Verkehrsrecht – die neusten Beiträge

Parkverstoß zweier Partein - beide bestraft?

Hallo zusammen,

Vor kurzem habe ich als ich spät Abends heim kam in geistiger Umnachtung einen Parkverstoß begangen ich parkte da wo ich immer parkte sah aber nicht, dass auf der gegenüberliegenden Straße schon jemand stand. (Ja da das ist theo. Die Fahrspur, daher steht da nie jemand) dennoch hätte ich gucken müssen.

Am nächsten Tag wurde ich durch den anderen auf meinen Fehler aufmerksam gemacht, da er abgeschleppt wurde. Ich habe daher angeboten seine Kosten zu übernehmen war ja meine Schuld.

Nun einige Wochen später bekam ich ebenfalls Post mit einem Verwarngeld von 55€.

Die Frage die ich mir jetzt stelle, da ich ja die Kosten vom anderen übernommen habe weiß ich, dass sie ihm ebenfalls die 55€ auferlegt haben. So stellt sich die Frage kann man überhaupt beide bestrafen, denn es kann ja nur einer Schuld sein, mein Gegner kann ja nix dafür das ich nicht richtig gucken kann. Daher wäre die Frage wäre es hier nicht sinnig Widerspruch einzureichen. Denn einer von uns beiden nicht da gestanden hätte der andere ja auch nie was bekommen?

Gibt es Verkehrsrechtsexperten die sich mit der Thematik auskennen.

Nein ich will mich aus keiner Verantwortung stehlen, aber ich will auch nicht doppelt bezahlen. Denn eigentlich hätte man mich ja abschleppen müssen. Und dann wäre der andere auch verärgert wenn er was bekäme.

Vielen Dank für Eure Einschätzungen

Auto, Verkehrsrecht, Bußgeld, Straßenverkehr, Parkverstoß, Verwarnungsgeld

Schikane nach Führerschein Entzug durch Verkehrsbehörde, was ist eure Meinung?

Hallo mir würde der Führerschein der Klasse D entzogen weil ich in der Probezeit aber jetzt erstmalig mit einen Linienbus aber als Leerfahrt geblitzt würde. Natürlich würde ich früher mit Klasse B auch geblitzt Inst gesagt 3 Verstöße, so lange Rede kurzer Sinn habe eine Sperre bis zum 15.01.25 erhalten, und sollte Dan einen Antrag auf Neuerteilung stellen habe ich gemacht die dafür notwendigen Unterlagen und Untersuchungen auch gemacht jetzt fällt denen anscheinend nachdem ich denen die Unterlagen zukommen lassen haben da ich 2021 ab Kopf operiert wurde wegen Blut Austritt was Nachweis keine folgen mehr für mich hat jetzt das ich eine Verhandlungsvereinbarung mit der Dame von der Führerscheinstelle treffe sonst bekomme ich den Führerschein nicht zugeschickt. Nochmal angemerkt das kam erst nachdem ich wie verlangt alles eingereicht habe. Der Neurologe und der Allgemein Mediziner und das Gutachten liegen der Behörde vor und jetzt wollen die das der Anwalt meinte jetzt weil ich ja gesagt hätte das wir die Klage zurück nehmen dies auch getan habe. Damit ich schnell wieder als Busfahrer arbeiten kann. Und jetzt kommt die Behörde mit sowas um die Ecke dürfen die das??

Obwohl ich damals schon angeben hätte das ich im Jahre 2021 die OP hätte.

Ich finde es ist Schikane und Missbrauch was sagt ihr dazu! Was sollte ich am besten tun weil wenn ich nicht unterschriebe bekomm ich den Führerschein nicht mehr wenn ich unterschreibe bekomm ich den zurück.

Das ist doch eindeutig Erpressung oder nicht??

Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Blitzer, Fahrerlaubnis, Probezeit, Führerscheinstelle

Wer begeht was für einen Verstoß? (Quiz)

Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt: Mal sehen ob ihr es schafft alle Verstöße zu ahnden!

(P) befindet sich als Polizist der D-Stadt auf Streifenfahrt. An einer Kreuzung (i. g. O.), an welcher „rechts vor links“ gilt, nähert sich von links ein Ford Transit (Lkw, geschlossener Kasten) mit ca. 45 km/h der Kreuzung. Erst ca. 20m vor der Kreuzung nimmt dessen Fahrer (A) den (P) aus seiner Sicht von rechts kommenden Funkstreifenwagen wahr und bremst im letzten Moment abrupt und stark ab.

(P) ist auf Grund seines Fahrverhaltens sehr irritiert und halten zunächst an, da bis zum Schluss nicht eindeutig zu erkennen ist, ob (A) vor der Kreuzung anhalten oder durchfahren wird. Letztendlich hält (A) aber an und signalisiert Ihnen per Handzeichen, dass Sie zuerst die Kreuzung passieren können.

Zunächst fährt (P) weiter, entschließt sich aber den (A) zu kontrollieren und sein Verhalten zu sanktionieren.

Als (P) auf einer Bundesstraße mit zwei Fahrstreifen für jede Richtung (i. g. O., siehe Abb. 1), ohne von der StVO abzuweichen, zu (A) aufgeschlossen ist, gibt (P) durch technische Einrichtungen des Funkstreifenwagens („Anhaltesignalgeber“) das Zeichen zum Anhalten. (A) nimmt dieses wahr und stoppt den Ford Transit ca. 8 m vor dem ohne Insassen abgestellten Pkw der (B) am rechten Fahrbahnrand (siehe ebenfalls Abb. 1).

