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Dürfen Supermärkte Kunden zwingen etwas zu kaufen, nur weil es schon in der Kasse eingebont (aber noch nicht bezahlt) ist?

Folgender hypothetischer Fall: Jemand hat eine Ware auf das Kassenband gelegt, die Kassiererin bont die Ware ein, der Kunde entscheidet sich in dem Moment, in dem er den Preis sieht, dagegen und bittet die Ware wieder auszubuchen. Darf der Supermarkt den Kunden nun zwingen die Ware trotzdem zu kaufen, nur weil es schon in der Kasse eingebont (aber noch nicht bezahlt) ist?

Meinem Verständnis nach ist der ausgezeichnete Preis im Supermarktregal nur eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Legt der Kunde die Ware auf das Kassenband, gibt er eine Kaufabsicht preis, das einbonen der Ware ist dann das bindende konkludente Angebot ders Verkäufers. Bisher war ich überzeugt, dass der Kunde dieses Angebot nicht annehmen muss, sondern vom Kauf zurücktreten kann.

Heute im Supermarkt habe ich allerdings erlebt, dass ein Kunde A eine Ware wieder ausgebucht haben wollte, weil er nicht ausreichend Geld dabei hatte. Die Kassierein bestand darauf, dass die Ware aus rechtlicher Sicht nicht mehr ausgebucht werden könne und der Kunde A diesen nun, da sie eingescannt war, zwingend kaufen müsse. Nach langer Diskussion hat ein anderer Kunde B aus der Schlange den fehlenden Betrag für die Ware, die Kunde A nicht mehr kaufen wollte, an die Kassierein gegeben.

Wer ist jetzt im Recht gewesen?

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Internationaler BWL-Master ohne Bachelor oder Ausbildung?

Hallo Leute, ich hätte eine Frage bzw. bräuchte ein Feedback. Ich habe eine GeiWi auf Bachelor studiert, was ein großer Fehler war, aber das lässt sich nun nicht mehr ändern. Nun bin ich praktisch am Abschluss bei der Bachelor-Arbeit und überlege, wie es danach weitergehen soll. Nun bietet meine Universität in Wien die Möglichkeit eines Master-Studiums für Internationale Betriebswirtschaft. Dieses Studium können auch Leute absolvieren, die nicht BWL auf Bachelor studiert haben, wenn sie hervorragende Englisch-Kenntnisse vorweisen können und rund 30 ECTS wirtschaftswissenschaftliche Grundlagenfächer nachmachen. Nun dachte ich mir besser als ein Master in einer brotlosen Kunst, ist immer noch ein Master in einem zumindest teilweise wirtschaftswissenschaftlichen Bereich und das Thema würde mich auch interessieren. Auf Studis Online und in WiWi-Foren sind die Meinungen oft weniger rosig, aber da messen manche Leute auch jedes Studium an den Karriere-Chancen als Top-Manager oder etwas in dieser Richtung, was meine Erwartungen bei weitem übersteigt. Ich will nur dazu in der Lage sein einen anständigen Beruf zu finden, der es ermöglicht eine Familie zu ernähren. Trotzdem bin ich mir unsicher, ob dieses Studium etwas taugt. Ich bin schon Mitte 20 (Zivildienst und ein soziales Jahr im Ausland sprich ich begann etwas später zu studieren in Österreich) und mache mir langsam sehr viel Druck. Der nächste Weg sollte kein Irrweg sein.

Die Alternative wäre eine Ausbildung, wobei ich mir da nicht sicher bin, welche Möglichkeiten man als Absolvent eines Oberstufen-Gymnasiums hat, das sich rein auf Allgemeinbildung ausrichtete. Bei meinem GeiWi-Abschluss mache ich mir wenig Hoffnung und will auch gar nicht in diesem Bereich arbeiten, da ich ihn für gesellschaftlich und wirtschaftlich wenig relevant halte. Ein weiteres Bachelor-Studium, das praktisch bei Null beginnt, wäre mir zu riskant. Da hätte ich zuvor lieber ein anderes Standbein, dass mich absichert oder eben den oben erwähnten Master.

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Jobcenter - Hartz 4 - Guthaben aus Nebenkostenabrechnung zu spät angegeben - was tun?

Guten Morgen,

ich habe (Gründe wären Ausreden) ein Guthaben in Höhe von etwa 245€ aus meiner Nebenkostenabrechnung von 2018 aus dem Jahr 2019 zu spät bei meinem Jobcenter angegeben bzw. dieses dem mitgeteilt.

Das ist mir nun bereits zum 2. Mal innerhalb von 3 - 4 Jahren passiert.

Beim ersten Mal bekam ich eine Zahlungsaufforderung, vereinbarte eine Ratenzahlung. Gab meinen Fehler zu und sah ihn ein und zählte dann statt der 2. Rate die komplette Summe.

Im Anschluss daran bekam ich einen Hinweis mit dem Vermerk einer Ordnungswiedrigkeit wegen zu spätem mitteilens und dass es wegen Geringfügigkeit bei einer Verwarnung (ohne Bußgeld) kommt.

Beim zweiten Mal (also dieses Mal) passier eigentlich das gleiche. Ich wurde in Folge des Weiterbewilligungsantrages dazu aufgefordert, meine Nebenkostenabrechnung einzureichen, leider insgesamt ca. 6 Monate nach Erhalt erst.

Ich reichte diese ein, es fiel auf, dass diese mit einem Guthaben anschloss. Ich bekam die Gelegenheit, meinen Verstoß zuzugeben (dies habe ich getan) und mich schriftlich zu äußern. Auch dies tat ich.

Machte darauf aufmerksam, dass es keine Absicht war, es mir leid tut. Und ich um eine Zahlungsaufforderung bitte.

Daher nun meine Frage:

Wird es dieses Mal zu einem Ordnungsgeld bis 5.000€ oder einer Haftstrafe gegen mich kommen?

Oder komme ich noch einmal mit einem blauen Auge davon?

Danke für alle Antworten.

PS:

Ab einer Summe in welcher Höhe spricht man bei Behörden nicht mehr von "Geringfügigkeit", wo nur eine Verwarnung ausgesprochen wird?

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