Wie kann ich auf Google Sites Anker ohne Inhaltsverzeichnis erstellen?

Hallo,

ich bin verzweifelt. Ich versuche auf einer Seite in Google Sites einen Anker auf den Bereich einer anderen Seite zu erstellen. Soweit, so offensichtlich (mag man behaupten). Ich habe schon mal über den Quellcode herausgefunden, dass Sites automatisch jedem Bereich der Seite ein id-Attribut zuordnet, was die Sache ja in der Theorie vereinfachen sollte. Aber wenn ich einen Link erstelle, werden nur vollständige URLs akzeptiert, keine Anker-Links (ich glaube, nicht mal interne Links auf der selben Websites würden funktionieren). Gut: dachte ich mir, gehe ich den Umweg und setze halt die vollständige URL davor, muss halt die Seite beim Klick drauf notgedrungen neu geladen werden. Dann kam das nächste Problem: die Links werden immer voreingestellt in neuen Tabs geöffnet. Was bitte soll das? Ich brauche schon gar keinen neuen Tab, wenn ich doch ursprünglich nicht einmal die Seite neu aufrufen wollte.

Nun, jetzt mag man ja noch kreativ genug sein, und extra ein Seitenelement anlegen, um HTML selber einzufügen (das geht nämlich auch nicht in einem normalen Textelement, das muss extra angelegt werden). Weiter geht das Drama: HTML-Code wird nicht einfach in die bestehende Seite hinzugefügt, sondern über ein Iframe eingebunden (Geht's noch? Welchen Zweck hat es, HTML extra über ein Iframe einzubinden?).

Kann mir jemand erklären, was das alles soll? Ich weiß, Google Sites richtet sich eher an einfache Baukastenersteller, die sich nicht so für die einfachsten Grundlagen von Webentwicklung interessieren. Aber ernsthaft, direkt HTML in einer Seite einbauen zu können und Ankerlinks zu setzen gehören doch nun zu den primitivsten Basics, eine Webseite zu erstellen. Es scheint so, als wäre das so einfach, dass es schon wieder maßlos kompliziert ist. Geht das überhaupt?

Gut, bevor ich mich über das allererste Google-Produkt weiter aufrege, dass mich echt enttäuscht hat, wenn es da keine Lösung für gibt: weiß jemand, wie man das Problem angehen kann? Und gibt es irgendwo eine versteckte Funktion, einen erweiterten Editor zum Vorschein zu bringen, der etwas professionelleres Arbeiten ermöglicht? Ich brauche doch nur eine sehr simple Webseite mit etwas Text und einem Google Formular. Das darf doch nicht für einen Webbaukasten, der mit einem „professionellen Aussehen“ wirbt, so schwer sein.

PS: Ja, man kann Verknüpfungen über das Inhaltsverzeichnis erstellen. Aber ich brauche diese im Fließtext.

Datenschutz, Google, HTML, Webseite, Recht, HTML5, Medienrecht, Webentwicklung, Google Sites, DSGVO
Mediengestalter freiberuflich als Quereinsteiger möglich?

Hey,

momentan steht mein ganzes Leben mal wieder auf dem Kopf. Meist kommt ja alles ganz anders als geplant, doch die Mediengestaltung ist eine Konstante im Leben, welche mich seit der Jugend begleitet. Mein Vater hatte bis vor einigen Jahren einen gutlaufenden Copyshop in der Innenstadt, in dem ich schon damals früh mit dem Thema in Berührung kam.

Nun übe ich schon ein knappes Jahrzehnt hobbymäßig Mediengestaltung aus. Habe in dieser Zeit viel kostenlose Arbeit für Freunde und Bekannte mit eigenen Unternehmen gemacht und vor allem in den Bereichen Digital und Print Erfahrungen sammeln können (dazu gehörten auch Aufträge für Produkfotos, Webseiten, Flyer/Brochüren/Datenblätter bis hin zu Logos und kompletten Coroporate Identity-Designs).

