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Ist das ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?

Grüße euch,

mir ist vor einigen Woche eine Dame sehr nah und aggressiv aufgefahren. Das Ganze zog sich über mehrere hunderten Meter und das auch noch im Innenstadtbereich. Ich fuhr in der 50er Zone knapp 55 km/h was so oder so schon zu viel ist meiner Meinung nach. Anscheinend wollte die Dame 60, 70 oder mehr fahren… Nun ging das bis zu einer Ampel, die auf Rot wechselte. Problematik war das Sie so nahe an meinem Fahrzeug stand und sie überhaupt nicht interessiert hat das wir anhalten müssen. Es käme definitiv zum Aufprall, wenn ich eine normale Bremsung (nicht mal eine Vollbremsung) gemacht hätte.

Nun habe ich ein Schreiben von der Stadt erhalten. Anhörung zum Bußgeldverfahren mit folgendem Vorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtanzeigenanlage

-           §37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat

Ich tue mir schwer mit Gesetzestexten, daher wollte ich mal fragen, ob es hier jemanden gibt der sich mit dem Thema auskennt und weiß, ob es sich hierbei um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt? und wie ich am besten jetzt vorgehen sollte.

DANKE EUCH UND FAHRT VORSICHTIG

LG Franceska

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Dashcam Auto?

Ich habe ausversehen 3 Leuten hintereinander die Vorfahrt genommen, da ich sonst den 7er BMW meines Vaters gefahren bin und bin jetzt Schalter Audi A6 in Combi von meiner Mum gefahren. Ich habe, als ich aus meiner Straße rausgefahren bin ( links abgebogen(, gedacht, dass ich es noch schaffe, wo rechts einer kam, ich war aber im zweiten Gang und als ich dann schon raus war musste der andere eine Bremsung hinlegen. Ich weiß das war dumm. Er fährt also ganz normale Termin weiter rechts von mir kommt noch ein Auto. Ich habe am Anfang abgebremst aber das Auto ist einfach nicht weiter gefahren also bin ich einfach weiter gefahren und habe mir nichts dabei gedacht bis ich in den Rückspiegel geschaut habe und gesehen habe wie der Typ den ich davor schon die Vorfahrt genommen habe ihm die Vorfahrt gewährt. Beim Abbiegen auf die Hauptstraße, waren immer noch beide hinter mir. Die müssen sich jetzt ansehen wie ich eine Fahrradfahrer die Vorfahrt nehme.

Ich weiß das war komplett dumm von mir und ich habe nicht richtig aufgepasst ich weiß auch nicht was mit mir los war. War auf dem Weg zu meiner Freundin und hatte einfach mies Zeitdruck, da Valentinstag mich genug gestresst hat. Ich glaube dass ich von außen wieder letzte Idiot aussah, da ich an allen drei möglichen Kreuzungen wo ich die Vorfahrt nehmen hätte können auch die Vorfahrt genommen habe. Wenn der erste den durchgeben hat und das irgendwo hochlädt wird er grundsätzlich das Kennzeichen zensiert? Weil das war schon extrem peinlich 😭

Verkehrsrecht, Straßenverkehr

TÜV abgelaufen Plakette abgeklebt hilfe?

Hallo liebe Community,

vorab! Ich bin kein Assi und bin keine Person die kein Geld hat (man sollte es denke ich erwähnen)

Zu der Geschichte:

ich hatte im Juli 2024 TÜV zu machen, da kam der erste Schicksalsschlag (ein Unfall auf Arbeit) und es ist vollkommen in Vergessenheit geraten. War dann noch fristgerecht in der Werkstatt und mein PKW ist durchgefallen.. Nunja, es gab einen Termin für die Reparatur und neuen TÜV.. Leider kam ein Rückschlag von Unfall und ich musste sehr sehr lange stationär bleiben. Dann kam ein gelber Brief vom Amt (Mitte/Ende Januar) und ich rief an und schilderte die Situation. Frist bis Ende Januar.

Kurz vor Fristablauf bin ich gestürzt und musste wieder in Die Klinik. Ich schrieb der Dame vom Amt (die mir sogar angeboten hatte, wenn was ist ich gerne eine Mail schreiben soll) was passierte und gleichzeitig eine Entschuldigung sowie Nachweis eines Werkstatt Termins. Heute wollte ich mein Auto benutzen, und mir ist aufgefallen dass die Plakette überklebt ist. HILFE!! Ist die Mail nicht angekommen? Man weiß es nicht!

Mir geht es wieder gut, Werkstatt Termin steht und ich gehe wieder arbeiten.. Dementsprechend nutze ich das Auto tgl. Noch dazu habe ich ein momentan krankes Kind zuhause.

