Heben Einmündungen Tempolimits auf?
Guten Abend,
ich bin aktuell in der Fahrschule und mache meinen D Führerschein dort habe ich letztens gelernt dass Kreuzungen oder Einmündungen nicht die Tempolimits aufhebt was ich aber wiederum in meiner alten Fahrschule (für B) gelernt hatte deshalb wollte ich jetzt fragen wie es richtig ist am besten mit einer Quelle.
3 Antworten
Nein, sie heben die nicht auf. So habe ich es gelernt. Natürlich könnte man argumentieren, dass du aus der Seitenstraße gekommen bist und da nichts von einer möglichen Begrenzung wusstest. Aber offiziell ist es halt eigentlich so, dass die Begrenzung nicht durch eine Einmündung aufgehoben wird.
Guten Abend,
gucke Mal hier nach.
Viel Erfolg beim Führerschein!
Diese Seite verwende ich ungerne als Quelle, da dort keine ordentlichen Quellenangaben gemacht werden.
Hierfür würde ich zunachst Anlage 2 lfd. Nr. 55 StVO herbeiziehen:
Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.
Da es keine anderen Hinweise zur Aufhebung von Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt (außer Regelungen durch andere Verkehrszeichen, wie beispielsweise die Ortstafeln (Einfahrt/Ausfahrt geschlossene Ortschaft)), heben Kreuzungen und Einmündungen das Tempolimit nicht auf.
Denn anders herum betrachtet wäre das Zeichen zur Aufhebung der Höchstgeschwindigkeit obsolet, wenn es sowieso durch eine Einmündung aufgehoben wird (außer natürlich es gibt keine Einmündung).
Es gibt allerdings auch die Auffassung, dass jemand, der aus der Einmündung kommt, ggf. das Tempolimit nicht kennen kann (logischerweise), und dann nicht dafür bestraft werden kann, wenn er zu schnell fährt. Das ist auch der Grund, warum in den meisten Fällen das Tempolimit nach jeder Einmündung wiederholt wird.
Oder der Blitzer steht wie bei uns direkt dahinter und "erkennt", aus welcher Richtung das Fahrzeug kommt.
Und aus dem Grund war ich auch immer davon ausgegangen das wenn eine Einmündung kommt es wenigstens noch mal neu ausgeschildert wird für ortsunkundige die aus der stichstraße kommen.
gibt es da denn schon Urteile wo einer geklagt hat wegen Bußgeld?