Wie das Stammkapital bei GmbH-Gründung nachweisen?
Ich grüße,
eine GmbH wird gegründet. Die 12.500€ werden direkt "eingelegt", keine Sachwerte o.ä.
Vor dem Notartermin kann ja kein Konto für die GmbH eröffnet werden, wie und wann ist die Einlage nachzuweisen?
Vielen Dank
Jens
2 Antworten
Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag einen Termin bei der Bank zur Kontoeröffnung vereinbaren. Stammeinlage einzahlen oder überweisen und mit einem bankbestätigten Kontoauszug zurück zum Notar.
Sobald dieser den Stammkapitalnachweis hat, löst er die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister aus.
Oh,
ich dachte, ich müsse die Taler beim Notar nachweisen.
"Bankbestätigt", danke für den Hinweis.
Ich danke dir.
das ist kein Problem.
du zahlst das halt nach eröffung des Kontos ein
und dem Notar weißt du die Einzahlung nach, der schickt das dann zum Gericht zur Erteilung des handelsregistereintrags
bleibt die Zahlung aus, wird der Notar das Procedere stoppen.
bis zur endgültigen Eintragung ist die GmbH eine GmbH I.Gr., also in Gründung mit Privatschuldnerischer haftung der Gesellschafter
Die GmbH i.G. ist bereits eigener Träger von Rechten und Pflichten. Anders sieht es bei der Vorgründungsgesellschaft (also bis zur Beurkundung beim Notar) aus. Diese haftet wie eine Personengesellschaft.
Vielen Dank.
Wir haben hier entschieden, das entsannt anlaufen zu lassen.
Geld ist da, Notar ist gerade im Urlaub, dann machen wir das halt ganz ruhig.
Danke dir
Oh,
ich dachte, ich müsse die Taler beim Notar nachweisen.
Ich danke dir.
Also solange die GmbH i.G. ist, ist sie haftungsmäßig wie ein Inhaber zu verstehen?
Danke dir