Auto von Kumpel gefahren - Unfall - wer übernimmt?
Halllo wie der Titel schon sagt, übernimmt da meine Haftpflichtversicherung? Ich selbst habe kein Auto, daher keine kfz Versicherung.
Lg
9 Antworten
nein , dein Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden am Auto nicht ....
Erst mal ist die Schuldfrage zu klären, wenn Du das Auto vom Kumpel ausleihst und jemand anderer verursacht den Unfall, dann bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden am Auto des Kumpels.
Heikel wird die Sache erst dann wenn Du Dir ein Auto von einem Kumpel ausleihst, damit einen Unfall verursachst und das Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat. Dann sieht es nämlich so aus, daß der Schaden den Du dem Unfallgegner zugefügt hast von KFZ Haftpflicht Deines Kumpels übernommen wird. Der Schaden bei Dritten wird zunächst immer übernommen. Sollte Dein Kumpel allerdings einen Alleinfahrerrabatt haben kann es sein, daß die Versicherung von Deinem Kumpel eine Vertragsstrafe verlangt.
Dann wäre da noch das Problem Kumpel hat keine Vollkasko. In diesem Falle wirst Du Deinem Kumpel den Schaden ersetzen müssen. Die Privathaftpflichtversicherung wird Dir den Schaden nicht übernehmen. In der Regel steht in den Vertragsbedingungen drin, daß Schäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen sind. Diese Klausel ist als Benzinklausel bekannt. Damit soll verhindert werden, daß die Privathaftpflicht als Vollkaskoersatz mißbraucht wird.
der Halter des Fahrzeugs hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die in der Regel den Fremdschaden bezahlt, außer
a. Teilschuld des Fahrers
b. volle Schuld des Fahrers,
da können verschiedene Regelungen greifen (je nach Vertrag)
schwierig, etwas zu sagen, wenn man keine Details weiß
Hast du einen Führerschein ?
Hattest du seine Erlaubnis ?
Dann SEINE Kfz-Haftpflichtversicherung .
Solltest du den Schaden an seinem Auto meinen, zahlt deine Haftpflicht nicht ;)
Die Frage wäre zu klären ob du ein "berechtigter Fahrer" gewesen bist, oder eben nicht.
Als berechtigter Fahrer gilt jemand, der ein Kfz mit der Einverständniserklärung eines Verfügungsberechtigten fährt. Wenn der Verfügungsberechtigte der Halter des Fahrzeugs ist, wäre ein Freund der mit Einverständnis fährt, ein berechtigter Fahrer.
Bei einem Schaden taucht dann schnell die Frage auf: Mein Freund baut einen Unfall mit meinem Auto – wer zahlt? Die Antwort auf diese Frage hängt in erster Linie von der jeweiligen Situation ab:
Liegt die Schuld beim berechtigten Fahrer, dann zahlt die Haftpflicht den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten. Besteht eine Vollkaskoversicherung, zahlt diese die Schäden am eigenen Auto. In beiden Fällen kommt es zur Hochstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Wenn der berechtigte Fahrer den Unfall nicht verschuldet hat, zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Reparatur der Schäden. Vertragsstrafen fallen in beiden Fällen nicht an.
Nicht eingetragener Fahrer:
In diesem Fall zahlt die Kfz-Haftpflicht des Schadengegners die Reparatur. Da die eigene Versicherung aufgrund der fehlenden Schuld keine Leistungen erbringt, kommt es nicht zu einer Hochstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Falls die eigene Versicherung jedoch von der Nutzung des Fahrzeuges durch einen unberechtigten Fahrer erfährt, kann dennoch eine Vertragsstrafe drohen.
Schuld liegt nicht beim eingetragenen Fahrer:
Nach dem Verkehrsrecht ist die Haftpflicht dazu verpflichtet, nach einem Unfall die Kosten für die Reparatur des gegnerischen Fahrzeugs zu regulieren (Pflichtversicherungsgesetz). Für den Geschädigten ist es somit unerheblich, ob der Versicherungsnehmer oder ein anderer Fahrer den Unfall verschuldet hat.
Quelle:https://gutachten-amawi.de/jemand-anderes-baut-einen-unfall-mit-meinem-auto-wer-zahlt/