Und denke dran, den Behörden Kenntnis zu geben, solltest du ihn verloren gemeldet haben und irgendwann doch wiederfinden!
Die Polizei darf das. Vor kurzem wurde das Waffengesetz angepasst, das ist ein Bundesgesetz und gilt damit für die Polizeien aller Bundesländer und des Bundes. Darin steht kurzgesagt, dass die Polizei bei Veranstaltungen (Konzerte, Weihnachtsmärkte, Straßenmärkte, Sportevents) bei Personen Kontrollen durchführen dürfen.
Das geschah als Reaktion auf die vielen Anschläge auf Märkte in diesem Jahr in Deutschland und soll ermöglichen, dass die Polizei frühzeitig Gefahren unterbinden kann.
Interessant in diesem Zusammenhang sind entsprechend die §§ 42 ff. WaffG.
Habe schon sehr oft von Anderen mitbekommen, dass sie nicht zuverlässig waren. Eine Garantie wirst du da wohl nie bekommen.
Ich gehe auch davon aus, dass dir bekannt ist, dass diese Apps unzulässig sind. Solltest du damit erwischt werden, passiert oft genug, drohen dir 75 € + Verwaltungsgebühr und 1 Punkt. Übrigens auch, wenn ein Mitfahrer die App benutzt.
Lg
Wie die meisten sagen, Kinder sind strafrechtlich nicht zu verfolgen.
Super ist einfach, wenn es jemandem auffällt und derjenige die Kollegen informiert und damit hat sich die Sache glücklicherweise. Hauptsache es gibt aufmerksame Menschen, die Bescheid geben. Dann kommt ein neues Siegel dran und gut ist.
Ich denke hilfreich wäre eine piktografische Unterstützung auf dem Siegel, die bildlich darstellt, das Siegel nicht zu berühren oder zu entfernen. Interessanter Gedanke, das werde ich innerhalb meiner Behörde mal ansprechen bzw. unsere Siegel mal dahingehend überprüfen.
Einstellungen in den Polizeidienst sind Einzelfallentscheidungen. Es ist gut möglich, dass du eventuell ein kleines Schreiben zu diesen Vorfällen aufsetzen und an das zuständige Einstellungsbüro senden musst.
Ansonsten sehe ich erstmal keine zwingenden Probleme im Zusammenhang mit Deiner Bewerbung.
Als Polizeibeamter musst du natürlich in Zukunft etwas besonnener reagieren, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt, aber das Handwerkszeug dazu, lernst du dann.
Hallo! Bei den orangenen Lichtern die seitlich in Ordnung sind, handelt es sich in der Regel um "Begrenzungsleuchten", vor allem zu finden bei großen Fahrzeugen, damit andere Verkehrsteilnehmer die Größe und Breite des Anderen, gerade im Dunkeln, besser einschätzen können.
Meines Wissens nach aber, sind diese Leuchten wie auf Deinem Bild vermutlich unzulässig. BMW hat die Angel Eyes damals extra behördlich abnehmen lassen. Die Frage ist auch, ob die LEDs eine Prüfnummer oder Prüfzeichen haben. Einfach so auf LED umrüsten oder einbauen, darf man nämlich nicht.
Ich werfe mal § 16 OwiG - rechtfertigender Notstand in den Raum und sage dass er sich darauf berufen kann und etwaige begangene Ordnungswidrigkeiten gerechtfertigt waren. In diesem Fall v. a. die Unterschreitung der Mindestprofiltiefe die als Mangel der Bereifung am Kfz. gilt und grundsätzlich nach § 36 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs 1, 3 Nr. 5 StVG; 212 BKat verfolgbar wäre.
Ein gefährliches Werkzeug kann am Ende alles sein, wenn Du es dazu machst. Du kannst gut begründen wozu du es gebrauchst, in der Regel sollte es zu keinen Problemen kommen.
Hallo,
einfach den Kollegen melden. Fingerabdrücke auf dem gefundenen Tütchen sind absolut irrelevant. Das Tütchen könnt ihr den Kollegen geben, samt Schilderung was da bei euch so abgeht. Am Besten natürlich auf der Wache schildern und nicht bei euch im Hausflur.
Grundsätzlich ist in den meisten Bundesländern auch eine anonyme Anzeige oder Hinweisgabe möglich. Dürfte aber hier eine schlechte Wahl sein, ihr müsst euch bewusst sein, dass ihr als beobachtende Nachbarn, das einzige und damit auch wichtigste Beweismittel gegen die Taten der dealenden Familie seid.
Ohne euch als Zeugen kann es kein ordentliches Verfahren geben. Wenn ihr also wollt, dass etwas passiert und es ein Ende nimmt, müsst ihr euch dem persönlich stellen, kann natürlich auch Streit im Haus verursachen. Ihr tragt aber natürlich auch aktiv zum Rechtsfrieden bei. Eure Entscheidung - als Polizei sind wir natürlich immer dankbar für Hilfe aus der Bevölkerung, denn ohne, geht nichts. Polizei und rechtschaffende Bevölkerung müssen eng zusammenarbeiten und sich gegen die, die sich unserer Rechtsordnung entgegen stellen, entschieden erwehren.
Grüß dich, Kollege aus Berlin hier.
Unserer Waffenbehörde habe ich vor kurzem die gleiche Frage gestellt. Die verneinten mir meine dienstlichen Kenntnisse, Leistungskontrollen etc. als Sachkundenachweis leider. Zusätzlich benötigst du von einem Verein eine Bestätigung über eine Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr, wie Andreas219 auch schon meinte, da sonst jeder daher kommen könnte und behaupten kann, er sei in einem Verein oder möchte Mitglied werden, ohne das etwas dahinter steckt.