Leider habe ich nie eine entsprechende Ausbildung in dem Bereich gemacht und mich damals dazu entschieden, International Business zu studieren. Dieses Studium habe ich auch abgeschlossen und einige Zeit im Vertrieb und Eventmanagement gearbeitet.

Dieses Jahr musste unser Betrieb leider Konkurs anmelden und so versuche ich momentan in die Richtung Mediengestaltung umzulagern.
Leider findet man im Internet nur mäßig gute Informationen zu meiner eigentlichen Frage, deshalb dachte ich, stelle ich Sie mal hier:

Ist es überhaupt erlaubt/möglich Freiberuflich oder im eigenen Gewerbe als Mediengestalter zu arbeiten? Oder wäre es noch sinnvoll eine Ausbildung/Studium in diesem Bereich zu absolvieren?

Bin letzten Monat 27 geworden und habe momentan ein bisschen Angst, da ich mir die Karriereplanung mit fast 30 ein bisschen anders vorgestellt habe.
Vielleicht hat ja jemand einen ähnlichen Efahrungshintergrund und kann mir ein paar Tipps geben?

An Aufträgen und Kontakten zu zahlungswilligen Kunden mangelt es in meiner Region zur Zeit nicht und ich habe momentan die Chance durch meine früheren Referenzen an vor allem Projekten in der Elektronik und Technologie-Sparte mitzuwirken. Habe bspw. im letzten Monat alleine 4 Anfragen für Flyer, Datenblätter und Corporate Identity-Designs in meiner Region durch Bekannte erhalten, mit denen ich früher schon gearbeitet habe. Nur wie gehe ich hier am Besten vor?

LG :)

Mediengestalter, Mediengestaltung, Medienrecht, Ausbildung und Studium, Mediengestalter DigitalPrint, Beruf und Büro
MMOGA kann bestellten Artikel nicht liefern und weigert sich zur Rückzahlung des Rechnungsbetrages ist das rechtens?

Hallo

Wir haben bei MMOGA was bestellt bzw.ein Minderjähriger und mit Paysafecard bezahlt.

Der Artikel kann von MMOGA nicht geliefert werden .

Daher haben wir um Rückzahlung gebeten des Gesamtbetrages inkl.gebühren. MMOGA bietet uns jetzt aber keine Rückerstattung an nur einen Gutschein und den auch nicht einmal über die komplette Summe inkl. Der Gebühren und verweigert eine Auszahlung per PayPal oder Banküberweisung.

Mal abgesehen davon daß MMOGA den Artikel nicht an einen minderjährigen rechtlich hätte verkaufen dürfen Einverständnis Erklärung der Eltern lag nicht vor ( dies teilten wir MMOGA auch mit ) stellt sich nun die Frage sind diese nicht verpflichtet denn Betrag vollständig zu erstatten und auf unsere gewünschte Art ?

Denn es kann ja nicht angehen das man was verkauft , nicht liefern kann und sich dann trotzdem bereichert in dem man verlangt dort was anderes zu kaufen.

Für uns ist MMOGA gestorben und wir werden dort nie wieder was kaufen !

Auf Paysafecard kann laut Paysafecard nichts erstattet werden . Also der Betrag nicht wieder gutgeschrieben werden und eine Reklamationsabteilung gibt es dort anscheinend nicht .

Müssen wir jetzt ernsthaft einen Anwalt einschalten ?

Wie sollen wir weiter vorgehen um unser Geld zurück zu bekommen. Hätte jemand vielleicht auch schon dieses Problem mit MMOGA ?

Freuen uns auf eure Antwort danke

Mfg

Trend4

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Ist die Parodie eines Lieds mit §24 Abs. 2 UrhG überhaupt möglich?

Beispielfall:

Der Text eines Lieds L wird so verändert, dass eine komische Wirkung erzielt und eine andere, teilweise antithematische Botschaft vermittelt wird. Nun wird dieser veränderte Text zu einer Karaoke-Version (Instrumentalspur) von Lied L gesungen, sodass das parodistische Lied P entsteht. Lied P soll unkommerziell in einem privaten Kanal und auf einem Videoportal veröffentlicht werden, z.B. Youtube.

