Führerschein?

3 Antworten

Wenn du die 3 Monate ohne Führerschein 'abgesessen" hast und die Zeit herum ist bekommst du ihn auch wieder. Das Bußgeld und die Zahlungsweise bleibt davon unberührt. So ist mir das zumindest bislang bekannt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Zunächst mal herzlich willkommen bei uns - hoffentlich können wir dir bei deiner ersten Frage helfen.

Bußgeld und Fahrverbot sind "unterschiedliche Schuhe"

Dein Fahrverbot endet nach drei Monaten und das Bußgeld zahlst du ja in Raten.

Du bekommst du deine Fahrerlaubnis zurück und zahlst die Raten weiter.

LG

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


hallo6161741 
Beitragsersteller
 05.12.2024, 23:39

Weiß nicht bin mir unsicher

Kwalliteht  05.12.2024, 23:52
@hallo6161741

Probiere es aus. Schlimmer, als dass man Dir sagt, dass Du den Führerschein erst nach vollständiger Bezahlung der Strafe zurückbekommst, kann es nicht kommen.

Der Führerscheinentzug und die Geldstrafe sind zwei voneinander unabhängige Bestandteile der Strafe. Wenn die Ratenzahlung in Deinem Fall genehmigt wurde, dann wurde Dir im Genehmigungsbescheid auch mitgeteilt, wie sich die Ratenzahlung auswirkt. Und wenn da nicht steht, dass es den Führerschein erst nach vollständiger Bezahlung der Geldstrafe zurückgibt, dann steht es eben nicht da. Die Bedingungen können sich ändern, wenn Dein Verhalten die Annahme zulässt, dass Du die Geldtrafe nicht vollständig und pünktlich zahlst. Zum Beispiel, wenn Deine Raten verspätet kommen.

Man kann in einem Urteil zu mehreren Dingen verurteilt werden: Geldstrafe, Führerscheinentzug, gemeinnützige Arbeit, Meldeauflagen ... verstößt man gegen nichts davon, dann ist alles in Ordnung. Bei einem Verstoß kann das Gericht die Regeln allerdings ein wenig ändern, und das ist normalerweise nicht zu Gunsten des Verurteilten. Wenn man aber brav seinen Pflichten nachkommt, dann besteht einfach kein Grund dazu.