Was beinhaltet die Aufgabenstellung "recherchieren Sie"?
Ich habe in einer Prüfung mit mehreren Aufgaben eine Aufgabe:
"Recherchieren Sie den Begriff „******“. In welcher Schrift des Philosophen ******* findet sich der Satz*******“? Nennen Sie den Titel und das Erscheinungsjahr der Erstausgabe dieses Textes."
(ich habe hier für die Frage besonders irrelevantes/inhaltliches ge-*-t)
In der ersten Teilaufgabe hier steht, dass ich recherchieren soll, allerdings nicht, dass ich meine Rechercheergebnisse darstellen und den Begriff erläutern soll. Das ist aber mit ziemlicher Sicherheit damit gemeint (oder?). Wenn ich sowas in die Antwort schreibe wie "Nachdem in der Aufgabenstellung nicht weiter verlangt wird, den Begriff "*****" nach der erfolgten Recherche zu erläutern, wird hier auch keine Erläuterung erfolgen", ist das dann legitim oder bewege ich mich da auf vieeeeeeel zu dünnem Eis?
Oder beinhaltet die Aufgabenstellung "Recherchieren Sie", dass man die Rechercheergebnisse gleich dazu präsentiert? Und falls ja, warum wird die Präsentation der Ergebnisse nicht mit einer seperaten Aufforderung verlangt?
Mich stört es, das in der Aufgabe nicht verlangt wird, die Rechergeergebnisse auch festzuhalten, obwohl das doch zieeeemlich sicher eigentlich gemeint ist(?).