Es wird momentan davon ausgegangen, dass eine Parodie eine abhängige Bearbeitung ist (§23 UrhG), aber durch ihre komische/antithematische Botschaft ähnlich wie freie Benutzung (§24 UrhG) behandelt wird. §24 Abs. 2 UrhG besagt, aber dass es sich nicht um freie Benutzung handelt, wenn die Melodie des Ausgangswerks erkennbar ist. Dies ist im Beispielfall aber so.

Fragen:

1) Ist die Parodie eines Lieds ohne die Einräumung von Nutzungsrechten überhaupt möglich oder durch §24 Abs. 2 UrhG grundsätzlich verboten?

2) Erfüllt im Beispielfall Lied P (inkl. Musik!) die Kriterien einer Lied-Parodie?

3) Kann Lied P ohne negative rechtliche Konsequenzen auf einem Videoportal veröffentlicht werden?

4) Falls Frage 1, 2 oder 3 verneint werden: Welche Alternativen gibt es? Es besteht ja das gesellschaftliche wie kulturelle Bedürfnis, die Parodie als Kunstform zu ermöglichen; auch musikalisch.

Musik, Internet, YouTube, Kunst, GEMA, Urheberrecht, Copyright, Medienrecht, veröffentlichen
Illegaler Download - Kann ich belangt werden?

Guten Tag!

Folgendes Problem hat sich heute ergeben. Ich habe Post von einer Anwaltskanzlei bekommen - .rka Rechtsanwälte. Genanntes habe ich in Form von Bildern dieser Frage beigefügt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich selbst habe die beschriebene Straftat nicht begangen, sondern mein Freund (zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt). Er hatte seinen PC in der Zeit bei mir (in meiner eigenen Wohnung) in Betrieb und hat in meiner Abwesenheit (welche ich momentan allerdings nicht zweifelsfrei belegen kann) ein AddOn für das Spiel GoatSimulator geladen, in dem Glauben, es sei kostenlos (Er ist ziemlich Blauäugig.). Ich selbst habe ihm das Herunterladen von Dateien auf nicht zweifelsfrei seriösen Seiten untersagt, allerdings hat er sich offensichtlich nicht daran gehalten. Er gibt auch zu, dass es seine Schuld ist, ebenfalls möchte er dies auch schriftlich mitteilen.


  • Inwieweit kann ich (19) jetzt zur Rechenschaft gezogen werden? Kann die alleinige Schuld überhaupt auf ihn übertragen werden (Er ist dazu bereit) ? Wer muss die geforderten Summen zahlen, was passiert bei Zahlungsunfähigkeit?

Der Anwalt, den ich zu Rate ziehen möchte ist heute leider nicht mehr erreichbar, darum wende ich mich heute an die guteFrage-Community, in der Hoffnung, dass mir jemand schon mal eine erste Einschätzung geben kann.

Schadensersatz, Rechtsanwalt, Anwalt, Gericht, Medienrecht, Unterlassungserklärung, illegaler Download
Zu unrecht verklagt und kein Geld für Anwalt...was tun?

Meine Geschichte "kurz" zusammengefasst:

Ich habe eine promotion Kampagne für eine Webseite gemacht. (In Form von YouTube Videos, Discord, etc.)

Auf einmal habe eine Abmahnung von einem Anwalt einer Konkurrenzfirma der Webseite bekommen wo steht, dass die Firma die ich beworben habe, Urheberrechts und Wettbewerbsverstöße begangen hat.

Das wäre ja kein Problem, aber die behaupten einfach ohne ordentliche Beweise, dass diese Webseite MIR gehört. Die nehmen es einfach an weil ich diese Website unterstützt habe. Hätte man überprüft wem die Domain und Server gehören, wäre klar dass es nicht meine ist.

Dazu wurde mir noch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung geschickt die ich unterschreiben soll und ich soll 2500€ Strafe zahlen.

