Pflicht oder optional warnblinker bei Stau in Deutschland?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsrecht
Nach § 16 StVO nicht vorgeschrieben, aber grundsätzlich empfehlenswert, besonders wenn das Stauende schlecht oder erst sehr spät zu erkennen ist.
optional, siehe auch ADAC:...Fahren Sie mit Ihrem Pkw auf ein Stauende auf, so dürfen Sie nach § 16 StVO die Warnblinker einschalten. Auf diese Weise machen Sie den nachfolgenden Verkehr auf die Gefahrensituation durch stark verlangsamten beziehungsweise stehenden Verkehr aufmerksam.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Optional und kann schon nützlich sein