Fortbildungskosten zurück zahlen?!?

Stadewaeldchen  17.07.2020, 08:57

Wer kündigt? AG oder AN?

katisilvi 
Fragesteller
 17.07.2020, 09:06

Arbeitnehmer

3 Antworten

Muss man die Kosten bei Kündigung zurück zahlen auch wenn man keinen finanziellen Vorteil dadurch hatte?

Das Amt hat Dir eine Fortbildung gezahlt, Du hast dadurch Arbeit bekommen, aber Du hattest keinen finanziellen Vorteil? Unglaubwürdig.

Lies in Deinen Verträgen oder Vereinbarungen nach.
Ich persönlich hoffe, dass Du jeden Cent wirst zurückzahlen müssen.


katisilvi 
Fragesteller
 17.07.2020, 08:36

Moment mal.. Ich habe Arbeitgeber und nicht Amt geschrieben. Bevor man urteilen kann sollte man sich alles richtig durchlesen. Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

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Hier kannst Du Genaueres dazu finden:

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Grundsätzliches zur Rückzahlungsverpflichtung

Der Arbeitgeber ist daran interessiert, dass ein Arbeitnehmer die erworbenen Qualifikationen einer durch ihn finanzierten Fortbildung möglichst lange im Unternehmen einsetzt, die aufgewendeten Kosten sich also mit der Zeit amortisieren. Wird dieses Ziel nicht erreicht, kann der Arbeitgeber als Ausgleich für seine finanziellen Aufwendungen von einem sich vorzeitig vom Unternehmen abwendenden Arbeitnehmer grundsätzlich die Kosten der Fortbildung ganz oder zeitanteilig zurückverlangen (BAG, 11.04.2006 – 9 AZR 610/05). Für eine wirksame Ausgestaltung dieser Klausel müssen aber die Vorteile der Fortbildung für den Arbeitnehmer und die Dauer der Bindung an den Arbeitgeber in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Zudem handelt es sich bei Weiterbildungsvereinbarungen in aller Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen, sodass die Prüfung am strengen Maßstab der §§ 305 ff. BGB vorzunehmen ist.https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2018/03/01/rueckzahlung-von-fortbildungskosten-was-ist-moeglich/

Es hängt davon ab was im Arbeitsvertrag steht. z.b. beim Meister gibts Pflichtjahre die eingehalten wurde, weil dies auch einige 10tausend € kostet.