Lichthupe beim Überholen?

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Man darf ausserhalb der Ortschaft die Lichthupe einsetzten um eine Überholabsicht anzuzeigen. Völlig unsinnig und macht auch keiner, aber das wäre erlaubt.

Was du gemacht hast ist hingegen, du wolltest mit Lichthupe den Vordermann drängen, schneller zu fahren und das ist selbstverständlich eine, wenn auch noch sehr milde, Nötigung (ergibt sich ja aus der Absicht, du wolltest ihn ja zu etwas nötigen, nämlich gas zu geben).

Nun ist das alles nicht weiter schlimm (finde ich) - wenn dir klar ist dass du dich daneben benommen hast, der Fehler bei dir liegt, und du so etwas zukünftig unterlässt.

Die Lichthupe darf eingesetzt werden, um andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr hinzuweisen oder, um außerhalb geschlossener Ortschaften, die eigene Überholabsicht anzuzeigen.

Die oft geübte Praxis, anderen Verkehrsteilnehmern und somit auch Fußgängern, Vorrang zu gewähren, ist also "offiziell" nicht erlaubt - auch wenn das meistens stillschweigend geduldet wird.

Natürlich darf man nicht dem Vordermann knapp auf die Stoßstange fahren und ihn mit der Lichthupe bedrängen, denn dann ist das keine mißbräuchliche Verwendung der Lichthupe mehr, sondern Nötigung.....

Während ein mißbräuchliches Verwenden der Lichthupe in der Regel nur sehr günstige 5 bis 10€ plus Gebühren kostet, wird eine Anzeige wegen Nötigung nicht nur deutlich teurer, denn auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren wäre möglich.

Wenn man kein Fahranfänger mehr ist, der sich vielleicht mal verschätzt, dann überholt man nicht, wenn man sich nicht sicher ist, im überschaubaren Bereich sicher überholen zu können und dadurch andere oder sich zu gefährden und noch weniger drängelt und nötigt man jmd......

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Allerdings. Es ist außerdem ziemlich blöd, da direkt hinterher zu fahren.

Jap, kann man.

Beim führen des eigenen Fahrzeugs, sollte man beim Überholen im Blick haben, ob es eventuell eine gute Idee ist, jemanden am Heck zu kleben, oder sich zurück fallen zu lassen, und wieder hinter dem LKW einscheren.

Weder hast du das Recht den besagten LKW zu überholen, noch das innige Bedürfnis diesen mit Gewalt überholen zu müssen.

Demnach war deine Fahrweise nicht nur nötigend, sondern auch fahrlässig.