EM Rente und h4 als Bedarfsgemeinschaft?

3 Antworten

Die Grundsicherung orientiert sich am Harzt IV - Satz.

Die Rente ändert sich nicht, wenn man zusammen zieht oder sogar heiratet.

Als Bedarfsgemeinschaft bezieht man weiterhin Grundsicherung und Harzt IV. Der Bedarfssatz bleibt für die 1. Person unverändert 449 €, für die zweite Person gibt es 404 €.

AnanasKokos 
Fragesteller
 28.04.2022, 22:26

Und welche Person bekommt was? Wer entscheidet das wenn 2 verschiedene Ämter zuständig sind?

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isomatte  29.04.2022, 07:18

In einer BG - Bedarfsgemeinschaft ( Partner, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend ) gibt es für beide nur derzeit jeweils 404 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und nicht für eine 449 € und für die andere 404 €.

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okieh56  29.04.2022, 09:34
@isomatte

Oh, dann lag ich wohl falsch.

Vielen Dank für die Klarstellung!

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Sollten sie eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, dann ändert sich an der Höhe der Rente natürlich nichts, aber der Regelbedarf für den Lebensunterhalt beträgt dann derzeit keine 449 € mehr, sondern nur noch jeweils 404 € pro Person.

Dann wäre ja unter Umständen das Sozialamt mit Leistungen nach dem SGB - Xll und das Jobcenter mit Leistungen nach dem SGB - ll zuständig und die kürzen dann auch entsprechend den Regelbedarf.

Aber nur weil eine Person eine Erwerbsminderungsrente bekommt, bedeutet das nicht automatisch das dann das Sozialamt zuständig wäre, wenn diese Person min.noch 3 Stunden am Tag 5 Tage die Woche arbeitsfähig ist, würde auch hier weiterhin das Jobcenter zuständig sein.

Würde die Rente entsprechend hoch ausfallen und diese Person könnte ihren Bedarf mit der anrechenbaren Rente decken und keinen Anspruch mehr haben, egal ob evtl. das Sozialamt oder doch das Jobcenter zuständig für diese Person wäre, dann würde der übersteigende Betrag mindernd auf den Bedarf des Partners angerechnet.

Das Jobcenter müsste dann von der Rente min. 30 € Versicherungspauschale berücksichtigen, wenn kein Erwerbseinkommen erzielt wird, auf dass das Jobcenter entsprechende Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigen müsste.

Wenn die Rente aber den Bedarf der Person nicht decken würde und das Sozialamt zuständig wäre, dann gibt es diese pauschalen 30 € Versicherungspauschale nicht, da muss man dann tatsächlich auch eine oder mehrere angemessene Versicherungen haben, damit der / die Beiträge dann auch berücksichtigt würden, sonst würde die Rente voll auf den Bedarf der Person angerechnet.

Die Rente bleibt doch gleich oder?

Ja, das tut sie.

Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen aktuell je 449 € an Arbeitslosengeld 2 zzgl. etwaiger Mehrbedarfe zzgl. Kosten der Unterkunft und Heizung.

Die Rente wird auf das ALG 2 des einen Partners angerechnet.

isomatte  29.04.2022, 07:14

In einer BG - Bedarfsgemeinschaft gibt es derzeit jeweils 404 € und keine 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + KDU + ggf. Mehrbedarf, abzüglich anrechenbarem Einkommen.

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