Wo kann ich Beschwerde einlegen?

7 Antworten

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Weshalb willst du dich beschweren? Du bist das problem. Die 30 gibt es nicht ohne Grund.

Hey,

eine Beschwerde ist wohl nicht zielführend, weil du die Namen der Beamten nichts kennen wirst und in diesem Fall natürlich Aussage gegen Aussage steht.

Du solltest froh sein, nur verwarnt worden zu sein und es damit gut sein lassen.

lg


JochenOWL  16.02.2025, 17:34

Nach eigenem Bekunden des FS war auch noch eine Polizeibeamtin zugegen

die polizistin daneben ..

Da ist nichts mit Aussage gegen Aussage...

Lieber nicht, Lichthupe ist verboten, und wer nicht kann, muss zum Arzt. Nicht dass der da etwas bestätigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

§ 16 StVO, Abs. 1:

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2.wer sich oder Andere gefährdet sieht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__16.html

Also halte besser den Ball flach.

wenn du keine Zeugen hast, lass es einfach, bringt nichts


maxundmogli 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 16:55

die polizistin daneben ..