GmbH Auflösung Stammkapital?

4 Antworten

Für die Liquidation einer GmbH ist wie bei der Gründung eine Notarurkunde erforderlich.

Der Notar beurkundet das Ergebnis der Gesellschafterversammlung über die Auflösung der GmbH.

Auf den Tag des Beschlusses ist die Liquidationseröffnungsbilanz zu erstellen.

Der Notar sollte auch beauftragt werden, den Liquidationsbeschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Ein Jahr nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird die Liquidationsschlussbilanz aufgestellt. Dann kann das noch vorhandene Vermögen auf die Gesellschafter verteilt werden.

Innerhalb dieses Liquidationszeitraumes ist allerdings noch der Abschluss zum normalen Abschlusszeitpunkt zu erstellen.

Alle Abschlüsse müssen natürlich auch im eBundesanzeiger veröffentlicht werden.

Das dürfte ohne Mithilfe einer Steuerberaters ganz schön kompliziert sein und möglicherweise auch einige Fehllerquellen enthalten.

Helmuthk  23.04.2015, 09:01

Nachtrag: Nach der Anmeldung der Liquidation zum Handelsregister muss die GmbH mit dem Zusatz "i.L. (in Liquidation) ergänzt werden.

Es ist sogar sinnvoll, dass möglichst wenig übrig bleibt, da der Rest auch noch mal versteuert werden müsste.

Helmuthk  22.04.2015, 22:27

Was bitte muss noch einmal versteuert werden?

Das Stammkapital jedenfalls nicht.

Die GmbH haftet ökonomisch nicht mit dem Stammkapital, sondern mit dem Vermögen.

Wenn die GmbH augelöst wird, wird das Vermögen der GmbH aufgeteilt. Wenn sich das Vermögen dabei unter 25.000 befinden sollte, muß es vorher auch nicht erst wieder vollständig eingezahlt werden.

Nur wenn das Stammkapital bei Gründung nicht vollständig eingezahlt wurde, müßte für eventuelle, konktrete Forderungen, die aus dem Vermögen nicht mehr beglichen werden können, das fehlende Stammkapital noch eingezahlt werden.

Wenn ihr die GmbH abbauen wollt, dann geht das auf dem Wege einer Liquidation. Da können sich dann ggf. noch Gläubiger melden und ihre Forderungen geltend machen. Wenn ihr alles bezahlt habt und die 1-Jahres-Frist abgelaufen ist, dann könnt ihr den Laden formell endgültig dicht machen, also auflösen. Das, was dann noch an Geld übrig ist, wird halt an die Gesellschafter verteilt. Der Verteilungsschlüssel sollte hoffentlich in eurem Vertrag stehen. Oder ihr einigt euch sonstwie.

Es ist kein Problem, wenn nach Begleichung aller offenen Forderungen weniger als 25 TEUR übrig geblieben sind.

danny200 
Fragesteller
 22.04.2015, 21:46

Vielen Dank für die Antwort.Das hat meine Frage eigentlich komplett beantwortet ;)