Haftpflichtversicherung zahlt nicht die volle Summe?

15 Antworten

Sagen wir mal so: Wenn Dir jemand einen 10 Jahre alten Fernseher kaputt macht, kannst Du als Schadenersatz keinen funkelnagelneuen Fernseher verlangen. Die Entscheidung der Versicherungsgesellschaft steht in Einklang mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html. Dein Schaden besteht nun mal in einem 10 Jahre alten Fernseher und mehr hast Du auch nicht zu bekommen. Und dagegen zur Wehr setzen kannst Du Dich nicht - zumindest nicht erfolgreich. Denn dazu fehlt die gesetzliche Grundlage. Das Gesetz verbietet nämlich, daß Du nach der Schadensregulierung besser dastehst, als wenn überhaupt kein Schaden eingetreten wäre.

schreibtisch932 
Fragesteller
 28.08.2019, 14:30

Zur besseren Formulierung des Inhalts. Der Schaden wurde durch die städtische Wasserleitung verursacht. Die Begutachtung der Versicherung hat den Schaden für die Tür auf 100€, Materialarbeiten auf 200€, Reinigungsarbeiten 100€ angesetzt.

Nun habe ich mir extern durch Firmen die Preise für die Behebung der Schäden eingeholt und dieser belief sich auf 2500€. Ich fühle mich hierbei im Nachteil.

Die Schäden setzten sich aus:

-Zimmertürerneuerung

-Malerarbeiten

-Reinigunsarbeiten

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GanMar  28.08.2019, 14:43
@schreibtisch932

Okay - unter Umständen haben die angefragten Firmen Schäden gefunden, die dem Gutachter nicht aufgefallen sind? So etwas ist durchaus möglich. Andererseits haben einige Versicherungen auch Vertragshandwerker, die solche Arbeiten dann auch übernehmen. Kontaktiere die Versicherung noch einmal.

Aber auch in diesem Fall gilt: War die Tür bereits alt und hatte Vorschäden, hat sie ja nicht mehr den Wert einer funkelnagelneuen Tür aus der Tischlerwerkstatt. Also muß die Versicherung Dir auch keine neue Tür finanzieren. Dummerweise gibt es keinen Markt für Gebrauchttüren...

Die von Dir gefragten Firmen wollen Dir eine neue Tür verkaufen, die Versicherung bezahlt Dir jedoch nur eine "alte" Tür bzw. die nötigen Reparaturen, um Deine Tür in den Zustand zu versetzen, den sie hatte, bevor sie naß wurde. Beim Auto würde man so etwas "Smart Repair" nennen - also einen Kratzer mit etwas Lack und Politur ausbessern als eine neue Stoßstange zu montieren. Frag mal einen der Handwerksbetriebe, ob so etwas auch mit Deiner Tür machbar wäre.

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Über welche Versicherung reden wir denn überhaupt? Die Versicherung der Stadtwerke? Oder deine Hausratversicherung?

letzten Monat hatte ich einen Wasserschaden.

Blöd.

Der dabei entstandene schaden belief sich gemäß Schadensbelege auf 2500€.

Und diese Belege sind entweder Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen.

Diese Woche habe ich den Brief erhalten, dass nur der Zeitwert pauschal in höhe von 400€ erstattet wird.

So ist es. Der Geschädigte darf durch die Regulierung nicht besser gestellt werden, als er es vor dem Schadensereignis war. Und wenn die Güter eben nur einen Zeitwert von € 400.-- hatten, besteht auch nur Ansspruch auf eine Entschädigung in dieser Höhe. Dafür hast du nun Gegenstände / Leistungen erhalten, die mehr wert sind als vor dem Ereignis.

Wie kann ich mir hierbei zur wehr setzen?

Gar nicht. Güter verlieren ab dem Tag der Anschaffung an Wert - und ersetzt wird eben nur der verbleibende Restwert.

schreibtisch932 
Fragesteller
 28.08.2019, 14:31

Zur besseren Formulierung des Inhalts. Der Schaden wurde durch die städtische Wasserleitung verursacht. Die Begutachtung der Versicherung hat den Schaden für die Tür auf 100€, Materialarbeiten auf 200€, Reinigungsarbeiten 100€ angesetzt.

Nun habe ich mir extern durch Firmen die Preise für die Behebung der Schäden eingeholt und dieser belief sich auf 2500€. Ich fühle mich hierbei im Nachteil.

Die Schäden setzten sich aus:

-Zimmertürerneuerung

-Malerarbeiten

-Reinigunsarbeiten

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Was genau ist denn kaputt gegangen?

