für beliebiges y∈B muss es (mindestens) ein x∈A mit y = f(x) geben:

Wenn du eine Funktionsgleichung hast, löst du also die Gleichung y = f(x) ggf. nach x auf. 

Wenn das gelingt (nicht notwendigerweise eindeutig!) ist f surjektiv. Sonst kann man wieder ein Gegenbeispiel angeben.

Ist bei deinem Fall nicht gerade einfach aber absolut machbar :)

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Ich würde gar keine Begründung abgeben sondern einfach, dass ich nicht kann. LG

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Überleg als erstes wirklich ob du ein Tattoo willst was dich jedes mal wenn du drauf schaust an etwas schlimmes erinnert.

Sonst kommt es drauf an wo das hin soll, wie groß das wird, ob es in Farbe sein soll und die Qualität des Studios.

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Makler suchen und helfen lassen. Das ist eine Entscheidung die du gar nicht im Alleingang treffen kannst, da dir dafür ein ordentlicher Haufen an Informationen fehlen. LG

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Gar nicht... Wenn sie sie nicht mögen dann wirst du daran nix ändern können. Geh ihnen nicht noch zusätzlich auf die Nerven.

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139,5 Dezibel xd.

Nein der Tüv lacht dich aus wenn du damit ankommst...

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Ja problemlos möglich. LG

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Bräuchtest du ein Gewerbe für ja.

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In dieser Argumentation führt der Anwalt eine Reductio ad absurdum durch, um zu zeigen, dass die Annahme, dass sein Mandant schuldig ist, zu einem Widerspruch führt. Indem er die Unmöglichkeit der vorgeschlagenen Tathergangs darlegt, versucht er zu beweisen, dass sein Mandant unschuldig ist.

Die Argumentation des Anwalts ist also schlüssig. Der zweite Prozessbeobachter, der meint, es handele sich um eine geschickte Beweisstrategie, hat recht.

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e46 bekommste für den Preis gescheite. Sonst sind 7.000€ ein niedriges Budget für deine Wünsche.

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