Mietwagen nach Unfall?

5 Antworten

  1. Nimm dir einen Anwalt. Darauf hast du Anspruch.
  2. ..
ja ich weiß, man hat so lange Anspruch, wie der Wagen repariert wird oder man einen neuen beschaffen konnte.

So allgemein ist das falsch und kann teuer für dich werden. Die Länge deines Anspruchs muss einen realistischen Bezug zur zu erwartetenden Reparaturdauer haben. 6 Wochen für eine normale Reparatur würde ich mutmaßen sind schon viel. Bevor du einfach weiter einen Mietwagen nimmst, den du an Ende doch zu nicht unerheblichen Teilen selbst zahlen musst, solltest du das z.B. mal mit einem Anwalt besprechen. Sonst kann es empfindlich teuer werden. Womöglich musst du von den bisherigen 6 Wochen schon was tragen… Außerdem hast du nur Anspruch auf den Wagen, wenn du ihn tatsächlich nutzt - wenn du kaum Kilometer machst damit, kann die Versicherung die Kosten auch wieder auf dich abwälzen.

Wie kommst Du denn auf diesen Anspruch.

Ein Ersatzfahrzeug gibt es nur für die 2 bis 5 Tage, und auch nur dann, wenn es nötig ist. Die Vers. muss die Wartezeit für fehlende Ersatzteile oder Geldbeschaffungszeiten nicht abrechnen.

Auch kein Geld des ASt. zählt nicht, so der BGH.

Die Vers. erteilt auch keinen Reparaturauftrag, das macht meist der Halter.

Also nicht ich habe, Versicherungen dürfen auf Taxi-Kosten verweisen.

Schade, dass Dein Makler nicht hilft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Versicherung repariert nicht, sondern die Werkstatt. Wo ist dein Auto denn jetzt? Das hätte doch schon längst instandgesetzt worden sein können. Worauf wartest du denn?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

Hast eig schon Anspruch auf Nutzungsausfall. Wenn du allerdings nicht in Vorkasse gehen kannst ist das schlecht.

DerHans  02.08.2022, 14:24

Nutzungsausfall aber garantiert NICHT 6 Wochen.

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Das ist ein außergewöhnlicher Fall der für Dich sehr teuer werden kann. Kein Mensch kann Dir hier die richtige Vorgehensweise raten.

Hol Dir unbedingt rechtlichen Beistand!!!