Geblitzt wegen Nötigung?

10 Antworten

Und was genau hat Dich jetzt daran gehindert, einfach Rechts rüber zu fahren damit der andere Dich überholen kann ?

Ist auch völlig irrelevant ob Du in den Moment genötigt wurdest.

Du hast ganz alleine entschieden die Verkehrsregeln zu missachten, indem Du die Fahrbahn nicht freigegeben hast und die Geschwindigkeitsbegrenzung dabei massiv überschritten hast.

Das der andere zu Dicht aufgefahren ist, ist für Dein Vergehen eben keine Entschuldigung. Das wird auch jeder Richter so Urteilen.

Und wenn es er wirklich so Dicht aufgefahren ist wie Du behauptest, wird man die Kennzeichen vom anderen eh nicht erkennen.


Ekrem6108 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 16:45

Rechts ranfahren wozu? Dass ich gleich im Kofferraum lande von ihm? Er hat nicht überholt als ich extrem langsam gefahren bin…

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Bei so einem Verstoß lohnt es sich auf jeden Fall den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Das kannst du entweder über eine beliebige Kanzlei machen, oder direkt über eine Webseite wie SOS Verkehrsrecht usw. Denen würde ich das mit der Nötigung auf jeden Fall erklären und ggf Anzeige gegen den hinter dir stellen. Vielleicht wurde der ja auch geblitzt

Wenn der Bescheid kommt, sofort über einen Anwalt Einspruch erheben und nicht die Strafe bezahlen, weil ab dem Punkt wo du zahlst wird der Bescheid rechtskräftig. In der Probezeit bekommst du ab 20 kmh zu viel ein Aufbauseminar auferlegt (was 400-500 Euro extra kostet) und eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre.

So Blitzer sind oft fehlerhaft, was die Anwälte prüfen können und mit etwas Glück kommst du da raus, auch wenn du trotzdem zu schnell warst. In Zukunft nicht drängeln lassen. Fahr einfach noch ein bisschen langsamer und dann überholen die meistens

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn dir einer zu dicht auffährt ist das kein Grund schneller als erlaubt zu fahren. Du hättest rechts ranfahren können und den Drängler vorbeilassen. Ein Einspruch mit deiner Begründung wird dir außer zusätzlichen Kosten nichts bringen

Du kannst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und den Sachverhalt schildern.

Aber ich glaube nicht, dass das durchgeht. Wäre ja sonst eine super Ausrede.

Mal angenommen du wurdest wirklich verfolgt. Du wirst es nicht nachweisen können. Alleine aufgrund des Fotos wird das nicht gehen, weil das Foto nur einen Moment zeigt. Man bräuchte in so einem Fall eher ein Video, welches ggf. beweist, dass der dich tatsächlich verfolgt. Auch dann würdest du zumindest gefragt, warum du nicht von deiner geplanten Strecke abgewichen bist, um ihn loszuwerden. Also mal ganz ohne Wertung: Egal, wer nun im Recht ist, die Beweismittel sprechen gegen dich.