das höchstens 3.000 Euro monatlich bei der Sparkasse.. Falls nichts anderes vereinbart wurde.

Eine Vollmacht braucht es nicht, das verbriefte recht, Geld von einem Sparbuch abheben zu können geht jeweils auf den über, der das Sparbuch in Händen hält. Die Sparkasse ist lediglich berechtigt zu dokumentieren, an wen das Guthaben ausgezahlt wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Kann funktionieren, muss aber nicht.

https://www.sparkasse.de/geld-leichter-verstehen/w/wer-kann-mit-meinen-sparbuch-geld-abheben.html

Du wirst Dich ausweisen müssen und musst damit rechnen, dass man sich bei Deiner Mutter rückversichert, was ja kein Problem wäre, oder Dir das Geld möglicherweise nicht sofort auszahlt.

Warum ruft Deine Mutter nicht bei der Sparkasse an und avisiert Deinen Besuch? Dann seid ihr auf der sicheren Seite. Alternativ kann sie Dir auch gleich eine Vollmacht schreiben, ein oder zwei Sätze, das ist schnell gemacht und vermeidet Probleme.

Nein. Kannst du nicht.

Das ist ein Sparbuch - kein Girokonto.

Man kann jederzeit einzahlen. Auszahlen geht jedoch nur unter Einhaltung bestimmter Fristen.

Und schon gar nicht an eine Person, die nicht der Eigentümer ist.

verreisterNutzer  09.10.2019, 03:48
Und schon gar nicht an eine Person, die nicht der Eigentümer ist.

Oh doch.... Ein Sparbuch ist selbst Wertpapier.... Google mal nach Inhaberpapier...... Denn genau das ist ein Sparbuch

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wilees  09.10.2019, 10:16
@Ste2508

"Jaein" - auch wenn ein Sparbuch ein Inhaberpapier ist - Geldinstitute haben auch eine Verantwortung:

https://www.zahlungsverkehrsfragen.de/geld-vom-sparbuch-abheben

Das Sparbuch gilt als Legitimationspapier. Wer das Sparbuch in der Hand hatte, konnte damit zur Bank gehen und über das Guthaben verfügen. Die Banken waren gesetzlich nicht gehalten, zu prüfen, ob der Abhebende auch der Kontoinhaber ist. Allerdings hatten sich die Institute von sich aus dazu verpflichtet, eine Identitätsprüfung vorzunehmen und im Zweifelsfall beim Kontoinhaber nachzufragen.

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Erstens musst Du Geschäftsfähig sein und zweitens so einen Vollmacht besitzen der dich erlaubt Geld ab zu heben.

Solche Formulare gibt es bei der Bank. Mama füllt es aus und gut ist. Nimmt deinen Ausweis oder jegliche Identitätsdokument mit.

Sollte dann keinen Problem sein.

fernandoHuart  09.10.2019, 04:33
@verreisterNutzer

Auszahlungen im Rahmen der versprochenen Leistung dürfen an den nichtberechtigten Inhaber dann nicht erbracht werden, wenn die Bank von der fehlenden Berechtigung des Buchinhabers positive Kenntnis hat oder sie sonst entgegen Treu und Glauben die Auszahlung an den nichtberechtigten Inhaber bewirkt.

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verreisterNutzer  09.10.2019, 04:41
@fernandoHuart

Das bedeutet, dass die Bank haftbar ist, wenn sie mit der Auszählung gegen Vereinbarungen zwischen Bank und Sparer verstößt. Das ist der Fall wenn sie zb gegen einen Sperrvermerk verstößt, oder der Sparer zb. die Auszahlung an eine bestimmte Person sperren läßt....

Wie gesagt "im Rahmen der vereinbarten Leistung"

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fernandoHuart  09.10.2019, 05:10
@verreisterNutzer

OK. Also hilft vielleicht auch erstmal ein Blick in die Sparvertrag oder dem Sparbuch selbst.

Wenn es so sein sollte dass Jeder mein Sparbuch plündern darf ohne dazu berechtigt zu sein, dann frage ich mich warum mein Name drauf steht. ;-) <-

Um ein positive Kenntnis dass die Person einverstanden ist, dass nur die Person im Besitz des Vollmacht dazu berechtigt ist, hilft ein Vollmacht mit Summe die ab zu heben ist, unheimlich viel. Und dass die Person sich ausweisen mußt ist sowieso Pflicht. Oder?

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Zappzappzapp  11.10.2019, 14:45
@fernandoHuart

"Kleiner" Nachtrag:

Und dass die Person sich ausweisen mußt ist sowieso Pflicht. Oder?

Nein, Pflicht ist es nicht. Viele Banken/Sparkassen verlangen es zwar, aber sie müssen es nicht.

... dass Jeder mein Sparbuch plündern darf ohne dazu berechtigt zu sein, dann frage ich mich warum mein Name drauf steht.

Das kann theoretisch jeder, der Dein Sparbuch besitzt, also in den Händen hat. Das heißt nicht gleichzeitig, dass er es darf, ohne dazu berechtigt zu sein. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Es kann auch jeder Geld aus Deiner Tasche klauen, was aber noch lange nicht bedeutet, dass er das auch darf.

Selbstverständlich kann der rechtmäßige Eigentümer (daher steht der Name drauf) des Sparbuchs sich das Geld von demjenigen, der unberechtigt Geld abgehoben hat, zurückverlangen.

http://www.recht-kinderleicht.de/eigentum/

Siehe mein Kommentar weiter unten:

... das Sparbuch ist ein Inhaberpapier und somit so gut wie Bargeld. Ob und wie eine Bank/Sparkasse möglicherweise den Verfügungsberechtigten (freiwillig) prüft, bleibt deren eigene Entscheidung. Das kann auch eine Feststellung der Identität durch einen Ausweis sein.
Für die Sicherheit ist allein derjenige verantwortlich, der das Sparbuch eröffnet. Entweder er packt das Geld gleich auf ein Tagesgeldkonto, da sich ein analoges Sparbuch in der heutigen Zeit ohnehin längst überholt hat oder er beschränkt den Zugang zum Sparbuch z.B. durch ein vereinbartes Passwort.
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Nein kannst du nicht.

Volljährigkeit und eine Bestätigung deiner Mutter sind Voraussetzung.

Ste2508  09.10.2019, 05:52

Falsch.

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