Hey, also ich muss sagen dass ich echt gerne in Metzingen bin. Das Thema Preisunterschiede ist eine spannende Frage. Die regulären Sachen lohnen sich oft nicht. 10-15% im Durchschnitt würde ich mal sagen. Also wenn ein onlineshop wie breuninger oder ähnliches mal sale hat kommste da fast billiger weg.

Was für mich immer interssant ist, sind die Ständer mit den letzten Stücken einer alten Kollektion. Da gibt es oft totale Schnapper. Habe letztes Jahr zwei Rollkragenpullover von Polo Ralph Lauren gekauft die von fast 200€ auf 40€ reduziert waren, das ist dann das was mich interessiert.

Sonst kommt es natürlich auf den Laden an. Die "Luxusmeile" da gibt es sowas so gut wie nicht. Das ist dann wirklich einfach ein paar % unter dem regulären Preis und lohnt sich höchstens wenn man weiß, dass man ein bestimmtes Stück möchte. Zum stöbern semi geeignet. Trotzdem lohnt sich meiner Meinung nach ein Besuch.

LG :)

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Also die Grundlage von komplexen Zahlen kann man sich recht easy aneignen. Um wirklich den Sinn dahinter zu verstehen und zu checken was es mit dem Universum der komplexen Zahlen auf sich hat braucht man schon ein sehr gutes mathematisches Verständnis und auch ein bisschen Vorstellungskraft :)

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2-Sitzer Sportwagen mit so ner Form fallen mir der Mazda MX-5 und der Toyota GT86 ein.

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6.000€ für nen 318 ohne TÜV. Ganz weit weg von bleiben...

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Also Beispiel 1: Wenn jemand ohne Waffenschein eine scharfe Waffe bei sich trägt, begeht er grundsätzlich eine Straftat nach dem Waffengesetz (§ 52 WaffG).

Allerdings könnte er sich bei der Anwendung der Waffe in einem rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) oder in Notwehr befinden.

  • Im Extremfall (z. B. Amoklauf mit Messer):
  • Der Schütze könnte strafrechtlich gerechtfertigt handeln (Notwehr/Nothilfe), obwohl er illegal die Waffe besitzt.
  • Die Tötung wäre in diesem Fall eventuell nicht strafbar.
  • Aber: Das unerlaubte Führen der Waffe könnte weiterhin eine Straftat sein – wenn auch evtl. straflos unter den Gesichtspunkten des rechtfertigenden Notstands.

Beispiel 2, auch hier gilt:

  • Wenn der Messerstecher gerade andere lebensgefährlich angreift, kann tödliche Gewalt durch den Karatekämpfer gerechtfertigt sein, wenn sie erforderlich ist, um den Angriff zu stoppen.

Wichtig ist:

  • Verhältnismäßigkeit: War ein tödlicher Tritt wirklich notwendig oder hätte man den Angreifer auch anders unschädlich machen können?
  • Absicht: Ging es darum, den Angriff zu stoppen oder gezielt zu töten?

Es gibt extreeeeeem wenige Fälle in denen der gezielte Tod des Angreifers ein "notwendiges Mittel" ist, daher fällt das in den allermeisten Fällen nicht unter notwehr.

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Sprich ihn drauf an was die Begrüdung dafür ist. Wenn die Begründung unsinnig ist ab zu nem Anwalt der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist :)

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Ist halt einfach eine Leidenschaft. Manche Menschen finden gewisse Sportarten faszinierend andere wiederum Autos :)

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