Pflicht oder optional warnblinker bei Stau in Deutschland?

3 Antworten

Nach § 16 StVO nicht vorgeschrieben, aber grundsätzlich empfehlenswert, besonders wenn das Stauende schlecht oder erst sehr spät zu erkennen ist.

optional, siehe auch ADAC:...Fahren Sie mit Ihrem Pkw auf ein Stauende auf, so dürfen Sie nach § 16 StVO die Warnblinker einschalten. Auf diese Weise machen Sie den nachfolgenden Verkehr auf die Gefahrensituation durch stark verlangsamten beziehungsweise stehenden Verkehr aufmerksam. 

Optional und kann schon nützlich sein