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Drehfeld überholt Motor, warum?

Hallo. Ich hatte heute meinen letzten Tag vom Lehrgang "Elektrische Maschinen und Antriebe, Frequenzumrichter" in der Berufsausbildung.

Dabei habe ich heute einen asynchronen Drehstrommotor mit einem Polpaar an meinem Frequenzumrichter angeschlossen. Den habe ich auf maximal 500Hz und entsprechend der Angaben auf dem Typenschild parametriert. 4A, 400V, 50Hz Normalbetrieb.

Anschließend habe ich den Motor in 10 Sekunden hochrampen lassen und habe dabei festgestellt, dass ich ab etwa 175Hz einen deutlichen Drehzahlverlust hatte. Ich vermute, dass ich mit der zu großen Frequenz verursacht habe, dass das Drehfeld im Motor zu schnell war und der Motor aufgrund der Asynchronität nicht mehr hinterherkam.

Drehte ich später im Local-Modus manuell die Frequenz aus dem hochfrequenten Bereich knapp unter die 175 Hz, so fing der Motor sich wieder und drehte wieder kurz unter den 9900 berechneten 1/min.

Aber warum ist das so? Warum kann ich den Motor ohne Last nicht bis auf 500Hz (was das Maximum im FU ist) rampen, auch wenn er sich dann möglicherweise selbstzerstören würde. War die Rampe zu schnell? oder hat das einen elektrotechnischen Hintergrund?

Leider habe ich keinen email-Kontakt mit meinem Ausbilder, den Ausbilder sehe ich auch erst frühestens in 8 Wochen wieder. Daher die Frage.

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Bin ich umsatzsteuerbefreit?

Ich habe als Honorarkraft in den Ferien an einer hamburger Schule gearbeitet und muss dafür jetzt online eine Abrechnung ausfüllen. Ein Punkt ist "Angabe zur Umsatzsteuer". Die möglichen Antworten lauten

  • Im Rechnungsbetrag ist die Umsatzsteuer von 19% enthalten
  • Ich bin nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
  • Ich bin nach §4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten
  • Ich bin nach §4 Nr. 21 b) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer aa) an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder bb) an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen

Quelle der Gesetze: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

Ich bin einfach nur eine Studentin, die über Kontakte an den Job gekommen ist, also keine Lehrerin, und ich habe auch kein Unternehmen.

Verstehe ich das dann richtig, dass ich nach §4 Nr. 21 b) von der Umsatzsteuer befreit bin?

Danke im Voraus!

Schule, Recht, Honorarkraft, Umsatzsteuer, Honorartätigkeit, Honorarvertrag, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Kann/soll/muss an Schulen mehr über (sexuellen/sexualisierten) (Macht-)Missbrauch aufgeklärt werden? Muss die Politik da aktiver werden?

Guten Tag Herr Schumacher,

vielleicht schweift meine Frage vom eigentlichen Thema dieser Aktion ab, aber ich möchte sie dennoch stellen.

Ihr Auftritt in der letzten Sendung von Herrn Lanz hat mir sehr gut gefallen! Sie wirkten bezüglich des Themas des sexuellen (Macht-)Missbrauches ausgeübt speziell von männlichen Personen an weiblichen Personen sehr aufgeklärt und reflektiert, was ich bei einigen Männern heutzutage leider immer noch vermisse!

Auch auf diesem Portal habe ich schon Diskussionen mit männlichen Personen geführt, die nicht willens oder in der Lage dazu waren zu begreifen, was sexuellen Missbrauch oder einen sexuellen Übergriff eigentlich ausmacht. Oft hört man das Argument, dass Sex zwischen Erwachsenen und 14-jährigen Personen kein sexueller Missbrauch sein könne, da Sex ab 14 ja rechtlich erlaubt ist und auch 14-jährige bereits häufig Lust auf Sex haben. Zudem sind einige der Überzeugung es könne sich um keinen sexuellen Missbrauch handeln, wenn der Täter nicht explizit dem Opfer schaden wolle, also sie sehen die missbrauchende Intention als Voraussetzung für sexuellen Missbrauch, was natürlich falsch ist.

