Wer darf zuerst fahren? (Reihenfolge) (Quiz)
Hallo zusammen,
Die Verkehrsteilnehmer 1 (Fahrradfahrer), 2 (Treckerfahrer), 3 (Lkw-Fahrer) und 4 (Pkw-Fahrer) erreichen zeitgleich die in Abb. 1 dargestellte Örtlichkeit und wollen diese in die eingezeichneten Fahrtrichtungen (siehe Pfeile) wieder verlassen.
Abb.1
Diese Fragestellung war Teil einer Prüfungsaufgabe im Jahr 2021 an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung im Studiengang Polizeivollzugsdienst. Mehr als 50 % der Studierenden lösten diese Aufgabe nicht korrekt. Seid ihr in der Lage, die Aufgabe zu lösen?
Diskussionen sind erlaubt. Bitte versucht jedoch, die Reihenfolge eigenständig und ohne Nutzung von Internetquellen zu begründen!
Hinweis: Als Hilfsmittel sind lediglich Gesetzestexte zugelassen.
Bearbeitungszeit: 20 Minuten.
Die korrekten Antworten werden von mir nachträglich hervorgehoben.
Beste Grüße
LÖSUNG:
Die Fahrreihenfolge ist 3 - 1 - 2 - 4 !
1a) Zwischen "3" und "1" liegt kein Vorfahrtfall vor, sodass die Gegenverkehrsregel aus § 9 (3) Satz 1 StVO bestehen bleibt. Genau aus diesem Grund darf "3", obwohl er aus einem Feldweg kommt vor "1" fahren.
1b) "3" darf zudem auch vor "2" fahren, da bezüglich der zwei Feldwege die Regel "rechts vor links" gilt. Insofern darf "3" auch insgesamt als erster fahren.
2) Zwischen "1" und "2" liegt ein Vorfahrtsfall vor!
Gemäß §8 (1) S. 1 StVO gilt dann grundsätzlich "rechts vor links". Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge, die u.a. aus einem Feldweg auf eine andere Straße kommen. Somit hat "1" Vorfahrt vor "2" !
3) Der "4" darf erst als letzter fahren, da er aus einem Verkehrsberuhigtem Bereich kommt und somit den Vorrang aller anderen zu beachten hat.
[HSPV34;vBKL123,22]LösungPVD2021
5 Antworten
Der Fahrradfahrer. Aus einer Spielstraße und einem Feldweg hast Du niemals Vorfahrt. Das bedeutet:
Fahrrad und Auto haben in jedem Fall Vorrang vor LKW und Traktor.
Da der Autofahrer die Vorfahrt beachten muss (verlässt Spielstraße), hat der Radfahrer vor dem Autofahrer Vorrang.
Dann der Autofahrer vor LKW und Traktor, weil Feldwege noch geringeren "Vorrang" haben.
Traktor und LKW befinden sich auf gleichberechtigten "Straßen". Damit gilt wegen fehlender Beschilderung rechts vor links und somit darf dann der LKW fahren.
Prinzipiell ist dieses Szenario gleichwertig zu einer rechts abknickenden Vorfahrt mit zwei Einmündungen.
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4 kommt aus einem verkehrsberuhigten Bereich und hat daher gemäß § 10 Satz 1 StVO keine Vorfahrt.
Bei 2 und 3 (Feldwege) bin ich mir nicht ganz sicher, ob sie auch unter diesen Paragraphen fallen (aber eigentlich sollte das zutreffen), da die Feldwege als "andere Straßenteile" zählen könnten. Dann gilt für sie dasselbe.
1 möchte nach links abbiegen und muss daher die Regeln nach § 9 Absatz 3 und 4 StVO beachten. Wenn ich richtig liege, dass die Feldwege ohne besondere Beschilderung ebenfalls keine Vorfahrt nach § 10 StVO haben, trifft das aber für 1 nicht zu, da sich 3 nicht auf derselben Straße befindet.
Meine Reihenfolge wäre daher:
- 1 (befindet sich auf der Straße ohne besondere Vorfahrtsregeln, es queren keine vorfahrtberechtigten Straßen)
- 4 (kommt aus einem Verkehrsberuhigten Bereich und wäre somit gleichberechtigt mit 2 und 3 nach § 10 StVO, muss "nur" 1 vorfahren lassen)
- 3 (darf vor 2 fahren, da unter "gleichberechtigten" Straßenteilen "Rechts vor Links" gilt.
