Hallo, ich habe eine Frage zu einem rechtlichen Thema bzw. zum Thema Ansprüche nach einem (unverschuldeten) Verkehrsunfall.

Vorab: ja ich weiß, man hat so lange Anspruch, wie der Wagen repariert wird oder man einen neuen beschaffen konnte.

Doch die Frage in dieser Situation ist etwas schwieriger zu beantworten und ich selbst kann es nicht zu 100%.

Ich hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall und bei meinem Fahrzeug entstanden Schäden in Höhe von ca. 4000€ die das Fahrzeug aktuell nicht fahrbereit machen. 

Die Versicherung des Gegners macht seit knappen 6 Wochen nichts, um den Schaden zu bezahlen und mein Fahrzeug zu reparieren.

Nun hatte ich anfangs einen Mietwagen um mobil zu sein. Doch habe diesen vor Beginn meines Urlaubes wieder abgegeben, da ich ihn ja eigentlich nur (unbedingt) beruflich brauchte. Jetzt neigt sich mein Urlaub dem Ende und ich frage mich ob ich mir jetzt erneut einen Wagen holen soll oder zu Fuß gehen soll? 

(kann auch leider nicht in Vorkasse gehen, da ich nur Azubi bin)