Zahlt Haftpflichtversicherung? Sohn beschädigt Haustür der Nachbarn?

13 Antworten

Mein Sohn hat mal, als er 8 war, mit Steinen in Richtung eines Hauses geschmissen. Ein Stein hat angeblich einen Kratzer in die Scheibe einer Terrassentür verursacht.

Eine Versicherung zahlt da überhaupt nicht, da es sich laut Versicherung und auch Rechtsprechung um Schäden handelt, die beim Spielen von Kindern entstehen können.

Die Eltern haften da auch nicht, da sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben bei eine m 8-jährigen, der draußen mit Freunden spielt.

Somit kann der Geschädigte den Schaden nur auf dem Wege der Zivilklage versuchen, von dem Jungen ersetzt zu bekommen. Das ist regelhaft unmöglich. Schon das die Scheibe nur vom Arm eines Jungen beim Klingelstreich kaputt geht, müsste erst einmal nachgewiesen werden, hier lag möglicherweise ein Vorschaden vor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja, die Versicherung wird auf Vorsatz prüfen und basierend auf dem Ausgang den Versicherungsschutz bieten oder verweigern.

Das geht eher in Richtung Sachbeschädigung / Vandalismus. So was kann man wohl kaum als unabsichtlich verkaufen. Schon gar keiner Versicherung.

Du kannst es natürlich versuchen und den Schaden einreichen. Mehr als eine Absage kann dir nicht passieren. Aber deine Aussichten sind sehr gering. Ich glaube nicht, dass man dir den Versuch einer Schadensmeldung hier schon als versuchten Versicherungsbetrug auslegen würde.

Kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit. Die Versicherung wird regulieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Menuett  08.10.2019, 16:35

Eine PHV zahlt selbstverständlich auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden.

Das ist das versicherte Risiko.

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