Antwort
Ein Sparbuch ist ein Inhaberpapier und damit selbst ein Wertpapier, jeder der mit dem Sparbuch zur Bank geht, bekommt davon im möglichen Rahmen Guthaben ausgezahlt. Der mögliche Rahmen ist zum einen das bestehende Guthaben, sowie monatliche Höchstgrenzen die zwischen Bank und Sparer vereinbart wurden. Soweit ich weiß sind das höchstens 3.000 Euro monatlich bei der Sparkasse.. Falls nichts anderes vereinbart wurde.
Eine Vollmacht braucht es nicht, das verbriefte recht, Geld von einem Sparbuch abheben zu können geht jeweils auf den über, der das Sparbuch in Händen hält. Die Sparkasse ist lediglich berechtigt zu dokumentieren, an wen das Guthaben ausgezahlt wurde.