- 2 (fährt zuletzt, da alle anderen vorrangig sind)
Bearbeitungszeit: ca. 8 Minuten.
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Schon interessant, dass durchweg alle Antworten falsch waren. 😅 Danke für die interessante Lösung.
Gerne und guter Versuch! Ich habe eine neues Quiz hochgeladen, mich würde es freuen wenn du wieder teilnimmst!
Nach der österreichischen StVO hat 1 Vorrang und darf zuerst fahren, weil er sich als einziger Verkehrsteilnehmer im Fließverkehr befindet.
Die anderen 3 kommen jeweils aus einer untergeordneten Verkehrsfläche - für diese gilt der normale Rechtsvorrang (somit die Reihenfolge 4 - 3 - 2).
Rechtsgrundlage ist § 19 Abs. 6 österr. StVO:
Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.
Bearbeitungszeit: 1 Minute zum Nachdenken, 4 Minuten zum Niederschreiben.
Ich würde sagen: "Der Fahrradfahrer".
Ergänzung für die Kommentarfunktion:

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Das ist ja sehr interessant.
Gilt das auch, wenn die Straße eine weiße Seitenlinie hat, welche am Feldweg nicht unterbrochen ist? (Also die weiße Seitenlinie der Straße geht auch am Feldweg entlang.)
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann nein.
In diesem Fall gilt die Regelung aus § 8 Abs. 1 StVO, und die "Rechts-vor-Links"-Regel findet Anwendung. Das bedeutet: Fahrzeug (3) darf zuerst fahren, gefolgt von Fahrzeug (2) und schließlich Fahrzeug (1).
Fahrzeug (3) darf vor Fahrzeug (1) fahren, da gemäß § 9 Abs. 3 StVO beim Abbiegen entgegenkommende Fahrzeuge Vorrang haben. Fahrzeug (4) muss als letztes fahren, da es aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommt, wie in § 10 StVO festgelegt.
Beste Grüße
Nein, ich meine die Fahrbahnbegrenzungslinien, die man auf Hauptstraßen hat.
Ich hab mich mal mit dem Handy an deinem Bild kreativ betätigt und es in meiner Antwort (hier oben) eingestellt.
Achso, ja dann gilt das auch. Schöne Zeichnung!
Danke.
Gibts da Unterschiede, wenn das beispielsweise Außerorts wäre? (Notfalls denken wir uns den blauen PKW und den Verkehrsberuhigten Bereich weg.)
Ich frage ja nur, weil ich öfters beruflich aus Feldwegen in Straßen einbiegen muss und häufig keine Schilder am Feldweg sind. Es gibt dann nur die weiße Linie, die die Straße markiert.
Im Sachverhalt befinden sich (Meiner Skizze) (1) und (4) auf rechtlich unterschiedlichen Straßen. Wenn man jedoch die weißen Linien berücksichtigt und den verkehrsberuhigten Bereich sowie das blaue Pkw ausblendet, wird dies rechtlich zu einer Straße. Allerdings ändert sich nichts an den Vorrangsregelungen bezüglich der anderen Verkehrsteilnehmer. Es spielt hierbei auch keine Rolle, ob es sich um eine geschlossene oder eine außerhalb geschlossener Ortschaften handelt. (3) darf nach wie vor zuerst fahren, dann (1) und schließlich (2).
Man muss jedoch betonen, dass die Praxis oft anders ist als die Theorie :D In der Realität hätten sich die Verkehrsteilnehmer vermutlich per Handzeichen geeinigt, oder (3) hätte vollständig auf seinen Vorrang verzichtet, bzw. (1) wäre einfach abgebogen.
Falls du weitere Fragen hast, bin ich erst morgen erreichbar, da ich jetzt arbeiten muss. Alles Gute dir und schöne Grüße aus Nordrhein-Westfalen!
Der Fahrradfahrer.
Dieser müsste zwar dem LKW Vorrang gewähren, hat aber Vorfahrt vor diesem, da der LKW von einem Feldweg kommt.
Danach darf der PKW fahren, danach der LKW und danach der Traktor.
In der Realsituation würde man sich aber wohl im Zweifel durch Ahndzeichen verständigen.
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Dafür gibt es §8 StVO: