Muss das Sozialamt eine Ratenzahlung akzeptieren?

Muss das Sozialamt eine Ratenzahlung akzeptieren? Habe ja in meinem letzten Beitrag erzählt von dem Sparbuch, was ich von meiner Tante bekommen habe. Da waren mit Zinsen umgerechnet 111,00 Euro drauf. Das Sparbuch war auf meinen Name 1 oder 2 Jahre nach meiner Geburt eröffnet worden und von der Sparkasse, wie ich vor 5 Tagen ca. Erfahren habe, wegen Inaktivität bereits vor Langem gekündigt worden.

Das Geld lag allerdings in einem Fonds, und habe ich mittlerweile aufs Konto überwiesen bekommen. Bis zum 24.12.2021 wusste ich nicht mal was davon, dass es für mich ein Sparkonto gab. Nun möchte ich Ordnungsgemäß dem Sozialamt diesen Umstand melden, bevor man auf die Dumme Idee kommt, mir Verheimlichung vorzuwerfen und eine Ratenzahlung anbieten. Da sowohl dieses geld vom Sparkonto als auch meine Grundsicherung bereits auf dem Konto sind.

Bisher konnte man mir keine rechtliche Grundlage nennen, weshalb ich das Geld nicht angeben bräuchte, sodass ich davon ausgehen muss, dass es Meldungspflichtig ist. Welche Bedingungen gibt es für eine Ratenzahlung an das Sozialamt? Ach und nebenbei, Verletzung der Meldepflicht kann das nicht sein, da ich erst ca. Am 27. Erfahren habe, dass da noch Geld ist, was mir von Seiten der Sparkasse zusteht.

Aber sieht man halt, wie unfair das hier teilweise abläuft. Ich hab zum Zeitpunkt der Beantragung der Grundsicherung und bis einschließlich dem 27.12.2021 nichts von dem Geld gewusst, das bereits seit 28 Jahren für mich gedacht ist und muss es trotzdem abgeben.

Sozialrecht, Grundsicherung bei Erwerbsminderung

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