Wer begeht was für einen Verstoß? (Quiz)

1 Antwort

Hier mal die KI Lösung. Bin mal gespannt ob das in etwa hinhaut.

1. Prüfung des Verkehrsverhaltens von (A):

Verstoß gegen § 3 Abs. 1 StVO (Geschwindigkeit):

Der Fahrer (A) fuhr mit ca. 45 km/h an die Kreuzung heran, obwohl er gemäß der Örtlichkeit (rechts vor links, innerorts, potenziell unklare Verkehrssituation) seine Geschwindigkeit hätte den Sicht- und Straßenverhältnissen anpassen müssen.

Tatbestandsnummer: 100118 – "Geschwindigkeit nicht den Umständen angepasst (Bußgeld, Punkte möglich)."

Verstoß gegen § 8 Abs. 1 StVO (Vorfahrt):

(A) hat die Vorfahrtsregel "rechts vor links" nicht rechtzeitig erkannt und durch starkes Abbremsen auf den letzten Metern eine Gefährdung herbeigeführt.

Tatbestandsnummer: 116100 – "Vorfahrt nicht beachtet, Gefährdung verursacht (Bußgeld, Punkte)."

2. Prüfung des Verkehrsverhaltens von (B):

Verstoß gegen § 12 Abs. 2 StVO (Unzulässiges Halten):

(B) hat ihr Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand ohne eine Aufsicht zurückgelassen. Das Parken in einer solchen Situation stellt einen Verstoß dar, insbesondere da sie den Pkw verlassen hat, um Zigaretten zu kaufen.

Tatbestandsnummer: 112204 – "Parken ohne rechtfertigenden Grund am Fahrbahnrand (Verwarngeld)."

3. Prüfung des Verkehrsverhaltens von (C):

Kein Verstoß feststellbar:

(C) hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingehalten. Die Vollbremsung war Folge der Fehleinschätzung von (P) und begründet keinen eigenständigen Verstoß.

4. Prüfung des Verkehrsverhaltens von (P):

Verstoß gegen § 38 Abs. 1 StVO (Einsatzfahrzeuge):

Obwohl (P) Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet hatte, darf die Sondersignalfahrt nur unter gebotener Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer erfolgen. Die Geschwindigkeit von 70 km/h bei der Einfahrt in die Straße war angesichts der Umstände nicht verhältnismäßig, was die Gefährdung von (C) zeigt.

Tatbestandsnummer: 123600 – "Gefährdung durch Einsatzfahrt ohne Rücksicht (Bußgeld, Punkte)."

Zusammenfassung:

(A): Verstoß gegen §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 1 StVO (Geschwindigkeit, Vorfahrt).

(B): Verstoß gegen § 12 Abs. 2 StVO (Unzulässiges Halten).

(C): Kein eigenständiger Verstoß.

(P): Verstoß gegen § 38 Abs. 1 StVO (Sonderrechte).