Abb1

Im selben Moment kommt die (B) auf dem Gehweg angerannt und ruft (P) zu, dass sie für zwei Minuten im angrenzenden Kiosk war, um Zigaretten zu holen. Der Kiosk befindet sich 5 Meter neben dem Fahrzeug.

Die Kontrollmaßnahme dauert insgesamt ca. 15 Minuten. (A) ist allein unterwegs.

Nach der Kontrolle erhält (P) den Einsatzbefehl „Einbruch Täter vor Ort Mustermannstr.“ (P) entscheidet sich, das Blaulicht und das Einsatzhorn seines Fahrzeugs zu aktivieren und mit hoher Geschwindigkeit auf die Fahrbahn zu fahren (Abb. 1). Er fährt die Straße mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h. Der vorbeifahrende (C) fährt mit 50 km/h, unterschätzt jedoch die Geschwindigkeit von (P) und muss eine Vollbremsung durchführen, um einen Zusammenstoß mit (P) zu verhindern.

Aufgabe: Prüft das Verkehrsverhalten von A, B, C und P. Nennt die relevanten Paragrafen und begründet eure Einschätzungen.

Ihr könnt gegebenenfalls die Tatbestandsnummern für die jeweiligen Verstöße hinzufügen.

Hinweis: Als Hilfsmittel sind nur Gesetzestexte und der Tatbestandskatalog zugelassen.Bearbeitungszeit: 45 Minuten.

Die korrekten Antworten werden von mir nachträglich hervorgehoben.

Beste Grüße

Bild zum Beitrag
Verkehr, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Gesetz, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Verstoß, Vorfahrt, Vorfahrtsregeln, Vorrang

Vorschlag für Beschleunigungsstreifen bei Auffahrten

Grundsätzlich stört mich beim Autofahren häufig, wenn man auf eine größere Straße (Autobahn, Bundesstraße o.ä.) auffährt, dass man anhand der Vorfahrtsregeln häufig gar nicht erkennen kann, ob überhaupt ein Beschleunigungsstreifen vorliegt (nur "Vorfahrt gewähren" egal ob ja oder nein) oder falls ja, wie lange der dann ist.

Ich fände das sehr sinnvoll, wenn man das "Vorfahrt gewähren" im Falle eines Beschleunigungsstreifens mit dem Zusatzschild "auf einer Strecke von ... m" versehen würde (Längenangabe mit den zwei Pfeilen links und rechts) und dafür dann jeweils die Länge des Beschleunigungsstreifens angeben würde. Dann würde man beim Auffahren erstens sehen, dass bei einem normalen "Vorfahrt gewähren" definitiv kein Beschleunigungsstreifen vorliegt und im anderen Fall, wie lange der dann ist. Macht ja schon auch einen Unterschied, ob es jetzt z.B. 500 m oder nur 50 m sind.

Von der grundsätzlichen Logik müsste die Verwendung des Schildes hier durchaus machbar sein, weil man ja auf der gesamten Länge des Beschleunigungsstreifens beim Auffahren auf die eigentliche Fahrbahn dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren muss.

Wie fändet ihr eine solche Ausschilderung grundsätzlich? Auch wenn es utopisch ist, dass sowas umgesetzt würde, fände ich das für solche Verkehrssituationen durchaus sehr nützlich.

Finde ich unnötig. 83%
Fände ich sinnvoll. 17%
Ist mir egal. 0%
Auto, Verkehr, Verkehrsrecht, Autofahren, Autobahn, Verkehrsregeln

Unfall beim Ausparken ohne Personen- oder Blechschaden in verl. Probezeit.?

Seid gegrüßt!

Ich habe seit kurzem erneut meinen Führerschein. Diesen musste ich vor 8 Jahren bereits abgeben da ich am unter Cannabiseinfluss am Steuer saß. Dumm, aber definitiv die Lehre draus gezogen und meine Fehler wettgemacht.

Nun zum Thema: Ich war spät nachts um 2 noch unterwegs um einen Kumpel zu treffen. Habe bei ihm kurz geparkt, bin rückwarts gefahren und habe ein Geräusch gehört. Ich bin ausgestiegen und habe gesehen das mein hinterer Kotflügel irgendwie ausgeklippst war. Hinter mir stand ein Fahrzeug und ich dachte ich hätte es berührt, habe aber keinen schaden gesehen. Da ich meinen Führerschein nicht erneut (manche wären gefahren) wegen Fahrerflucht riskieren wollte, habe ich die Polizei hinzugezogen. Die Beamten konnten ebenfalls keinen Schaden feststellen, haben es im Bericht niedergeschrieben und benachrichtigen den anderen Fahrzeughalter nach dem Wochenende.

Da ich allerdings in der verlängerten Probezeit bin und gelesen habe dass ein Blechschaden in der Verlängerung mit FS-Entzug geahndet wird, mache ich mir nun Sorgen. Das geparkte Auto sah bereits sehr vermackt aus und der andere FH könnte vielleicht daraus einen gewinn ziehen und die Versicherung einschalten. Damit denke ich wäre der FS erneut weg. Zusätzlich wurde ich noch am selben Abend geblitzt, mit ca. 47 in 30, habe ich da etwas zu befürchten?

Sollte ich den anderen FH um ein Gespräch bitten?

Danke für die Antworten!

Auto, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Blitzer, Fahrerlaubnis, Probezeit, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verkehrsrecht