Wenn Dein 10 Jahre altes Auto kaputt geht, zahlt Dir die Versicherung ja auch kein neues Auto.

Unterfranke61  28.08.2019, 13:57

Und was hat dies mit einer Haftpflichtversicherung zu tun?

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AlexausBue  28.08.2019, 14:14
@Unterfranke61

Weil beide mit den Buchstaben V, E, R, S, I, C, H, E, R, U, N und G enden.

Und ganz ohne Sarkasmus: weil in der Regel (wenn es keine besondere Klausel gibt) Versicherungen aller Art den Zeitwert ersetzen.

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GanMar  28.08.2019, 14:46
@Unterfranke61
Und was hat dies mit einer Haftpflichtversicherung zu tun?

Weil Haftpflichtversicherungen einen Totalschaden an einem 10 Jahren alten Auto nicht durch Übergabe eines Neuwagens regulieren? Und das auch überhaupt nicht müssen?

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Unterfranke61  28.08.2019, 17:36
@Menuett

Wenn er es so geschrieben hätte bin ich bei dir.

Du solltest seine Antwort noch mals lesen, denn den Schaden am eigenen Auto zahlt seine Vollkasko.

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Unterfranke61  28.08.2019, 17:37
@AlexausBue

Nur sollte man zwischen Kfz-Haftpflicht und Kasko unterscheiden können, was bei dir leider nicht der Fall ist.

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AlexausBue  28.08.2019, 19:13
@Unterfranke61

Ja, man kann jetzt extra pedantisch jedes einzelne Wort in alle Richtungen zerlegen und auf die Goldwaage legen. Das zeigt außerordentliches Fachwissen (Glückwunsch) und bringt zur Beantwortung der eigentlichen Frage überhaupt niemanden weiter.

Denn es ging darum, warum die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert ersetzt. Antwort ist, dass da bei Versicherungen nun mal so üblich ist, auch zum Beispiel bei Autoversicherungen. Und diese Antwort ist richtig.

Von Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko war hier von mir an keiner Stelle die Rede. Also kann man mir auch wirklich nicht vorwerfen, ich hätte was unterschieden oder was nicht unterschieden oder was falsch unterschieden.

Also, vielen Dank für Deine Antwort, sie ist absolut korrekt, und hilft hier in diesem Kontext nicht weiter.

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Unterfranke61  29.08.2019, 12:38
@AlexausBue

Ich habe den Eindruck, du kennst den Unterschied zwischen Fremdschaden und Eigenschaden nicht.

Und gerade aus diesem Grund sind deine Kommentare völlig überflüssig!

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AlexausBue  29.08.2019, 13:10
@Unterfranke61

Du bist echt genial in Deiner Argumentation.

Ich spreche doch gar nicht von Eigen- oder Fremdschade.

Ich spreche doch gar nicht von Teil- oder Vollkasko.

Und Du schreibst, ich wüsste nichts davon. Das schließt Du daraus, dass ich nicht erwähne, woran Du denkst.

Etwas unlogisch, aber gut.

Dann behaupte ich in gleicher Art wie Du, dass Du nicht den Unterschied von Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung verstehst. Die hast Du nicht erwähnt.

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So einen Frage mit Zeitwert hatten wir die Tage bereits.

Zeitwert ist eben Zeitwert. Wenn etwas nicht neu ist, verliert es an Wert. Es gibt eine Afa Liste des Bundesfinanzministeriums. Dort siehst du, wie lange etwas abgeschrieben wird. Wenn der Zeitwert Null ist - völlig unerheblich, ob es noch funktioniert bzw. für dich Nutzwert hat, ist der Wert nun einmal leider gleich Null und dann werden wahrscheinlich nur die Handwerkerkosten übernommen.

schreibtisch932 
Fragesteller
 28.08.2019, 14:32

Zur besseren Formulierung des Inhalts. Der Schaden wurde durch die städtische Wasserleitung verursacht. Die Begutachtung der Versicherung hat den Schaden für die Tür auf 100€, Materialarbeiten auf 200€, Reinigungsarbeiten 100€ angesetzt.

Nun habe ich mir extern durch Firmen die Preise für die Behebung der Schäden eingeholt und dieser belief sich auf 2500€. Ich fühle mich hierbei im Nachteil.

Die Schäden setzten sich aus:

-Zimmertürerneuerung

-Malerarbeiten

-ReinigunsarbeitenErstens vielen Dank für ihre Antwort.

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