Fortbildungskosten zurückzahlen?

2 Antworten

Weiß der AG vom Mobbing, bzw bist Du deswegen in psychiatrischer Behandlung?

Dann dürfte es leicht werden ;)

Bezugnehmend auf Ihre Rückforderung der Kosten des Lehrgangs berufe ich mich auf Punkt X.x des Arbeitsvertrages. Aus diesem geht hervor, dass eine Rückzahlung nicht stattfindet, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Aufgrund des Mobbings in dem mir zugewiesenen Bereich liegt ein triftige Grund vor, da es nicht das Ziel eines AG sein darf, dass er die Verantwortung für schwere psychische Erkrankungen seiner Angestellten tragen muss. Dies geht aus dem Gesetz zur Fürsorgepflicht des AG hervor (§ 618 BGB).

https://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/fuersorgepflicht-arbeitgeber-mobbing/

CorneliaFahjen 
Fragesteller
 10.02.2021, 08:58

Bis jetzt weiß nur eine Person im Personalamt vom Mobbing (mündlich). Krankgeschrieben bin ich bis jetzt noch nicht.

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Welchen Grund für eine Kündigung hast Du denn?

Mobbing, wie von Dir angenommen, ist keiner. Hast Du bestimmt auch in Deiner Vereinbarung so nicht aufgenommen unter Absatz Gründe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Oponn  10.02.2021, 09:09
Mobbing, wie von Dir angenommen, ist keiner.

Und warum nicht?

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schleudermaxe  10.02.2021, 09:44
@Oponn

Weil der Dienstherr/AG bis heute davon noch nichts weiß, es keine Krankmeldung gibt, und eine ärztliche Untersuchung/Behandlung auch nicht.

Ich gehe davon aus, das auch nicht einmal der arbeitsmedizinische Dienst eingebunden wurde.

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