Will nun morgen wieder dort anrufen und die Situation telefonisch Schildern.. Kann man das rückgängig machen? Wie ist der weitere Werdegang für mich? Ich brauche das Auto!!! Kurzzeitkennzeichen? HILFE!!!

Recht, Verkehrsrecht, Werkstatt, Amt, Behörden, Kennzeichen, TÜV, Zulassung

Abschleppen Gebührenbescheid?

Betreff: Gebührenbescheid nach Fahrzeugumsetzung. Einspruch möglich?

Hallo liebe Community,

mein Fahrzeug wurde vor etwa acht Monaten umgesetzt. Ich habe bereits ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro erhalten und bezahlt. Nun habe ich jedoch einen Gebührenbescheid von der Polizei (nicht von einer privaten Abschleppfirma) über 225 Euro erhalten.

In dem Bescheid wird auf eine Verjährungsfrist von vier Jahren verwiesen, die auf der Rückseite des Schreibens erläutert wird. Allerdings habe ich recherchiert und bin auf § 17 gestoßen, der meiner Meinung nach vorrangig gilt. Demnach könnte der Gebührenbescheid bereits verjähhrt sein, und eine Zahlung wäre nicht mehr erforderlich.

Hat jemand Erfahrung mit der Situation? Lohnt es sich, Einspruch einzulegen, und wie stehen die Chancen, dass der Bescheid erfolgreich angefochten wird?

Vielen Dank im Voraus!😊🤗

Kannst du gegen den Bescheid vorgehen?

Ja, du hast wahrscheinlich gute Chancen, weil möglicherweise die Verjährung eingetreten ist. Nach § 17 Abs. 3 ASOG Berlin beträgt die Frist für die Festsetzung solcher Gebühren sechs Monate ab Kenntnis der Behörde von der Maßnahme. Da die Polizei dein Auto umgesetzt hat, war die Behörde bereits am 20.06.2024 informiert. Der Bescheid kam aber erst am 03.02.2025, also deutlich nach der Sechsmonatsfrist.

Was kannst du tun?

1. Einspruch einlegen

• In der Regel steht auf der Rückseite des Bescheids, wie du Widerspruch einlegen kannst. Meistens musst du innerhalb von einem Monat schriftlich widersprechen.

• Falls es eine Rechtsbehelfsbelehrung gibt, halte dich an die dort angegebene Frist und Form.

2. Begründung für den Einspruch

• Verweise auf die Verjährungsfrist aus § 17 Abs. 3 ASOG Berlin: Die Gebührenfestsetzung hätte innerhalb von sechs Monaten erfolgen müssen.

• Da der Bescheid erst acht Monate später erging, ist er verjährt und damit unzulässig.

3. Falls der Widerspruch abgelehnt wird

• Dann könntest du klagen, aber das lohnt sich meist nur bei sehr hohen Beträgen.

• Oft gibt die Behörde nach, wenn du auf die Verjährung hinweist.

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Wie haltet ihr eine Geschwindigkeit konstant ein? (Automatik, Tempomat ausgeschlossen)?

Hey,

ich hätte eine Frage zum Thema Geschwindigkeit konstant einhalten.

Angenommen ihr fährt innerorts auf einer Hauptstraße die Maximalgeschwindigkeit von 50 und diese darf nicht überschritten werden: Wie haltet ihr eine bestimmte Geschwindigkeit konstant genau auf 50 ein?

Bei mir springt die Zahl auf dem Anzeiger immer ein paar Km hoch und runter, wenn ich leicht abbremse werde ich langsamer und wenn ich den Fuß auch nur ein bisschen aufs Gas drücke, bin ich schon bei 55 km/h und dann wieder zu schnell. Gibt es dafür einen Trick, wie man konstant sauber fährt (Tempomat natürlich ausgeschlossen).

Ich habe gemerkt, wenn man den Fuß vom Gaspedal nimmt, fährt das Auto von alleine. Sollte ich vielleicht langsam auf 50 beschleunigen und wenn ich die 50 erreicht habe, den Fuß vom Gaspedal nehmen oder "springt" ihr immer hin und her zwischen Bremse und Gaspedal? Ich habe dafür kein Gefühl und solche Ratschläge wie "Du musst das fühlen" bringen mich nicht weiter. Ich kann schlecht verkrampft da sitzen und ständig darauf achten, dass mein Fuß sich nicht um 1mm bewegt, wenn ich mich auf Schilder, Fahrstreifen nicht überfahren etc. konzentrieren muss.

Hat jemand gute Tipps? Wäre euch so dankbar.

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