Parkbank öffentliches oder Allmendegut?

1 Antwort

Eine Parkbank steht in aller Regel im Eigentum der Gemeinde oder Stadt. Sie ist in einem von dieser festgesetzten Rahmen für öffentliche Benutzung freigegeben. Der Benutzer erwirbt jedoch keine Anrechte auf die Bank selbst oder eine unbeschränkte Benutzung der Bank.

daxben 
Fragesteller
 22.10.2021, 19:35

Also allmende oder öffentliches gut?

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