Freiwilliges Fahrverbot möglich?
Hey ich wüsste ist es möglich freiwillig den Führerschein für 2 Monate abzugeben.Ich würde gerne 2 Monate keinen Führerschein haben ohne ihn komplett abgeben zu müssen.
Hintergrund ist ich Arbeite bei einem Paketlieferdienst und der ständige Zeitdruck durch Vorgesetzte und Autos im schlechten Zustand unterlaufen mir ständig Fehler, Auto weggerollt weil die Bremse alleine nicht gehalten hat aber Auto immer ganz aus machen erlaubt die Zeit nicht.
Ich dachte mir wenn ich jetzt den Führerschein für 2 Monate abgebe reicht das ja das ich nicht weiter da arbeiten kann und dann wird mir der Arbeitgeber kündigen und ich habe Anspruch auf Arbeitslosengeld weil ich ja nicht selbst gekündigt habe.
Hierbei geht es nicht um nur faul rumsitzen sondern um 4 Monate bis zur richtigen nächsten Anstellung da die Zustellung nur zur Überbrückung gedacht war also Spart euch irgendwelche Kommentare in die Richtung.
5 Antworten
Soll der Arbeitgeber Dir doch wegen Arbeitsverweigerung kündigen, nur weil Du regelkonform arbeitest. Genauso ging es einem Kollegen in meiner Umschulungsgruppe. Er bekam zunächst sogar eine Arbeitslosegeldsperre, für die das Arbeitsamt aber vom Gericht so richtig den Hintern versohlt bekam und ihm sogar Verzugszinsen zahlen mußten. Sein Glück war, er hatte alle kochend heißen Tachoscheiben kopiert. Inzwischen wurde es den Arbeitsämtern sogar verboten, wegen Arbeitsverweigerung entlassene Fahrer mit Arbeitslosengeldsperre zu belegen. Zu offensichtlich ist es, daß für manche Firmen regelkonformes Verhalten im Straßenverkehr ein Grund zur verhaltensbedingten Kündigung ist.
So etwas gibt es nicht.
Eine freiwillige Abgabe des Führerscheins kann nur für immer erfolgen, nicht befristet.
Ignoriere doch einfach den Zeitdruck und fahr die Pakete ordentlich und "normal" aus. Entweder akzeptiert der Arbeitgeber das oder wirft dich deswegen raus. Du willst ja eh die Kündigung, hast sogesehen also nichts zu verlieren.
Wenn es solch einen freiwilligen Weg gäbe, hättest Du Deine Arbeitslosigkeit in den Augen des Amtes selbst verschuldet und demnach eben KEIN Recht auf Arbeitslosengeld. Und sobald Deine freiwillige Frist endet, würden sie Dir wieder auftragen, Dich bei der alten Firma zu bewerben. Also wird wohl nix.