Hartz 4 und Zusammen ziehen?

3 Antworten

Zumindest für das erste Jahr nach dem Zusammenzug bildet ihr noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr euch nicht gleich freiwillig gegenseitig unterstützen wollt.

Würdet ihr dann eine BG - bilden und deine Partnerin Erwerbseinkommen erzielen, dann würde das Sozialamt meines Wissens nach erst dann auf deinen Bedarf anrechnen, wenn sie mehr als derzeit 2 x 404 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min. noch ihren Kopfanteil der Warmmiete an Nettoeinkommen haben würde.

Meines Wissens nach würde man Euch dann als Mischgemeinschaft bezeichnen.

Während des ersten Jahres des Zusammenlebens müßt Ihr finanziell nicht füreinander einstehen.

Comp4ny  22.05.2022, 07:10
Meines Wissens nach [...]

... was ja nachweislich nicht gerade das korrekteste ist, gibt es keine "Mischgemeinschaft" im klassischen Sinne. Zumal bei Google auch nur 53 Einträge dazu gibt ;)

Entweder eine BG oder WG. Nur diese 2 Gemeinschaften kommen in Frage. Woher jeder sein Geld bezieht, spielt dabei keine Rolle. Es sind 2 verschiede Sozialleistungssysteme unter dem selben Prinzip und gleichzusetzen zum o.g.

Steht man nicht füreinander ein: Gibt es keine BG-Grundlage.
Alles andere wäre als Wohngemeinschaft, in diesem Fall, anzusehen.

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frodobeutlin100  22.05.2022, 08:45
@Comp4ny

Mischgemeinschaft bezieht sich wohl eher auf die Betroffenen Leistungsträger - die sind nämlich in diesem Fall verschieden

und die betroffenen Gesetze auch

  • Jobcenter - SGB II
  • Amt für Grundsicherung - SGB XII
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Comp4ny  22.05.2022, 17:27
@frodobeutlin100

Ist mir bewusst was gemeint war.
Ändert aber auch nichts an der von mir genannten Aussage, dass auch dann keine Anrechnung stattfindet, wenn man nicht freiwillig in ein BG will.

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Meine Frage konkret ist,werden wir in dem Fall als normale Bedarfsgemeinschaft angerechnet oder gibt es da einen Unterschied ?

Eine BG ist man nur, wenn man das auch freiwillig will, solange man keine gemeinsamen Verpflichtungen hat wie zb. Verträge, Kinder oder Verheiratet.

Hier gibt es 3 Optionen:

  • Wohngemeinschaft
  • direkt eine volle Bedarfsgemeinschaft bilden
  • erst nach 1. Jahr eine BG bilden

Zu Punkt 3 sei gesagt, das 1. Jahr wäre, wenn man sich für die Bedarfsgemeinschaft auf Probe entscheidet, mind. 1 Jahr anrechnungsfrei. Ab dem 2. Jahr würde man euch in eine BG stecken.

Wenn Ihr euch nicht gegenseitig unterstützen wollt, dann wäre die Wohngemeinschaft die richtige Wahl.