Haftpflichtversicherung – die meistgelesenen Beiträge

Vorwurf Unfallflucht Parkrempler Beamter auf Probe?

Hallo,

Mir ist leider etwas sehr doofes passiert. Beim parken auf einem Supermarktparkplatz ist mein Auto nach dem Abstellen gegen ein davor parkendes gerollt (Nummernschild an Nummernschild). Aufgenommen mit einer dashcam wie ich es im Nachhinein sehen konnte.

Die Unfallgegnerin soll mich beim Kaufhaus ausrufen lassen haben. Jedoch habe ich das nicht mitbekommen. Als ich zu meinem Auto kam bemerkte ich wie nah die Autos standen dachte mir aber nichts dabei und bin nach Hause gefahren.

2. Tage später klingelte die Polizei bei mir ich war sehr verdutzt. Der beamte fragte mich nach dem Vorfall und zeigte mir Fotos und meinte es wird ermittelt wegen fahrerflucht. Ich sagte ihm das ich bemerkt hätte das die Autos nah beieinander standen habe mir aber nichts dabei gedacht. Meine dashcam hat aufgenommen wie mein Auto nachdem ich ausgestiegen bin näher an das andere heran gerollt ist.

Heute war ich da und teilte mit das ich keine Aussage machen werde und es dem Rechtsanwalt übergebe. Ich habe dennoch meine handynummer dagewesen und habe dem Polizisten mitgeteilt das die Nummer an der geschädigte herausgegeben werden darf zwecks Kontaktaufnahme.

Diese hat sich auch wenig später vei mir gemeldet und meinte wir könnten den Schaden ohne meine Haftpflicht Ausgleich da der Schaden nur bei ca 100 Euro liegt. Sie will sich mit mir treffen. Am Montag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt. Soll ich mich mit der geschädigten treffen ?

Meine größte Sorge ist allerdings das ich meine Verbeamtung verliere. Ich habe bis April 2023 Probezeit. Wie verhalte ich mich am besten ?

Unfall, Anwalt, Kfz-Versicherung, Beamte, beamtenrecht, Fahrerflucht, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz, Strafe, Disziplinarverfahren

Versicherung für AquariumSchaden bei anderen.?

Hallo,

Hier habe ich mal eine etwas komplizierte Frage die Simpel klingt aber nicht einfach zu beantworten ist.

Ich möchte mir ein Aquarium zulegen und suche im Vorfeld nach einer Versicherung die für folgendes zuständig ist.

Wenn beispielsweise mein Aquarium mal platzt, ausläuft, kaputt geht oder irgendetwas inder Art und das Wasser läuft in der Mietwohnung unter mir, welche Versicherung zahlt dann den Schaden oder ist dafür zuständig?

Natürlich habe ich schon geschaut aber, die suche endet aus folgendem Grund immer wieder ins Leere:

Eine Richtige Aquariumversicherung entpuppt sich ins kleingedruckte immer nur als normale Glasbruch Versicherung und die zahlt im Notfall eben nur das Glas also das Aquarium selbst, mir geht es aber um den Schaden der durch mit bei andere entsteht.

Dann gibt es die Gebäudeschutz Versicherung, aber diese zahlt nur Schäden am Gebäude selbst und nicht den Schaden der bei der Wohnung unter mir entsteht.

Dann gibt es es die Hausratversicherung, aber die Zahlt alles was in meinem eigenem Haushalt kaputt geht und nicht ein entstandenen Schaden der durch mir beim Untermieter also die Wohnung unter mir entstandenen ist.

Dann gibt es ja die Haftpflichtversicherung die aber nur dafür da ist wenn ich bei anderen was kaputt mach oder mir was kaputt geht, aber nicht wenn bei mir ein Aquarium kaputt geht und es dann ein Schaden bei der Wohnung unter mir gibt.

Die Möglichkeit zu einer Versicherung direkt zu gehen, oder zu einem Versicherungsvertreter oder Berater oder was es heutzutage alles gibt, hat sich schnell erledigt, da es dort keine Beratung gibt sondern dort alles daran gesetzt wird erfolgreich ein Vertrag abzuschließen. Dort hab es wirklich nichts Positives.

Also es wäre echt schön falls es Leute gibt die schon ein Aquarium und Versicherung haben oder selbst schonmal Erfahrungen gemacht haben oder sich ein wenig auskennen.

Vielen Dank

Aquarium, Versicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung

Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte.

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief.

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro !

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann.

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre.

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Versicherung, Recht, Mietrecht, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Mietschaden, Auto und Motorrad, Suicideboys