Was mache ich in dieser Verkehrssituation (ich = rotes Auto)?
Die Abbiegespur nach links war komplett voll und das Auto vor mir stand auch schon auf der Sperrfläche, fast im Gegenverkehr. Ich wollte auch nach links, habe links geblinkt und habe gewartet (habe mich natürlich nicht in den Gegenverkehr gestellt). Das weiße Auto hinter mir fing direkt Stress an und war am meckern.
Was ist hier korrekt?
5 Antworten
§ 1 Absatz 2 StVO:
Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer [...] mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Die Behinderung wäre dadurch vermeidbar, dass du die Fahrt geradeaus fortsetzt und der Verkehr weiter fließen kann. Und ich glaube, so lernt man das auch in der Fahrschule.
Man kann natürlich auch argumentieren, dass es sowieso bei der nächsten Grünphase weitergeht und die Behinderung daher nur von kurzer Zeit ist.
Ich bin tatsächlich der Meinung, dass man den Fahrstreifen nur dicht machen darf, wenn es auch geradeaus nicht weitergehen würde (z. B. weil dort auch die Ampel rot ist).
Fahrbahnbegrenzungen und Sperrflächen darfst du natürlich nicht befahren.
Finde ich schwierig... Ich habe einen Weg den ich fahren möchte und rein rechtlich fahren darf (Keine entgegenstehenden Zeichen etc.). Ich sehe nicht, wieso ich auf meinen rechtmäßigen Weg verzichten muss - in dieser Situation scheint mir das unverhältnismäßig zu sein. Im schlimmsten Fall ist die Stadt sehr voll und die Situation begegnet mir mehrfach, dann bin ich Stunden unterwegs nur weil ich dauernd nicht dort abbiegen soll, wo ich möchte und eigentlich darf. Daher halte ich das nicht für eine vermeidbare Behinderung, sondern für normalen Stadtverkehr und ein verkehrsbedingtes Warten, bis ich meinen rechtlich ja zulässigen Weg fortsetzen kann.
Bei zwei Fahrstreifen mit Fließverkehr darf ich ja auch leicht abbremsen um nach rechts zu wechseln (Und der Hintermann bremst auch leicht ab)und mich hinter meinen Nebenmann einzuordnen. Sonst bin ich ja schlimmstenfalls Stunden im Verkehr gefangen.
Ich finde hier ist §1 (2) StVO zu sehr Auffangtatbestand, als er sein sollte...
Wenn § 11 Absatz 1 StVO eintritt, darfst du bei Grün ja eigentlich auch fahren, aber trotzdem darfst du nicht.
Ich sehe es so, dass du auf einem Fahrstreifen anhältst, weil du nicht auf den eigenen Fahrstreifen wechseln kannst und dabei den nachfolgenden Verkehr behinderst.
Naja, aber in § 11 steht ja auch explizit, dass du nicht einfahren darfst. Klar geregelter Wortlaut. Für den o. g. Fall gibt es einen solchen Wortlaut "du musst auf das Einordnen verzichten und weiterfahren" o. ä eben nicht. Daher ergibt sich für mich kein Grund, weiterfahren zu müssen.
Ich erachte das eben nicht als klassische vermeidbare Behinderung, weil es ein normaler Verkehrsvorgang ist, einen Fahrstreifen wechseln zu wollen und dafür eben verkehrsbedingt warten zu müssen. Wie gesagt, einen anderen Wortlaut finde ich im Gesetz nicht.
Ganz normal einreihen und warten. Sperrfläche befahren ist ein netter Gedanke, aber unzulässig. Es handelt sich nun mal um Stadtverkehr, wenn es voll ist, dann ist es eben voll, kann uns allen passieren, müssen wir alle durch :)
Er kann doch rechts an dir vorbei. Lass ihn doch meckern, wenn er selber zu unfähig ist. Kannst dich ja nicht in Luft auflösen, nur weil ers eilig hat.
Gestern kam er tatsächlich nicht vorbei. Auf dem Satellitenbild sind kaum Autos zu sehen.
Er hielt dann rechts neben mir kurz an und hat böse geguckt. Ich breiter Kerl hab noch böser zurückgeguckt und er ist direkt weitergefahren. Na ja, Idioten gibts überall...
danke dir!
In der Fahrschule wird einem hier beigebracht, auf das Abbiegen zu Verzichten und geradeaus weiterzufahren.
In der Realität sieht es aber anders aus
Interessante Sache. Da würde mich die Rechtsgrundlage für interessieren. Meines Erachtens nach findet sich in der Straßenverkehrsordnung dafür kein Anlass. Die zweite Antwort spricht von "deutlich nach rechts"... ich denke dass wird das Problem sein, da laut Video das betroffene Fahrzeug schon zu weit vorgefahren ist. Nach dem Wechsel in den linken Fahrstreifen zeitnah den Richtungsanzeiger zu verwenden und zum halten zu kommen um sich dann rechts einzuordnen, sollte absolut in Ordnung sein.
Keiner der Paragraphen §2 Fahrbahnbenutzung, 7 Fahrstreifenwechsel oder 9 Abbiegen, geben Anlass zu dem Verhalten aus dem Video.
Auf einer Autobahn ja. In einer 30er-Zone habe ich darüber noch nichts gehört. Ist das so? Wo steht das denn?
Hallo
In so einer Situation solltest du so weit wie möglich an der linken Linie stehen.
Gruß HobbyTfz
Danke dir!
Wenn ich geradeaus weiterfahren würde, hätte ich einige Zeit keine Möglichkeit zum wenden gehabt und das hätte mich auch nicht ans gestrige Ziel geführt.
Dem §1 der StVO ist zu entnehmen, dass es sich dann auch wohl mal um Einzelfallentscheidungen und Auslegungssache handelt, oder?