Dein Mann kommt -wie so oft- an sein Konto nicht ran, du hast plötzlich 10 TEURO aus der Luft (nicht dass der Kontoauszug da eine Bareinzahlung zum exakten Zeitpunkt deiner Einzahlung anzeigen würde) auf dem Konto und da ist es für dich völlig klar, dass du die Knete abhebst und dich wunderst, dass die Bank anruft und das Geld zurück will (wahrscheinlich kamen die erst mit dem Thema Anzeige um die Ecke, nachdem du es an freundlicher Einsicht hinsichtlich des Zurückbringens hast fehlen lassen)?
Eine Auszahlung als Einzahlung gebucht oder umgekehrt ist ein typischer Azubi-Fehler, der im Stress jedoch auch erfahreneren Kassenkräften passieren kann.
Fakt ist, dass das falsch gebuchte Geld (nur weil es auf deinem Konto landet) nicht Dir gehört.
Da es sich hier um eine Fehlbuchung handelt, steht Dir der Betrag über 10.000,00 € nicht zu. Die Bank hat hier eine Leistung an Dich bewirkt, ohne rechtlich dazu verpflichtet gewesen zu sein. Daher hat die Bank einen gegen Dich gerichteten Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 I 1 Alt. 1 BGB. Auch wenn du das Geld ausgegeben hast, kannst Du dich nicht auf den Einwand der Entreicherung berufen, da du faktisch Kenntnis vom fehlenden Rechtsgrund hattest und somit verschärft i.S.d. §§ 818, 819 BGB haftest. Daher könnte die Bank einen gegen Dich gerichteten Zahlungstitel erwirken, aus dem 30 Jahre lang gegen Dich die Zwangsvollstreckung betrieben werden könnte. Dieses ganze Vorgehen wird erhebliche Rechtsverfolgungskosten auslösen, die ebenfalls Du zu tragen haben wirst.
Auch ist damit zu rechnen, dass die Bank Strafanzeige und -antrag gegen Dich erhebt und dass die Strafverfolgungsbehörden Anklage gegen Dich erheben werden, da hier ein hinreichender Tatverdacht einer Strafbarkeit wegen Unterschlagung bzw. Untreue gegeben ist.