Darf die Polizei andere Straftaten nach einer Handydurchsuchung verfolgen?
Hallo,
angenommen die Polizei beschlagnahmt ein Smartphone wegen des Tatverdachtes Drogenkonsum, und das handy wird ausgewertet und die Polizei findet Beweise für andere Straftaten, dürfen diese dann benutzt werden für ein anderes Verfahren?
(Nur ein Beispiel..!)
Wäre das keine Verletzung der Schweigepflicht oder Eindringung in die Privatsphäre?
Mit freundlichen Grüßen
9 Antworten
Nicht dürfen, müssen.
Nennt sich Zufallsfund und ja, das wird natürlich auch verwertet und entsprechend "aufgearbeitet".
Zudem ist das Eindringen in die Privatsphäre nicht strafbar und was meinst Du mit Schweigepflicht? Im Gegenteil, der Pozelant hat die Pflicht, Straftaten nachzugehen.
Das sind Zufallsfunde
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zufallsfund
und von welcher Schweigepflicht sprichst du?
ob es denen auffält ist ne andere sache ist gibt auch viele polizisten die sich den langen finger machen und es ignorieren hoff einfach drauf
Natürlich darf die Polizei alle Straftaten verfolgen von denen sie Kenntniss erhält.
Das mit der Schweigepflicht ist lustig. Soll das bedeuten, dass sie es nicht der Polizei sagen dürfen?
Und das Eindringen in die Privatsphäre ... sie haben doch das Handy unter Einhaltung des geltenden Rechts beschlagnahmt. Wenn diu ganz privat Straftaten begehrst, kannst du doch nicht argumentieren, dass dies privat sei. Dann bringe ich ganz privat meinen Nachbarn um und wenn die Polizei kommt sage ich: dringt nicht in meine privaten Streitigkeiten ein - dann sind sie traurig und fahren wieder weg. So stellst du dir das vor?
Dazu sind sie meiner Meinung nach sogar verpflichtet.