Solche Einstellungen schockieren mich immer wieder und ich kann nicht glauben, dass man sich im Jahr 2021 immer noch mit solchen verdrehten Ansichten herumschlagen muss! Wo bleibt die Aufklärung? Wieso wird das jungen Menschen in der Schule nicht beigebracht?! Wieso passiert da bildungspolitisch nicht genug?

Psychische und körperliche Gesundheit sind sehr wichtige Themen für mich. Ich selber leide seit über 7 Jahren an CFS, also am chronischen Erschöpfungssyndrom ausgelöst durch einen Virusinfekt (bei mir vermutlich das Pfeiffersche Drüsenfieber). CFS kennt man seit Corona vorwiegend als "Long Covid" oder "Post-Covid-Syndrom" (wobei es ein Sammelbegriff für verschiedenen bleibende Schäden nach einer Coronainfektion ist und nicht nur CFS umfasst). Seit der Pandemie ist CFS nun ENDLICH gedanklich in der der Gesellschaft und der Politik angekommen und die Forschung wird nun besser gefördert. Natürlich warte ich sehnlichst auf die Studienergebnisse zum Medikament BC 007 und hoffe sehr, dass es sich als wirksam herausstellt und dann auch schnell zugelassen wird.

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Kann man mir eine zweite Ausbildung verweigern?

Hallo ich habe von 2017-2019 eine Ausbildung als Verkäufer gemacht aber nicht bestanden. Daraufhin Gespräch mit den Berufsberater gehabt. Das ich nicht die Prüfung wiederholen durfte. Nach dem ich die Berufsschule ohne Abschluss verlassen habe, arbeitete ich hin und wieder aber es ist zeitarbeit. Weil eine feste Stelle die keine leiharbeit ist und fest war habe ich bisher nicht gefunden. Ich bin 24 möchte nochmal eine zweite Ausbildung machen. Der Beruf fachlagerist interessiert mich seit einer Weile. Die Tätigkeiten dort gefallen mir auch habe auch Berufe miteinander verglichen und das gefällt mir am meisten. Nun ist es aber so das ich gestern am 21 Oktober ein Termin beim Arbeitsamt hatte. Meine Berufsberaterin sagte mir das eine zweite Lehre sie nicht unterstützen würden. Vorher habe ich ja die Lehre bei der inab (Maßnahme) gemacht da haben die das unterstützt. Würden die auch dagegen sein wenn ich eine Ausbildung ohne inab mache? Ich bin irgendwie traurig. Ich traue dennen nicht weil wenn nicht vielleicht sagen die das um mich unsicher zu machen. Oder ? Wenn ich eine Lehre finden würde was wäre dann? Also zurzeit bin ich arbeitslos erstmal normal arbeiten dann nächsten august 2022 Ausbildung will ich machen. Klar das die durch eine weitere Maßnahme inab die das nicht unterstützen würden. Weil solche Maßnahme Kosten dem Arbeitsamt Geld. Aber was wenn ich die Lehre normal mache. Ich selber habe im Lager gearbeitet und es hat mir gefallen. Bis zu einer eventuellen Ausbildung 2022 will ich erstmal normal arbeiten. Wenn ich keine Arbeitsstelle finde die keine zeitarbeit ist und fest ist. Werde ich wohl mein Geld weiter mit leiharbeit verdienen müssen. Es gibt Leute die hatten in jungen Jahren ne Lehre gemacht sie vermasselt und später mit 30 Ausbildung gemacht oder es gibt ältere die studieren. Durch corona ist es auch schwer geworden einen guten Job zu finden vorerst. Oder das aufgrund diesen Problems zahlreiche Arbeitsplätze verloren gehen und Jobs nicht krisenfest sind.

Für die hilfreichen Kommentare bedanke ich habe versucht das gut zu schildern. Danke im voraus 😊

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