Mietwagen nach Unfall?
Hallo, ich habe eine Frage zu einem rechtlichen Thema bzw. zum Thema Ansprüche nach einem (unverschuldeten) Verkehrsunfall.
Vorab: ja ich weiß, man hat so lange Anspruch, wie der Wagen repariert wird oder man einen neuen beschaffen konnte.
Doch die Frage in dieser Situation ist etwas schwieriger zu beantworten und ich selbst kann es nicht zu 100%.
Ich hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall und bei meinem Fahrzeug entstanden Schäden in Höhe von ca. 4000€ die das Fahrzeug aktuell nicht fahrbereit machen.
Die Versicherung des Gegners macht seit knappen 6 Wochen nichts, um den Schaden zu bezahlen und mein Fahrzeug zu reparieren.
Nun hatte ich anfangs einen Mietwagen um mobil zu sein. Doch habe diesen vor Beginn meines Urlaubes wieder abgegeben, da ich ihn ja eigentlich nur (unbedingt) beruflich brauchte. Jetzt neigt sich mein Urlaub dem Ende und ich frage mich ob ich mir jetzt erneut einen Wagen holen soll oder zu Fuß gehen soll?
(kann auch leider nicht in Vorkasse gehen, da ich nur Azubi bin)
5 Antworten
- Nimm dir einen Anwalt. Darauf hast du Anspruch.
- ..
ja ich weiß, man hat so lange Anspruch, wie der Wagen repariert wird oder man einen neuen beschaffen konnte.
So allgemein ist das falsch und kann teuer für dich werden. Die Länge deines Anspruchs muss einen realistischen Bezug zur zu erwartetenden Reparaturdauer haben. 6 Wochen für eine normale Reparatur würde ich mutmaßen sind schon viel. Bevor du einfach weiter einen Mietwagen nimmst, den du an Ende doch zu nicht unerheblichen Teilen selbst zahlen musst, solltest du das z.B. mal mit einem Anwalt besprechen. Sonst kann es empfindlich teuer werden. Womöglich musst du von den bisherigen 6 Wochen schon was tragen… Außerdem hast du nur Anspruch auf den Wagen, wenn du ihn tatsächlich nutzt - wenn du kaum Kilometer machst damit, kann die Versicherung die Kosten auch wieder auf dich abwälzen.
Wie kommst Du denn auf diesen Anspruch.
Ein Ersatzfahrzeug gibt es nur für die 2 bis 5 Tage, und auch nur dann, wenn es nötig ist. Die Vers. muss die Wartezeit für fehlende Ersatzteile oder Geldbeschaffungszeiten nicht abrechnen.
Auch kein Geld des ASt. zählt nicht, so der BGH.
Die Vers. erteilt auch keinen Reparaturauftrag, das macht meist der Halter.
Also nicht ich habe, Versicherungen dürfen auf Taxi-Kosten verweisen.
Schade, dass Dein Makler nicht hilft.
Die Versicherung repariert nicht, sondern die Werkstatt. Wo ist dein Auto denn jetzt? Das hätte doch schon längst instandgesetzt worden sein können. Worauf wartest du denn?
Hast eig schon Anspruch auf Nutzungsausfall. Wenn du allerdings nicht in Vorkasse gehen kannst ist das schlecht.
Das ist ein außergewöhnlicher Fall der für Dich sehr teuer werden kann. Kein Mensch kann Dir hier die richtige Vorgehensweise raten.
Hol Dir unbedingt rechtlichen Beistand!!!