Gilt rechts vor links auch bei verstopfter Straße?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Der andere Autofahrer (orange), der theoretisch Vorfahrt hat (da hier „rechts vor links“ gilt), ist jedoch ohne zu schauen und sehr zügig mit einem Selbstverständnis links abgebogen, c. Meiner Meinung nach muss er sich beim Linksabbiegen vergewissern, ob er überhaupt in die Straße einfahren kann, oder?

Ja hier gilt R-v-L am ENDE der Straße, das ist korrekt.

Aber direkt nach dem Einbiegen hat er ein Hindernis (parkende Autos) auf seiner Seite, somit ist dieser Wartepflichtig. Du (Grün) hast hier also Vorfahrt bis zum Ende der Straße die du befährst.

Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, dass die Straße frei ist in die er will, ist hier eigentlich auch logisch.

wodurch er meine Weiterfahrt blockierte.

In der Situation würde ich einfach Stumpf stehen bleiben. In der Situation hat er sogar noch genug Platz direkt nach dem Einbiegen dir freie Bahn zu schaffen.

Der Fahrer stieg aus, beleidigte mich und notierte sich mein Kennzeichen. Jetzt möchte er mich wegen Vorfahrtsverstoß und Nötigung anzeigen.

Kann er ja gerne machen. Ist seine verschwendete Zeit.

Wenn du die Beleidigung beweisen kannst, ihn deswegen anzeigen und ggf. auch noch wegen Verleumdung + Verkehrswidriges Verhalten.

Seiner Meinung nach hat er Vorfahrt, egal wie weit ich noch von der Kreuzung entfernt bin.

Kann er ja gerne "meinen", die StVO widerspricht ihm hier klar.

Ich muss halten bzw. ihm Platz machen, damit er ungestört fahren kann.

Wie gesagt, hätte ich Stumpf nicht gemacht.
Denn genau solche Leute lernen es anders nicht, vermutlich sowieso nicht.
Die Leute nehmen sich aus solchen Parksituationen gerne viel zu viel raus.

Ich finde mit Google leider nicht den Paragrafen, wo drinnen steht, dass man sich vorher vergewissern muss.

Das ergibt sich aus dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Hier wären mind. 40 € fällig + 10 € oben drauf.

https://www.bussgeldkatalog.org/wenden-rueckwaertsfahren-abbiegen/

ABER die Situation ergibt sich hier ua. aus § 6 StVO.

Die Besagt unmissverständlich:

  • Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.

Auch kann man hier noch § 9 Abs. 1 - 5 StVO benennen.

Abs. 1 besagt:

  • (1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Für dich bzw. deine Situation ist ua. Absatz 3 relevant:

  • (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Aber besonders Absatz 4:

  • (4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

Hier spricht man zwar davon wenn du nach Rechts abbiegen hättest wollen, aber vom Prinzip her ist die Rechtslage hier auch deutlich genug dass damit eig. generell Entgegenkommende Fahrzeuge meinen kann, sofern du nicht geblinkt hast, hättest du ja nach Rechts abbiegen können.

Er hätte deine Straße nicht befahren dürfen, da die Straße nicht frei war, er sogar eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer dargestellt hätte.
Bspw. für Fußgänger und Radfahrer weil er einen Überweg blockiert hätte.

  • Kurz gesagt: Der Orangene Autofahrer ist im Unrecht.
KLARE EMPFEHLUNG FÜR JEDEN AUTOFAHRER --- Kauft euch eine DashCam !

In der Situation, die du beschreibst hätte er nicht abbiegen dürfen, weil seine Straßenseite nicht befahrbar war und du als geradeausfahrender Vorfahrt vor ihm hast, wenn seine Seite zugeparkt ist. Selbst wenn seine Fahrspur zugeparkt ist, so das er in die Straße nicht einfahren kann, verliert er sein Vorfahrtsrecht weil er schlicht nicht abbiegen kann ohne in den Gegenverkehr zu fahren.


schmidthauke 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 09:46

Der Meinung war ich auch, wollte mich aber nochmal vergewissern, weil meine Googlesuche nichts ergeben hat. Danke euch :)
Man lernt ja täglich dazu und ich hinterfrage mein Verhalten im Straßenverkehr bei Fehlern regelmäßig, aber das hat mich echt verwirrt.

Direkt an der Kreuzung wäre es eine Frage der Vorfahrt. So wie in der Zeichnung hast du ihm ja aber die Vorfahrt gewährt, bzw. warst noch weit genug weg, als dass seine Vorfahrt jemals in Gefahr war.

Mit Beenden seines Abbiegevorgangs ist die Frage der Vorfahrt beendet. Nun ist es eine Frage des § 6 Abs. 1 StVO:

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.

Das besagt ganz klar, dass du in dieser Situation Vorrang hattest. Der andere hätte sich hinter den parkenden Autos einordnen und dort warten müssen. Und wenn ihm das nicht möglich gewesen wäre, weil z.B. die parkenden Autos zu nah an der Kreuzung standen oder dort bereits jemand gewartet hat, hätte er gemäß § 11 Abs. 3 StVO nicht abbiegen dürfen und hätte auf seine Vorfahrt verzichten müssen.

Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert

Der Andere gehörte zu einer zwar kleinen, aber leider immer wieder auftretenden Klasse von Autofahrern, die meinen, die Straßen wären nur für sie alleine da und für sie würden Verkehrsregeln nicht gelten.

Ist doch Humbug. Er hat Vorfahrt an der Kreuzung ja. Du bist aber nicht in der Kreuzung… er muss in die Lücke. Wärst du außerdem weiter vorne, hättest auch du „Vorfahrt“ weil er garnicht abbiegen könnte.
wenn die Kreuzung voll ist, deine Ampel aber grün ist, bleibst du ja auch stehen und verstopfst die Straße nicht. Selbiges prinzip hier. Du bist im Recht


schmidthauke 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 09:40

Also muss ich bei einer Anzeige mit keinen Konsequenzen rechnen?
Leider habe ich in dem Auto noch keine Dashcam, aber er ist doch in der Pflicht die Nötigung und den Vorfahrtsverstoß zu beweisen?

Domenick1505  09.10.2024, 09:42
@schmidthauke

Natürlich muss er es beweisen. Der wird aber Nix machen. War n alter Herr oder? Meckern und meckern und da kommt nix.