Sprich mal mit den Kollegen von deiner Waffenbehörde :)
Lg
Rein rechtlich dürfen sich Unfallparteien auch ohne Polizei einigen.
In deinem Fall, ist also alles in Ordnung, aus polizeilicher Sicht. Alles andere sind Firmeninterne Dinge, z. B ob dein Chef einverstanden ist, dass du nicht die Polizei gerufen hast. Sollte er damit nicht einverstanden sein, hast du damit womöglich mehr Schaden mit angerichtet, als hättest du einfach, nach Firmenvorschrift, die Polizei informiert.
Lg
Unabhängig davon, ob BOSCH eine staatliche Stelle ist, kommt es immer darauf an, ob du eine Person beleidigt hast. Das ist immer subjektiver Natur der geschädigten Person, hier dem Techniker. Sollte er sich in seiner Ehre verletzt gefühlt haben, kann er selbstverständlich Anzeige erstatten.
Ob das am Ende durch ein Gericht als Beleidigung gewertet wird oder noch als im Rahmen der Meinungsäußerung, ist eben Sache eines Richters oder einer Amtsanwaltschaft im Notfall.
Ich würde einfach abwarten, Fazit; Ja, er kann es zur Anzeige bringen, ob er das am Ende macht und was dabei rauskommt, abwarten. Dieser Fall dürfte nicht so heiß gegessen werden, wie er gekocht wurde.
Grundsätzlich sagt man: Kein Schaden -> Kein Unfall
Das Problem an der Sache: Wer beurteilt das vor Ort einwandfrei? Kannst du zu 100 % ausschließen, dass Schäden unter der Verkleidung auch nicht entstanden sind oder anderweitige einfach nicht offensichtliche Schäden? Man geht davon aus, dass dem nicht so ist, daher bist du trotzdem verpflichtet die Polizei zu informieren und zwar von vor Ort, alles andere resultiert in Unfallflucht, die strafbar ist.
Ist doch mehr eine Frage, wie du dir deine Zukunft vorstellst. Das sind beides Behörden mit grundsätzlich unterschiedlichen Aufgaben und Einsatztypenaufkommen. Daher sollte die Frage sein, was dich mehr interessiert auf Dauer, als ob es der mD oder gD ist. Bis du Führungsaufgaben übernimmst, sind beide Laufbahnen eh absolut gleich. Und auch im mD kann man Führungsaufgaben wahrnehmen. Also frage dich lieber, ob Landespolizei oder Bundespolizei interessanter ist aufgrund ihrer Tätigkeiten. Denn wenn du das machst was du gerne machst, ist es am Ende egal ob du mD oder gD bist, für das Geld sollte man den Job eh nicht machen, wenn man dann auch noch mit seinen Aufgaben unglücklich ist...
Ich stimme @26Sammy112 komplett zu! Ich möchte nur ergänzen, auch die Abfrage europäischer Fahrerlaubnisse ist seit einiger Zeit problemlos möglich. Es könnte also nachvollzogen werden ob du im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis bist. Es bleibt aber dabei, dass du den Führerschein mitzuführen hast, was bedeuten kann, dass du ein Verwarngeld von 10 € zahlen musst und eventuell binnen einer vorgeschriebenen Frist den Führerschein (Das Dokument) bei einer deutschen Polizeibehörde nachzuzeigen hast. Eine Untersagung der Weiterfahrt ist unwahrscheinlich.
Ich bin Polizist und werde in diesem Rahmen verteidigen, ja. Nicht unbedingt, weil ich ich einwandfrei immer hinter allem stehe was Deutschland tut, wie es hier so läuft usw., sondern viel mehr weil ich die Menschen hier beschützen möchte.
Hallo,
der Roller darf natürlich nur maximale 45 Km/h fahren, da er als Kleinkraftrad gilt (Habe jetzt einfach mal gegoogelt). Ansonsten unterliegst du der Fahrerlaubnisklasse B für das Kraftfahrzeug. Hast du diese nicht und führst deinen Roller trotzdem, könntest Du wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt werden. Der Roller würde auf jeden Fall zur Erstellung eines technischen Gutachtens sichergestellt werden, auch gegen deinen Willen. Die Kosten für das alles würdest du am Ende tragen müssen.
Unabhängig davon ob du bewusst manipuliert hast, oder nicht, bist du in der Verantwortung sicherzustellen, das du zu den gegebenen Verkehrsregeln am Straßenverkehr teilnimmst. Du hast Sorge zu tragen, dass dein Kraftfahrzeug ordnungsgemäß funktioniert, also auch maximal 45 Km/h fährt. Unwissenheit würde auch hier letztendlich nicht vor Strafe schützen.
Polizist sein und gleichzeitig in einem Fußballverein spielen? Wenn der Fußballverein als Hobby gilt und nicht als Nebenberuf der zeitlich dem Beruf als Polizist entgegensteht, klar. Sportliche Betätigung ist Dienstpflicht für Beamte, passt also ganz gut. Aber solange du noch in der Probezeit als Beamter bist, würde ich vorsichtig sein mit Sport, eine ernsthafte Verletzung könnte sonst deine Verbeamtung auf Lebenszeit gefährden.
Rausgehen und nachfragen wäre natürlich pfiffig gewesen.
Die Möglichkeiten reichen von A - Z. Tausende Konstellationen die dazu führen können, dass sie das gemacht haben. Nächstes mal freundlich fragen ob man kurz stören kann und wenn ja, einfach fragen.
Du kannst ihn anzeigen, ja. Du könntest ihn damit wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung anzeigen. Auch etwaige Bedrohungen können und sollten zur Anzeige gebracht werden. Genaueres klärt ihr mit den Kollegen eurer örtlichen Wache.