Abgesehen davon, dass ich mir das nicht leisten kann, kann ich keine Verpflichtserklärung unterschreiben, wenn mir die Seite nicht gehört. Ich kann ja nicht für etwas garantieren, worauf ich keinen Einfluss habe.

Nachdem ich einen Einspruch eingelegt habe meinte der Anwalt das seien nur Schutzbehauptungen.

Jetzt ist es ganz wichtig anzumerken, dass ich aus Österreich bin und die Klage kommt aus deutschland.

Da ich also nicht weiter darauf eingegangen bin, haben die jetzt eine Zivilklage eingereicht und ich habe einen Brief von einem Gericht in Hamburg bekommen, dass ich eine Stellungnahme abgeben kann.

Ich kann die Stellungnahme theoretisch selbst schreiben, aber ich bin ratlos wie ich weiter verfahren soll, da ich kein Geld für einen Anwalt habe.

Eigentlich dürfte diese Klage gar nicht vom Gericht akzeptiert werden, da die Anschuldigungen voraussetzen, dass mir die Webseite überhaupt gehört. Normalerweise müsste sowas doch direkt von einem Gericht abgewiesen werden oder nicht?

Was tut man in so einem Fall und was tu ich wenn ich kein Geld für einen Anwalt habe?

Recht, Anwalt, Internetrecht, Gesetz, Jura, juristisch, Medienrecht
Abtretung der Rechte von Synchronsprecher?

Einfaches Beispiel: Ich habe ein Buch geschrieben und möchte so eine Art Hörbuch draus machen. Dazu möchte ich die verschiedenen Rollen an verschiedene Personen/Stimmen verteilen. Es ist beabsichtigt das Buch SOWOHL als auch das HÖRbuch in Zukunft zu vertreiben. Also kommerzieller Zweck.

Nun ist ja bekanntlich so, dass fast keiner es für lau macht, sondern immer eine Frage des Geldes ist. OK! Ich könnte natürlich, diejenige bei sog. „Dankaussagungen“ erwähnen WENN es denn diejenigen auch aus Gutherzigkeit kostenlos gemacht HÄTTEN, als so eine Art Unterstützung, das wäre überhaupt dann gar kein Problem (das ich den erwähne). GRUNDSÄTZLICH gibt es anscheinend 3 Möglichkeiten, dir mir jetzt in den Sinn kommen:

1) Man BEZAHLT denjenigen einfach per Honorar oder so, oder nach Stunden. OK. Aber, das muss ja dann schriftlich festgehalten werden. Welche Gesetze gibt’s denn da? Wenn ich den bezahl, dann kommt ja sowas wie eine Rechteabtretung in Frage, die regelt, dass ich den Sprecher entlohnt habe und DIESER dann KEINEN Anspruch auf die Anteile von den darauffolgenden Umsatz erheben kann/darf. Deutschland ist ja so gesetzeslastig, daher MUSS es doch so eine Regelung geben, die ich nur nirgens finde.

2) (möchte ich aber vermeiden) Der jenige erhalt KEINE sofortige Entlohnung, sondern nur wenn die Hörbücher verkauft verden. Pro Umsatz erhält der Spreche einen gewissen Prozentsatz. ABER. Wieso ich es vermeiden will ist ganz einfach der Grund, dass bei MEHREREN Sprechern, es sich dann doch überhaupt nicht lohnt.

3) Derjenige macht es für lau, aber wird bei Credits/Dankaussagungen erwähnt. ABER wer macht es denn schon? Keiner würde so viel schwitzen, um nur bei Dankaussagungen zu stehen, seien wir uns doch mal ehrlich.. XD also,

könnt ihr mir bitte helfen? Gibt es da bereits vorgefertigte Formulare, die genau dieses Sachverhalt (1)) klären? Google, verallgemeinert alles zu sehr, sodass ich nichts Vernünftiges finde.. :(

PS: Wie immer wird die frühste und hilfreichste Antwort mit einem Stern verschönert! Lg

Aufnahme, Anwalt, Rechte, Medienrecht, Patent